Ich habe mal eine Frage an die Experten hier in der Runde - es könnte ja sein, dass mir eine Änderung des WaffG "entgangen ist" , ich bitte daher um Mithilfe.
Wenn man hierzulande eine EWB-pflichtige Waffe kauft, muss man diese in eine WBK eintragen lassen. Diese "Anmelden" - oder Berichtigen der WBK wie es im amtsdeutsch heisst, geschieht i.d.R. so, dass der SB der Ordnungsbehörde einen Kohle abknöpft und den Eintrag in der WBK siegelt.
Der §10 WaffG sagt dazu unter 1a:
Zitat§10 (1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
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Soweit klar.
Jetzt gibt es aber unterschiedliche Arten der WBK, gelb alt, gelb neu, gün, rot (§17), rot (§18).
Im WaffG steht für den in meinem Fall zustreffenden §:
ZitatAlles anzeigen§ 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
(1) Ein Bedürfnis
zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck (Waffen-,
Munitionssachverständige) benötigen.(2) Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel
1.für Schusswaffen oder Munition jeder Art und
2.unbefristeterteilt.
Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen. Auf den Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird.
Das heisst im Klartext, ich kann eine Waffe X erwerben und wenn ich diese innerhalb dieser 3 Moanten weitergebe, muss ich die Waffe weder eintragen noch austragen lassen.
Nun, ich habe Anfang Arpil 2014 eine Waffe erworben, diese Anfang Mai 2014 weitergegeben - somit ist laut WaffG von mir keinerlei weiterer Handlungsbedarf erforderlich. (Dass ich mir Eingang und Überlasser, sowie Ausgang und Erwerber für mich erfasse ist logisch, würde ich jedem empfehlen, ist aber kein muss!)
Nun, gestern Nachmittag erhielt ich einen Anruf des LRA Rosenheim. Ich wurde "beschuldigt" eine Waffe nicht ordnungsgemäß gemeldet zu haben, und diese nicht gemeldete Waffe weitergegeben zu haben. Mir war natürlich sofort klar um welche Waffe es sich handelt und ich wußte daher, dass der Erwerber im Besitz einer gültigen EWB ist (in dem Falle Gelb Neu) und die 2/6er Regelung auch nicht zutrifft (ich hatte mich diesbezügliche extra beim zuständigen LRA Rosenheim - offensichtlich bei einem anderen SB - erkundigt).
Nach ein paar "heftigen" Wortwechsel kam der SB auf des Pudels Kern. Er erklärte mir, dass jede Waffe eine zentralerfasste "Artikelnummer" hat, unter der diese Waffe im Zentralen Waffenregister zufinden ist. Gibt man die Nr. ein, erscheinen alle Daten der Waffe, sowie JEDE Bewegung (sprich wann von wem aufgund was erworben, überlassen etc. etc. etc.)
Das Problem ist, dass die an den Ordnungsämtern diese Nr. nicht kennen - die haben ja nur als Ausgangsbasis die Daten des Überlassers um nach dieser ominösen Nr. zu suchen. Der SB gab also meinen Namen und die SNr. der Waffe ein - und es kam nichts!
Logisch, ich musste das Ding ja nicht melden, waren ja keine 3 Monate!
Und jetzt wirds echt lustig. Verlangte doch der SB von mir, die Waffe sofort in meine WBK eintragen und wieder austragen zu lassen, weil das Zentrale Waffenregister nur diese 14 Tage Frist (§10.1a) kennt.
Ich hab ihm auf den Kopf hin zugesagt, dass mich das Zentrale Waffenregister einen sch...ß interessiert, für mich zählt was im WaffG steht
Kann es denn sein, dass ich da irgendwas nicht mitbekommen habe?
Wird (wurde?) das WaffG an das Zentr. Waffenregister angepasst?
Oder hat der SB einfach nur net alle Latten am Zaun?
Kann da bitte mal jemand das Licht anmachen?