• Guten Tag,
    wie ich eben erfahren habe möchte der SLG Leiter und Gründer unsere SLG baldig auflösen.

    Ich bin selbst Schießleiter und im BdMP und in dieser SLG ca. 10 Mitglieder, kann ich diese SLG übernehmen? oder nur wenn der jetzige da zustimmt.
    grüße

  • ja danke frage ist ja nur ...der gründer und leiter der SLG ist in einem, er möchte nun die Slg auflösen, können wir oder haben wir sogar das recht sie dann einfach zuübernehmen ohne das sie aufgelöst wird.

    Und der Gründer zieht sich dann zurück.

  • Äh, ist eine SLG nicht üblicherweise ein Verein? Egal ob rechtfähig (e.V.) oder nicht, erfolgt die Auflösung grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung (dreiviertel-Mehrheit). Sollte auch in der Satzung geregelt sein....

    ____________
    gruss
    blackys

  • Hallo robby500,


    also HansDampf hat's oben schon richtig beschrieben. Wenn der alte Leiter nicht mehr will, dann ist das legitim. Die SLG wählt dann halt nen neuen. Das ganze wird dann offiziell dem BDMP in Paderborn gemeldet und gut ists. Ich glaube Ihr müsst Eurem SLG Leiter und Gründer mal klar machen, dass die SLG nicht zu seinem Privatbesitz gehört, mit dem er machen kann was er will!


    @blackys

    Nein, SLGn sind nicht zwangsläufig eV's. das sind heutzutage alle neuen, ja, früher war es aber keine. Die haben aber nun auch Bestandsschutz. ist eine längerer geschichte, macht bei dieser Fragestellung aber praktisch keinen Unterschied, ob alt-SLG oder SLG ev.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Danke für eure antworten

    hier ist seine antwort auf eure antworten also hansdampf und frank1000

    .-------Wenn sie aufgelöst wird, dann ist sie aufgelöst und wird niemand übernehmen------

    das habe ich gerade erhalten.

  • Jo, hat Computerfritze schon richtig erkannt: habe ich bewusst erwähnt, ob rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, bezüglich Auflösung unterscheiden die sich aber nicht. Bin kein BDMP´ler, habe aber schon mal gelesen, dass es da anerkannte SLG mit Bestandsschutz (nicht rechtsfähig) gibt und neue aber grundsätzlich rechtsfähig (e.V.) sein müssen.

    Die Infos sind halt ein bisschen dünn, was denn das für eine SLG ist und was erreicht werden soll.


    .-------Wenn sie aufgelöst wird, dann ist sie aufgelöst und wird niemand übernehmen------

    So formuliert hat er ja vollkommen recht.....allerdings kann er sie nicht auflösen, sondern nur die Mitgliederversammlung :D . Aber wenn da so ein sturer Obermufti ist, lohnt der Aufwand von Streitereien vermutlich nicht. Ist halt nur schade, eine neue (rechtsfähige) SLG gründen ist wieder mit Aufwand und Kosten verbunden....

    Wenn man denn einen Aufstand anzetteln möchte, wie von HansDampf bemerkt mal mit dem BDMP klönen....kann aber auch gut sein, dass die diese SLG nach "alter Art" loswerden wollen....

    EDITH sagt: ...hat sich ja scheinbar erledigt, habe eben erst deinen Thread mit der Mitgliedersuche für eine neue SLG gesehen :thumbup: Wünsche gutes Gelingen und viel Spass bei der Lauferei. :D

    ____________
    gruss
    blackys

    Einmal editiert, zuletzt von blackys (17. Mai 2015 um 19:54)

  • Was ist denn Euer SLG Leiter für ein Spinner?

    Nehmen wir mal an, Eure Satzung gibt her dass er die SLG tatsächlich einfach auflöst.
    Was passiert mit den SLG Mitgliedern? Alle schlagartig Einzelmitglieder (mit allen Nachteilen)?

