Ankündigung einer Waffen- und Munitionskontrolle


  • Sehr viele soll in so einem sachlichen Text.


    Ja, weil ich den Text hier nur wiedergebe, ich schildere den Sachverhalt nur anhand des mir vorliegenden Textes. Ich war schließlich nicht dabei. Im Originalbeitrag findest Du diese 'soll' nicht.

    Und gerade bei Jürgen Kohlheims Reputation hege ich auch keinen Zweifel an der ganzen Geschichte. Ich wiederhole noch einmal, er nennt diesen Vorfall einen behördlichen Exzess und nicht nur das. Er schreibt sogar, dass es immer wieder zu solchen behördlichen Exzessen kommt, die den Bürger am Rechtsstaat verzweifeln lassen.

    Du kannst den Text ja bei Bedarf gerne nachlesen. DSZ 5/2014 Seite 52.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Ja, weil ich den Text hier nur wiedergebe, ich schildere den Sachverhalt nur anhand des mir vorliegenden Textes. Ich war schließlich nicht dabei. Im Originalbeitrag findest Du diese 'soll' nicht.

    Frank,

    das ist dann schon mal eine andere Sache, wobei ich auch wenn ich Herrn Kohlheim vertraue davon ausgehe dass er auch nicht dabei war und die Schilderung sicherlich nur die eine Seite zeigt.
    Von Übergriffen des Kölner SEK meine ich in der Vergangenheit öfters gelesen zu haben, das muss jetzt nicht gezielt gegen die Waffenbesitzer gerichtet sein.
    Warum wird dann so ein brisanter Bericht mit erheblicher Verspätung publiziert? Musste oder wollte man da bestimmte Fristen abwarten?

    Johann

  • Leider ist es schon die Regel dass bei der Meldedatenabfrage bei LWB ein rotes F für Feuerwaffenbesitz auftaucht.
    Und bei einem Bewaffneten der eine Straftat begangen hat kommt nicht die normale Polizei zur Beschlagnahme / Festnahme.
    Also für den Fall dass du endgültig die Kontrolle ablehnst und die Waffen trotzdem behalten willst, meine ich.

    Hi , ja das wurde mir bereits auch so gesagt und war mir insgeheim auch irgendwie klar das
    dies im System so vermerkt ist bei LWB.

    Bei der Story mit dem " Richter" ist uns ja wohl die Vorgeschichte unbekannt.
    Normal ist das jedenfalls nicht .

  • Falls du Sie aber nicht freiwillig reinlässt ist das ein Verstoß gegen Waffg dann WBK weg dann unerlaubter Waffenbesitz und dann Hausdurchsuchung bzw. Zugriff nach SEK Manier nach StPo...

    Hallo HighTech,

    das was Du schreibst ist gelinde gesagt falsch, :think: lies Dir doch mal die PDF-Datei durch die MurmelchenS dazu hier eingefügt hat. :thumbup:

    Ausserdem muss ich Dich wohl daran erinnern, dass der Nachweis der sicheren Verwahrung eine Bringschuld des Waffenbesitzers ist. Hat der Waffenbesitzer diesen Nachweis bereits erbracht und auch alle weiteren Bedingungen der Waffenbehörde erfüllt, gibt es keinen Grund für so ein Vorgehen mit den von Dir beschriebenen Folgen, denn es gibt durchaus gerechtfertigte Gründe eine anlasslose Nachschau abzulehnen.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Einfach den Gesetzestext bis zum Ende lesen.

    Hallo Johann,

    der Gesetzestext ist mir durchaus bekannt. :thumbup: Aber lies doch einfach mal meine vorige Antwort an HighTech, dann bist Du etwas besser informiert. :thumbup:

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • "Welche Konsequenzen sich aus einer unbegründeten Weigerung ergeben können, ist
    rechtlich nicht ganz eindeutig. Nach der Begründung des Gesetzgebers soll bei wiederholter
    unbegründeter Weigerung der Schluss auf die Unzuverlässigkeit möglich sein mit der Folge
    des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse."

    Begründete / Unbegründete Weigerung: Wer entscheidet das wieder ? Der SB bzw. das Verwaltungsgericht.
    Im PDF steht auch wer sich wiederholt unbegründet weigert kann die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen bekommen.
    (Ok, auf wiederholt und unbegründet kommt es an. Wiederholt ist eine Zahl größer 1, also auch das "zweite Mal")
    Und dann hat man eine Frist die Dinger einem Berechtigten zu überlassen und dies nachzuweisen.
    Und wenn sich dann einer immer noch weigert, die Beamten reinzulassen bzw. die Dinger abzuliefern, dann ist er ein Straftäter und kommt mit nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe davon (unerlaubter Besitz von Schusswaffen) und dann kommt das SEK holt die Dinger und Ihn gleich dazu mit ab.


    "Wichtig: Fordert der Beamte den WBK-Inhaber auf, zum Zwecke des Vergleichs der Waffe
    mit dem Eintrag auf der WBK, die Waffe aus dem Schrank herauszunehmen, ist äußerste
    Vorsicht angebracht. Es darf unter keinen Umständen der Eindruck erweckt werden, dass die
    Waffe z.B. in irgendeiner Form gegen den Beamten gerichtet werden könnte. Auf eine
    sachgemäßen Handhabung ist besonders zu achten."

