"Achtung Wiederlader: Neue TTE-Regelungen rund ums Pulver"

  • Ja ja der Passierschein A38 , so kommt man sich in Deutschland als LWB wirklich vor ...

  • Aha, die BAM hatte also eigentlich eine andere Rechtsauffassung als das BMI bezüglich der Verwendung von Altbeständen
    http://www.schwarzpulver-zunft.de/images/pdf/akt…ungspflicht.pdf
    Da sieht man wie uns das Leben sagen wir mal mutwillig mies gemacht wird.

    " ... folgende Stellungnahme zu Ihrer Frage: Es wurde die Frage in den Raum gestellt, wie ältere Explosivstoffe (Pulver) ohne
    die eindeutige Kennzeichnung im Bestand der Kunden vor dem Hintergrund der Kennzeichnungsvorschriften zu behandeln sind.
    Der aktuelle (und auch zukünftige) Text des §14 der 1. SprengV bezieht sich auf "... herstellen, einführen, überlassen ..." und nicht darauf, dass der Verwender nachträglich die Kennzeichnung bereits erworbener Produkte auf möglicherweise aufkommende Änderungen der gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften hin anpassen muss. Es besteht quasi-Bestandsschutz auch ohne explizite Übergangsregelung, solange ein Produkt den Kennzeichnungen zum Zeitpunkt des Erwerbs entspricht (... und dann nicht weiter überlassen wird). Weiterhin richtet sich die europäische Richtlinie auch nicht unmittelbar an den Endverbraucher sondern an diejenigen, die Herstellung, Verkehr bzw. Vermarktung betreiben. Insofern ist es zutreffend, dass Händler Ware, die zwar vor April 2013 ohne Kennzeichnung hergestellt und deren Verbrauchszeitraum bis April 2015 noch nicht abgelaufen ist, durchaus ab April 2015 nachträglich kennzeichnen müssen (nicht jedoch Endverbraucher). ...
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Alexander von Oertzen
    Spreng- und Treibmittel / Blasting Explosives and Propellants
    Fachbereich 2.3 Explosivstoffe / Division 2.3 Explosives
    Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)"



    "...´Die Bestimmungen des § 14 Absatz 1 Nummer 5, des § 15 und des § 41 Absatz 5a sind ab dem 5. April 2012 anzuwenden. Explosivstoffe, die bis zum 4. April 2012 ohne die nach § 14 Absatz 1 Nummer 5 und des § 15 vorgeschriebene Kennzeichnung in den Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 5. April 2015 im Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, vertrieben, anderen überlassen und verwendet werden.´
    Dies hat zur Folge, dass nicht entsprechend gekennzeichnete Explosivstoffe, ab dem 5. April 2015 bis zu einer Änderung der Rechtslage nur noch aufbewahrt werden dürfen. ...
    Bernd Fischer
    Waffen-, Beschuss- und Sprengstoffrecht,
    Nationales Waffenregister
    Bundesministerium des Innern"

  • "...´Die Bestimmungen des § 14 Absatz 1 Nummer 5, des § 15 und des § 41 Absatz 5a sind ab dem 5. April 2012 anzuwenden. Explosivstoffe, die bis zum 4. April 2012 ohne die nach § 14 Absatz 1 Nummer 5 und des § 15 vorgeschriebene Kennzeichnung in den Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 5. April 2015 im Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, vertrieben, anderen überlassen und verwendet werden.´
    Dies hat zur Folge, dass nicht entsprechend gekennzeichnete Explosivstoffe, ab dem 5. April 2015 bis zu einer Änderung der Rechtslage nur noch aufbewahrt werden dürfen. ...

    Ich habs gelesen, kam per PL-Info ja ins Haus... und... tja... wie soll ich sagen?
    Ich kapiere es nicht.

    Ich habe doch das Pulver schon erworben... der Nachweis ist ebenso erbracht, denn ich habs in meinem Pulverheft und der Händler kann nachweisen, dass er an mich verkauft hat, weil er die Nummer meines 27'er notiert hat, mit dem Vermerk: Hat fünf Zentner P804 erworben....
    Der Hersteller hat vermerkt: Pulver ging an den Händler.... so dass ab Werk auch bislang alles nachvollziehbar war, ODER WIE JETZT?