    Oder meldet er Euch gar beim BDMP ab? Wer weiss mit welchen Rechten/Vollmachten der Mann ausgestattet wurde?

    Macht schnellstens eine eigene SLG auf, das leben ist zu kurz um sich mit solchen A.... rumzustreiten

  • da sind wir leider schon dabei. nur fehlt uns noch alles satzungen, wie oder wo regestriert man ein verein und wir sind erst 5 leute, da die anderen 3 aus berlin weg wollen. gerne nehmen wir jede unterstützung zur eigenen slg an ::klapping::;)

  • Einfach mal googeln "SLG Gründung BDMP", dann findest du einige Treffer bei Vereinen oder BDMP-Landesverbänden mit Hinweisen zum Ablauf und auch Mustersatzungen. Grundsätzlich brauchst du für die Gründungsversammlung -wie bei jedem e.V.- erstmal 7 Mitglieder....

    ____________
    gruss
    blackys

  • Also - ich bin im BDMP, einer kleinen SLG, bin zudem Landesreferent..


    Mein Vorschlag wäre in der Tat der folgende - ASAP mit dem Büro in Paderborn, VP Sport und VP Verwaltung Kontakt aufnehmen. Ich halte es für sinnig, die Auflösung zu stoppen, und als Kompromiss die SLG dann in einen e.V. umzuwandeln. Es müssen 7 Mitglieder sein - nicht alle davon aktiv. :D (Frau / Freundin mit einspannen) Dann hat man mehr Zeit sich dann geeignete Neumitglieder zu suchen und nicht auf Gedeih und Verderb dann welche einzuhandeln die man lieber nicht im Verein haben will.
    e.V. hat auch die Möglichkeit einer Vereins-WBK.

    Aber in der Tat mal eben eine SLG aufzulösen - ist herb - Möchte eigentlich den Hintergrund erfahren, warum das ganze. Gut, es gibt immer ein paar Spacken. Das ist im BDMP so wie auch in anderen Verbänden.
    Ansonsten - ihr wäret im schlimmsten Fall Einzelmitglieder im Verband, d.h. Bedürfnis bleibt für bestehende Waffen erhalten aber keine Neubefürwortung möglich. Daher unbedingt sehen dass ihr das erhaltet, anderenfalls Neugründung oder eine benachbarte SLG um freundliche Aufnahme ersuchen.

    VG
    Klaus

  • ..der gründer und leiter der SLG ist in einem, er möchte nun die Slg auflösen

    ... ja... aber wir sind hier ja nicht bei "SLG-MÖCHTEGERN-HÄUPTLING" wünscht sich was.
    Der darf gerne abdanken, abtreten und wenn die anderen Mitglieder willig sind wirst Du gewählt und gut.

    Eine SLG definiert sich ja als eigenständiges "Etwas" und ist nicht an das Dasein eines ganz bestimmten "Häuptlings" gebunden, aus dessen Gnaden eine SLG "betrieben" wird... :thumbup:

  • @Captain Future Genau so ist es, SLGen werden aber auf Bundesebene verwaltet, daher führt der Weg erstmal über Paderborn.

    so ein Verhalten des SLG Leiter klingt ziemlich selbstherrlich. Dennoch würde ich gerne erfahren, womit er sein Verhalten d.h Auflösung der SLG zu wollen, begründet.

    Welche Laus ist ihm über die Leber gelaufen?

    Aber er kann eine SLG nicht einfach auflösen.

  • Hallo,

    da kann ich klausgr nur zustimmen: Die Begründung des Kim Jong Un eurer SLG für diesen Schritt würde mich auch mal interessieren.

    Allerdings nur, wenn bei Euch Fragende nicht auch mit einem Flak-Geschütz hingerichtet werden :wall:


    ...was reitet solche Leute? ::schlag::


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • es war weil ein kollege einen gastschützen mitbringen wollte und er es nicht zulassen wollte. Da hat man erfargt warum das so ist und antwort, es gibt regeln, da wollte er mit mir sich eine bahn selber mieten und bummmm

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