    Bei der Medienhetze (ich meine jetzt nicht das PDF) gegen Sportschützen, wundert es mich eh schon fast, dass der SB generell alleine und unbewaffnet zur Kontrolle kommt....

    Ich seh das Ganze vll. etwas zu pessimistisch und zu extrem.

    Aber wenn man einem Sportschützen vor 2000 die jetzt aktuellen Vorschriften (Altersgrenzen, Aufbewahrung, usw.) gezeigt hätte, hätte er dass Waffg 2003 für ein Märchenbuch / SciFiction Roman gehalten....

    2 Mal editiert, zuletzt von HighTech (30. Mai 2014 um 23:53)

  • Aber wenn man einem Sportschützen vor 2000 die jetzt aktuellen Vorschriften (Altersgrenzen, Aufbewahrung, usw.) gezeigt hätte, hätte er dass Waffg 2003 für ein Märchenbuch / SciFiction Roman gehalten....

    Möglich, aber wenn ein Waffenbesitzer von 1980 das gesamte heutige WaffG gekannt hätte, hätte er die paradiesischen Verhältnisse von heute kaum erwarten können.
    Wenn ich das anders als ich es geschrieben habe gemeint hätte, z. B. ironisch, sarkastisch usw. hätte ich es natürlich dazugeschrieben.

    Johann

  • "Welche Konsequenzen sich aus einer unbegründeten Weigerung ergeben können, ist
    rechtlich nicht ganz eindeutig. Nach der Begründung des Gesetzgebers soll bei wiederholter
    unbegründeter Weigerung der Schluss auf die Unzuverlässigkeit möglich sein mit der Folge
    des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse."

    Begründete / Unbegründete Weigerung: Wer entscheidet das wieder ? Der SB bzw. das Verwaltungsgericht.
    Im PDF steht auch wer sich wiederholt unbegründet weigert kann die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen bekommen.
    (Ok, auf wiederholt und unbegründet kommt es an.

    Hallo HighTech,

    genau, darauf kommt es an, nicht unbegründet, sondern sachlich begründet. :thumbup: Was ich aber voraussetze ist, dass alle vom Gesetz zur Aufbewahrung geforderten Bedingungen vom LWB erfüllt werden und die sichere Verwahrung von Waffen und Munition der Waffenbehörde bereits als Bringschuld nachgewiesen wurde. Es geht hier also nicht darum irgendwelche krumme Dinger zu verschleiern oder der Waffenbehörde gar den Krieg zu erklären, sondern schlicht darum sein eigenes bestehendes Recht zu erhalten und auch entsprechend behandelt zu werden. ::RTFM::

    Wobei mir aber auch klar ist, dass es LWB gibt, die eine anlasslose Nachschau lediglich mit der Unverletzlichkeit ihrer Wohnung als Begründung ablehnen könnten, was aber so noch nicht bekannt geworden geschehen ist, und es zu so einem eventuellen Rechtsstreit auch noch keine Rechtsprechung gibt.

    Aber es gibt sicherlich auch LWB, die mindestens Einen oder sogar mehrere sachliche Gründe haben um eine anlasslose Nachschau sachlich begründet ablehnen zu können, und zwar so, ohne dass ihnen daraus irgendwelche negative Folgen angelastet werden können. ;)

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Ich halte da die amtlichen Texte Urteile und anerkannten Kommentare für eine sinnvollere Information.

    Johann

    Hallo johann,

    jeder ist seines (Un)Glückes Schmied. ;) Wer gern auf ihm zustehende (Grund)Rechte so leicht und einfach verzichtet kann dies in meinen Augen ruhig tun. :thumbup:

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Aber es gibt sicherlich auch LWB, die mindestens Einen oder sogar mehrere sachliche Gründe haben um eine anlasslose Nachschau sachlich begründet ablehnen zu können, und zwar so, ohne dass ihnen daraus irgendwelche negative Folgen angelastet werden können. ;)

    zweifellos, nur wird das nicht immer endlos möglich sein.

    Warum musst Du so viele Smileys verwenden, nimmst Du dein Geschreibe selbst nicht ernst?

    Johann

  • zweifellos, nur wird das nicht immer endlos möglich sein.


    Johann

    Hallo johann,

    ich habe das Gefühl Du verstehst hier etwas vollkommen falsch, mir geht es nicht um irgendwelche konstruierten Terminverschiebungen einer anlasslosen Nachschau, sondern um eine endgültige Ablehnung dieser Nachschau, ich hoffe Du hast das jetzt auch ganz ohne Smiley im Text verstanden.

    Grüsse
    czler :drink:

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    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

    Einmal editiert, zuletzt von czler (31. Mai 2014 um 22:46)

  • Müsste man dem SB auch noch das Innenfach des 1-ers zeigen, auch wenn da keine Waffen oder Munition drin sind?