    Was wird denn nun "BESSER" mit dem QR-Code, außer dass es teurer wird?

    Warum soll ich den Gammel nicht auch am 1.6. noch verladen dürfen? Habe ihn doch erworben zu seiner Zeit geltenden Recht... Bestandsschutz?

    ::RTFM::8|

    Gut... ist theoretischer Natur. Bei dem Durchsatz ist der Mist bis dahin sowieso weg. Nur günstiger wirds durch so einen Mist eher nicht!

  • Warum soll ich den Gammel nicht auch am 1.6. noch verladen dürfen? Habe ihn doch erworben zu seiner Zeit geltenden Recht... Bestandsschutz?

    Tja, da machst Du aber die Rechnung ohne die Vollidiotische Gurkenbiegeradiustruppe der das BMI zu folgen hat. :wall:
    Obwohl, das Verladen in "Kartuschen" ist ja noch erlaubt. :trio:
    Was nimm ich bloß,...Panzer oder Flack. ?(?(

  • bisher kann nur der Mengen mäßige Fluss wo wieviel Pulver hin gegangen ist nachvollzogen werden. Mit der neuen Kennzeichnung wird explizit festgehalten wer wann welche Pulverdose erworben hat, der Weg den jede einzelne Pulverdose nimmt ist dann nachverfolgbar. Allerdings privat Pulver an andere Berechtigte weiter geben ist weiterhin erlaubt muss dann nur aus dem einen Pulverschein ausgetragen und in den anderen eingetragen werden, da wird kein Matrixcode festgehalten und weiter gemeldet. Allerdings wenn diese Dose zu irgendeinem Misst verwendet würde, würde die Behörde dann wahrscheinlich vor der Tür Desjenigen stehen der die Dose mal beim Händler erworben hatte.

    Realistisch ist das ALLES VÖLLIGER SCHWACHSINN!!! Dieser Blödsinn kam ja von der EU, welche die Anschläge in Spanien missbraucht hat um weitere Gängellungen einzuführen. Wobei es schon harter Tobak ist Schießpulver hier genauso zu behandeln wie richtigen kommerziellen Sprengstoff.
    Aber es ist Gesetz und Verordnung. Und wir haben den Misst auszubaden und uns an das "Recht" zu halten. Eigentlich müsste man Klage auf Schadenersatz einreichen, denn wir haben unser Pulver nunmal legal erworben und werden jetzt quasi Enteignet! Bei NC Pulver kann man vorher vielleicht noch n ausgiebige Ladeaktion machen und die Reste verladen. Neuer Ersatz bei einigen US Sorten ist zur Zeit aber auch kaum zu bekommen. Allerdings bei Schwarzpulver z.B. zum VL schießen wird das schwierig. Denn da wird ja loses Pulver verwendet. Und Aufbewaren bis vielleicht dann nächstes Jahr n Übergangsregelung verabschiedet wird geht da realistisch kaum, denn dann müsste man ja zusätzlich zu dem vorhandenen noch neues Pulver kaufen um weiter schießen zu können. Das dürfte i.d.R. die relativ kleine erlaubte Lagermenge, welche die Meisten haben, nicht hergeben.

  • volker, wer geht mit SP "im Originalbehältnis" auf den Stand ?
    Dort geht man doch mit "Abgemessenen" hin, oder..
    Glaubt denn wirklich einer, das ab jetzt Stempelsucher auf die Jagd gehn. :trio:
    Das BMI muß halt die Idiotie verkünden...

  • wer wann welche Pulverdose erworben hat, der Weg den jede einzelne Pulverdose nimmt ist dann nachverfolgbar.

    Soweit klar... nur der SINN dahinter geht mir völlig ab. Den kapiere ich nicht die Bohne!
    Ins Rollen kam der Gammel doch nach irgendwelchen Anschlägen in Spanien, wo Sprengstoff verwendet wurde.
    Also liebe Terroristen: Zieht bitte den QR - Code von euren geklauten Dosen ab und plarziert ihn so, dass er nach dem Anschlag noch leserlich zu der armen Sau führt, von dem ihr die Dosen geklaut habt!

