- Offizieller Beitrag
Wie das BMI dem DWJ in einem
persönlichen Gespräch im September mitteilte, sind die Arbeiten an
einer Rechtsverordnung zur Waffenaufbewahrung nach § 36, Absatz 5 in
vollem Gange. Im DWJ-Interview mit Staatssekretär Dr. August Hanning
und weiteren BMI-Mitarbeitern wollte man sich aber nicht über Details
auslassen. Zumindest in diesem Gespräch erweckte man den Eindruck, als
stünde man noch am Anfang der Arbeiten und als ob noch keinerlei
Vorfestlegung auf irgend ein System gefallen sei. Inwieweit
das der Realität entspricht, lässt sich von außen nicht beurteilen.
Zumindest wollen die Gerüchte nicht verstummen, dass ein inzwischen
namhafter deutscher Hersteller biometrischer Waffenschließsysteme noch
immer stark darauf setzt, dass seine Modelle per Rechtsverordnung
Vorschrift werden – und damit für ihn auf Kosten der Waffenbesitzer
enorme Umsätze generiert werden könnten.