Frage ist an Waffengesetz kenner und Schiesstand Betreiber !
Wir haben die Möglichkeit einen Schiesstand zu pachten, der steht über 2 Jahre leer und verfügt auch Tresor raum klasse 1 also lagern von Munition und Waffen möglich .
Wir haben vor in den 40.000 Euro zu investieren (Modernisierung , Kugelfangerneuen , damit er an gesetzlichen Richtlinien passt), und wollen daraus ein Kommerzielle Schiesstand machen also Schießen für jedermann aus unseren leih - Waffen gegen Leihgebühr (damit man Investition auch irgendwann sich lohnt ) gibt es ja einige in Deutschland.
Wir sind (ich und mein Kumpel) Sportschützen und besitzen beide einige Schusswaffen von KK bis 308win. die auf Grüne WBK eingetragen sind.
Jetzt zu Fragen :
1.Dürfen wir für unsere (auf grüne WBK) eingetragene Waffen einen Leihgebühr verlangen (also wenn jemad ohne eigener Waffe Schiessen möchte) , also ganz legal neben Stand- Gebühr mit MwSt. ???
2.Wie läuft es mit Munition (für Leihwafen ) die wir ausschließlich für sofortiger verbrauch auf den Stand verkaufen werden , braucht man dafür eine Munition - Handelslizenz für oder nicht ???
Ich werde echt dankbar sein wenn mir jemand helfen wird , in netz und in §§§ Gestzen hab ich nichts gefunden. Selbst unsere Waffenbehörde könnte mir keine klaren Antworten geben.
MfG