Wiederladen für Andere

  • Beim Teutates

    Hat sich in den gesetzlichen Bestimmungen irgend etwas geädert beim Wiederladen für Andere ?????? Ich habe da etwas läuten gehört. Bei den gewerblichen Wiederladern hat man auch kleine Euronen Stolpersteine eingebaut.
    Es betrifft mich zwar nicht mehr, es schadet aber nicht es zu wissen.

    Gruß, der Bohnerwachsgießer

  • Wiederladen privat nicht kommerziell für befreundete Schützen und Jäger etc. ist nach dem Gesetz weiterhin gar kein Problem (schon mehrfach durch Gerichtsentscheidungen bestätigt), ALLERDINGS versuchen viele Behörden vor Ort immer wieder durch nichts gedeckte Einschränkungen in den 27ziger zu platzieren, von wegen nur für den eigenen Bedarf, oder nur für Kaliber für welche man nach Waffenrecht eine Erwerbserlaubnis hat. Das sind bisher alles durch NICHTS gedeckte Einschränkungen welche man tunlichst wieder streichen lassen sollte!!! Wenn nötig mit Anwaltlichem Nachdruck.

    Bei gewerblichen Wiederladern, welche damit Gewinn erzielen, sieht die Sache schon immer etwas komplizierter aus. Die brauchen nicht nur eine gewerbliche Erlaubnis sondern die müssen auch z.B. jede Laborierung zum Beschuss schicken etc. denn Verkauf von Munition ohne C.I.P. ist bei uns außer im historischen Munitionssammler-Bereich verboten.

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