    Der hat natürlich schon gemeldet: "Mir wurden Nr.0815_1 bis 0815_64 geklaut, also 32 kg..." :rolleyes:

    Und nun? Das Pulver "BUMM" machen kann, wusste man auch vor dem QR-Code schon.

    Mit der Enteignung... das dürfte doch die wenigsten treffen. Mein Durchsatz erlaubt es locker die Reste bis April zu verfüllen.
    Meine Mitte letzten Jahre erworbenen Dosen hatten bereits einen QR-Code.

    Meine einzige Dose ohne ist zum Glück eine 375g Rottweil... wollte ich für "Sonntags" aufheben, angesichts des Preises... aber gut: Dann eben raus damit! Liegen eben 1000 Schuss Munition im Schrank rum... "Waffennarr hortet tausende Schuß Munition!"... :wall:

    "Wir trampeln durchs Gesetz,
    frei von jedem Rat!
    Hurra: Wir verblöden...
    ... wir sind der deutsche Staat."

    Also mal was zum nachdenken, weil es ja gar nicht Deutsches Recht war, sondern von "WOANDERS"...
    ... ich stimme mal mit in den kritischen Tönen des großen Philosophen des großen Freibeuters ein:

    Die Geliebte vom Zeus war es wieder, das Miststück!
    Was gegen diese Hurerei hilft, is this here... ähhh: Hera. ::lachen2::

    Was viele nicht wissen, Hera ist nicht nur Frau, sondern auch Schwester vom Zeus! Das bei sowas nur Mist rauskommen kann, liegt auf der Hand: Kronos... Anführer der Titanen. Gut... die haben jetzt nichts mit Europa zu tun... sind nur entfernte Verwandte.
    Europa... ist auf dem 5€ Schein abgebildet... und schon das Orakel von Delphi wusste nicht, wo der Grieche ihn versteckt.

    Somit ist klar: Der ganze Mist stand seit je im dunklen Schatten. Jedenfalls hatte Europa drei Söhne, unter anderem Rhadamanthys... der sich zum Richter der Unterwelt mauserte. Wenn der da unten sich langweilt, kommt er hoch zu Mama Europa und bringt ihren Schreibtisch durcheinandern.... kritzelt wilde Flüche in Mamas Notizbücher, von denen einige als Gesetze herhalten müssen.
    Die Unterwelt bepisst sich während dessen: "Rhada, alte Socke! Die popeln den Scheißcode jetzt echt auf die Pullen!" :hyster:

  • volker, wer geht mit SP "im Originalbehältnis" auf den Stand ?
    Dort geht man doch mit "Abgemessenen" hin, oder..
    Glaubt denn wirklich einer, das ab jetzt Stempelsucher auf die Jagd gehn. :trio:
    Das BMI muß halt die Idiotie verkünden...

    Schon klar, das macht keiner, da hat man vorher abgemessene Einzelladungen in Röhrchen dabei. Und so wirklich kontrolliertbar ist diese Idiotie sowieso nicht. Weder beim Schwarzpulver noch beim Nitropulver. ABER wenn man sich nicht daran halten würde, bräuchte es nur einen dummen Zufall, oder eine Kontrolle zur Unzeit und man hätte ein echtes Problem. Denn das sind keine kleinen Ordnungswidrigkeiten mehr wie es früher mal nach dem alten Recht gewesen wäre (oder auch realistisch nach gesunden Menschenverstand sein müsste), sondern hier geht es mittlerweile unverhältnismäßiger weise um Straftaten, welche höchst Wahrscheinlich auch gleich die Zuverlässigkeit und damit den kompletten Legalwaffenbesitz kosten würden. Also empfiehlt es sich, sich peinlichst genau an dieses schwachsinnige Gesetz plus Verordnungen zu halten, auch wenn die Auslegung des BMI durchaus fragwürdig ist. Aber es drauf ankommen zu lassen und sich im Zweifel dann erst im Nachhinein rechtlich zu wehren, ist für einen LWB in dem Fall leider viel zu risikoreich.