    Wäre mal interessant wie der reagiert, wenn im 1er noch eine mehr drin liegt, sei es in Co2 oder SSW oder ne richtige auf Leihschein eines WBK Inhabers.....
    ...oder eine weniger, weil in der Zwischenzeit verkauft an Privat über egun ohne schr. Vertrag.

    Dann nimmt er die anderen vorsichtshalber vll. auch noch mit....

  • Hallo johann,

    ich habe das Gefühl Du verstehst hier etwas vollkommen falsch, mir geht es nicht um irgendwelche konstruierten Terminverschiebungen einer anlasslosen Nachschau, sondern um eine endgültige Ablehnung dieser Nachschau, ich hoffe Du hast das jetzt auch ganz ohne Smiley im Text verstanden.

    Grüsse
    czler :drink:

    Da verstehe ich dich schon, ich verkenne aber auch nicht grundsätzlich die Folgen meines Handelns.
    Natürlich kann ich die Kontrolle verweigern, eine zwangsweise Durchsetzung ist hier vom Gesetz tatsächlich nicht vorgesehen ich muss aber mit den Konsequenzen leben.

    Wenn ich den Kaminkehrer nicht freiwillig in meine Wohnung lasse wird der auch kein SEK holen sondern mir das Gas abstellen lassen.

    Wenn mein Spezl sein zugelassenes Motorrad nicht zum TÜV fährt, kommt auch kein Prüf.-Ing. ins Haus aber in letzter Eskalationsstufe Leute in seltsamen Gewändern, die sich mittels Schlosser Zutritt zu den Räumen schaffen um das Siegel am Kennzeichen zu entfernen. (Ob die Zutrittsberechtigung auch für die Wohnung gilt wird übrigens von Verwaltungsjuristen bejaht, war aber noch nicht Gegenstand einer Überprüfung.)

    Wenn ich den Behörden aus grundsätzlichen Erwägungen den Zutritt zum Tresor verweigere kann das natürlich auch zu Zweifeln an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung mit deren Folgen führen und dann besteht i. d. R. immer noch die Möglichkeit die Waffen vorher freiwillig abzugeben um die Integrität der Wohnung zu wahren.

    Johann

  • Zum Tüv.
    Ich kenne Leute die fahren auch mehrere Monate nach Ablauf der Tüv Plakette ohne TÜV herum.
    Warum:
    1. Der Stempel ist nur noch auf einer Seite des Fahrzeuges. Richtig einparken hilft.

    2. Er braucht das Auto um in die Arbeit zu fahren.

    3. Er kauft immer alle 2 Jahre ein 12 Jahre altes Auto für 500€ für das er schon 750€ jährlich an KFZ Steuer bezahlt (schlechte Euronorm Abgas).

    4. Wenn Sie ihn erwischen:

    Mit 900€ Nettoeinkommen liegt er unter der Pfändungsfreigrenze von 1023€.
    Bussgelder können in Freiheitsentzug ersatzweise umgewandelt werden.
    Macht der Staat hier aber nicht weil er sonst seinen Job verliert, sie ihn dann eine Woche im Knast durchfüttern müssen und er dann seine Arbeit verliert, also ein Hartzer mehr.

    Wenn die Autoversicherung nicht mehr zahlt:
    Schadensersatzforderungen des Unfallgegners bestehen 30 Jahre lang (sog. gerichtlicher Titel) bringt aber nichts da Pfändungsschutz.

    Wegen Schulden ist auch keine Haft vorgesehen, ausser man hat z.b. der Bank eine gefälschte Lohnabrechnung vorgelegt.

    Was ich damit sagen will?

    Von solchen Leuten sind tausende da draußen. Da kannst nur beten, dass du keinen Unfall mit denen hast....
    ...vorallem dann noch wenn ein entsprechender kultureller Hintergrund vorliegt.

    Einmal editiert, zuletzt von HighTech (1. Juni 2014 um 11:38)

  • Zum Tüv.
    Ich kenne Leute die fahren auch mehrere Monate nach Ablauf der Tüv Plakette ohne TÜV herum.
    Warum:

    2. Er braucht das Auto um in die Arbeit zu fahren.

    Willst Du damit ausdrücken dass deswegen behördliche Maßnahmen unterbeleiben oder gar untersagt werden?

    Zitat


    4. Wenn Sie ihn erwischen:

    ist aber das Auto erstmal weg von der Straße und entstempelt, d.h nicht mehr zugelassen.

    Zitat


    Wenn die Autoversicherung nicht mehr zahlt:
    Schadensersatzforderungen des Unfallgegners bestehen 30 Jahre lang (sog. gerichtlicher Titel) bringt aber nichts da Pfändungsschutz.


    Nur muss sie beim zugelassenen Fahrzeug zahlen und kann es sich dann wie Du schreibst beim Halter zurückholen.

    Zitat


    Was ich damit sagen will?

    Von solchen Leuten sind tausende da draußen. Da kannst nur beten, dass du keinen Unfall mit denen hast....
    ...vorallem dann noch wenn ein entsprechender kultureller Hintergrund vorliegt.

    Wenn das nicht in der für Schützen, Jäger und anderer Stammtischbrüder üblichen Weise dargestellt wird.

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