- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenKeine Gebühren für Aufbewahrungskontrollen in Bayern – wiederholte Regelüberprüfung des Bedürfnisses bleibt Ausnahme
Das
Bayerische Staatsministerium des Innern hat nun seine Vollzugshinweise
zu den aktuellen Änderungen im Waffenrecht veröffentlicht. Aus den
Hinweisen geht unter anderem hervor: „Die verdachtsunabhängigen
Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, weshalb keine Gebühren
erhoben werden.“ Überdies werden unangemeldete Kontrollen in Bayern
wohl die Ausnahme bleiben.