    Im Endeffekt sind das alles Gängellungen des Bürgers (ohne erkennbaren Nutzen für die innere Sicherheit), der zusätzliche Aufwand wird mittelfristig die Pulverpreise weiter steigen lassen. Einige kleine Waffenläden, welche nebenbei noch Pulver führten, geben das zur Zeit reihenweise auf. Ich habe da noch Glück, denn ich habe einen richtigen Pulverhändler, der noch halbwegs bezahlbare Preise und einen groß genugen Pulverbunker hat um größere Mengen bestellen zu können, in der Nähe. Der hat auch sehr viel einfach mal so auf Vorrat da, nur mit US Pulver ist es da inzwischen auch knapp bis mau.

    Zu dem ganzen Thema passt mein Signaturspruch übrigens auch prima: "Corruptissima re publica plurimae leges" - Publius Cornelius Tacitus

  • Ob die "Landwirtschaft" auch schon drann ist ?
    Oder bekommen die Bauern wegen der Bombenbaugefahr auch nur noch "nachverfolgbaren" Dieselkraftstoff ?

    Was kommt als Nächstes aus dieser Vollidiotenrichtung ?


    Hurra, ich habe für die Deppen nen prima Vorschlag...
    Wie wärs mit der Einführung einer "Energiemengenzählung" für Elektroherde mit eingebauter Abschaltung ?
    Oder vieleicht doch nicht. :S
    Nicht das die EU auf die Idee der Küchenuntersuchung kommt. Könnte ja sein, das sich ein paar Schlaue wegen der Energieeffizienz nen Schnellkochtopf ohne Chip zugelegt haben.
    Das geht wegen der "Terrorgefahr" schon mal gar nicht. :bud:

  • Da möchte ich auch gerne mal wissen,..was dahinter steckt. :bud:
    [/quote]

    12 Leuts am Stammtisch, 15 Meinungen.

    Die Amis kaufen alles selber
    Es sind drei Pulverfabriken in die Luft geflogen
    Das Militär kauft alles auf bzw. vergibt Aufträge.
    Der europäische Markt ist für Amerika nicht interressant
    Die neue Lösungsmttel-Verordnung der EU
    etc.
    Momentan gibts auch keine Federal Primer und ganze Banden von CAS Schützen streifen durch die Lande um Trailboss zu klauen ::lachen2::

    Um wirtschaftliche Gewinne geht es natürlich nicht..nöööööööö nöööö kann sich klein Murmel nicht vorstellen ;(

  • Tja, da machst Du aber die Rechnung ohne die Vollidiotische Gurkenbiegeradiustruppe der das BMI zu folgen hat. :wall:
    Obwohl, das Verladen in "Kartuschen" ist ja noch erlaubt. :trio:
    Was nimm ich bloß,...Panzer oder Flack. ?(?(


    Hi Sparrow,
    Panzer oder Flak, tsssssssss...............
    Ich habe da noch meine dicke Berta im Garten. http://de.wikipedia.org/wiki/Dicke_Bertha Die "Patrone" schafft wenigstens was.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Da möchte ich
    auch gerne mal wissen,..was dahinter steckt.
    Meine Henry hatte so schön Stielecht geraucht mit dem
    "Rückstandsfreien" Triple Seven. Nun wird mein Händler nicht mehr
    beliefert,..soll Alle sein.

    Mir hat ein amerikanischer Händler letztens gesagt, dass Europa schlicht nicht der Absatzmarkt ist, wo es sich lohnt sich da intensiv drum zu kümmern, und spätestens seit ITAR weis auch dort kaum einer, was überhaupt exportiert werden darf und was nicht, sprich für einen sehr großen Anteil muss erst jedes mal bei Behörden nachgefragt werden. Beim Pulver ist's jetzt auch noch das Problem der Kennzeichnung zur Nachverfolgbarkeit jeder einzelnen Dose. Das ist alles Aufwand, und solange die ohne solchen zumindest mommentan sehr guten Absatz auf dem eigenen Kontinent haben, kommt halt bei uns die Ware nur Tröpfchenweise an.

    Wie kompliziert ITAR selbst für die Hersteller selbst ist, sieht man wenn bei der Produktion Entwicklung etc. auch noch internationale Kooperationen eine Rolle spielen. http://www.exportmanager-online.de/archiv/25/us-r…ert-kooperation

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!