Glock als priv. Zweitwaffe (Polizei Bayern)

  • Hey Kingpin83!

    Erkläre mir bitte die Rechtsgrundlage für Dein Vorhaben. Mir ist klar, dass Du als PB nach § 55(1)Nr. 3 WaffG hiervon ausgenommen bist - für den Dienst.

    Dein Vorhaben würde aber nach § 10(4) WaffG waffenscheinpflichtig sein. Bis Du so dermaßen an Leib oder Leben gefährdet, dass dies Deine P7 (echt immernoch?) nicht kompensieren kann. Eine Ausnahme gem. § 12(3) WaffG kann ich auch nicht erkennen. Wie begründest Du dann § 19 WaffG? wenn Du eine P7 dienstl. führen darfst. (In Deinem Dienstausweis steht normalerweise die Erlaubnis zum Führen im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen)

    Ich wurde u.a. auch an der P7 (aber noch M8) ausgebildet. Die eignet sich meiner Meinung nach hervorragend zum verdeckten Tragen. Jedoch dass was man nicht hat ist interessanter, als das was man hat.

    Jetzt weiss ich, bei einem Einsatz bist Du erkannt worden. Das wäre ein Argument, jedoch bleibt immernoch die P7.

    In freudiger Erwartung Deiner Ausführungen und

    PS: ich krieg diesen blöden Smily oben nicht weg. Der hat sich eingeschlichen.

    Gunny

    "In battle the only bullets that count are those that hit" Theodore Roosewelt

  • Habe schon tageweise ein Knöchelholster von UncleMike mit der G26 getragen. Auf Dauer nicht zu empfehlen. Wichtig ist, dass das Holster nicht am Knöchel scheuert. Ich mir den Knöchen immer bandagiert. Und wichtig ist, dass zusätzliche Halterung an der Wade auf der anderen Seite vom Holster angebracht ist. Im Sommer die beste Art zu tragen Nichts drückt im Hüftbereich :gaga: - lange Hose mit nicht zu engen Beinschnitt Voraussetzung. Und beim Ziehen einiges Üben notwendig. Ein Ziehen der Waffe sollte jedoch geübt werden - mit der linken Hand das Hosenbein so weit wie möglich nach oben ziehen und fast gleichzeit mit dem rechten Knie auf den Boden gehen (Üben wird mit ungeladener Waffe empfohlen) gezogen wird mit der rechten Hand . Auf erst die Motorik üben - später kommt automatisch , wenn jeder Griff sitzt - die Geschwindigkeit. Also wie wir Österreicher sagen --- NICHT HUDELN---

  • Bei uns ist es untersagt Waffen, welche keine Dienstwaffen, also solche die vom Dienstgeber nicht zur Verfügung gestellt werden , im Dienst zu führen. Ein Kriminalbeamter hat statt derDienst- G19 seine private G26 verdeckt geführt und bei einer Anhaltung eines Verdächtigen ist es mit der G26 zu einer tragischen unbeabsichtigten Schussabgabe gekommen(war auch im Internet zu lesen) Das Gericht sah damals keinen Grund, da er Dienstmunition geladen hatte, ihn nur wegen der Verwendung seiner Waffe zu verurteilen.
    Wenn ein Beamter im Dienst seine eigene Waffe (als Backup) trägt hat er dies, wenn es zu einen Zwischenfall mit der Waffe kommt, zu verantworten.
    Disziplinär und Strafrechtlich. Wenn nicht - dann nicht! Daher ist es azuwägen - ist es mir das wert - Spruch : lieber ein paar Geschworne als ein paar Leichenträger.


    Siehe http:/no.rasicm/net/print/407 =Freispruch

  • Es ist die Frage: Wirst Du Sie jemals einsetzen, wenn ja, nehme ich an, wird es in einer für Dich gerechtfertigen Notwehrlage geschehen. Die Backupwaffe
    egal ob es ein Messer oder eine Schusswaffe ist, ist immer das letzte Mittel um ohne Verletzung auszusteigen. Primärwaffe ist immer die Dienstwaffe.
    Ein gewisses Risko ist immer vorhanden. Und wenn du einmal verletzt wirst, liest Du in der Zeitung: Er hat sich den Beruf selbst ausgesucht und gewusst wie gefährlich er ist. Schließlich bekommt er ja auch eine Gefahrenzulage. Und die vorgesetzte Dienststelle wird sofort untersuchen, ob Du nicht einen Fehler (Dienstrechtsverletzung) begangen hast - um Kosten zu sparen!!!!!! ::selb::

  • Es ist doch überall dasselbe. Haste keine Backupwaffe, kannst du sehr schnell dran glauben (müssen), weil dir im entscheidenen Moment was fehlt. Biste aber selber schuld, hättest ja Bäcker werden können. Hast eine und machst davon Gebrauch, kommts drauf an, ob die Waffe das mildeste Mittel war, sonst die Arschkarte Nr. 2, raus aus dem Dienst, Verurteilung.
    Biste selber schuld, hättest ja Staatsanwalt werden können.
    Nur wenn nichts passiert.........

  • Zitat von "guntersdorf"

    Ein Kriminalbeamter hat statt derDienst- G19 seine private G26 verdeckt geführt und bei einer Anhaltung eines Verdächtigen ist es mit der G26 zu einer tragischen unbeabsichtigten Schussabgabe gekommen(war auch im Internet zu lesen)

    Wenn das der war, der die Autotür aufgerissen, und dabei abgedrückt hat, dann war es ein eklatanter Mangel in der Ausbildung.
    Wenn der Finger am Abzug ist, kommt es eben zu solchen Zwischenfällen.

    Der Link funktioniert übrigens nicht.

  • Das der Beamte schlecht ausgebildet war und andere noch sind ,war nicht Sache - sondern die Verwendung der privaten Waffe - Die Beamten sind an der Waffe ausgebildet, das hat sich in den letzten Jahren zwar gebessert, doch bei den Beamten (älteren)die keiner Sondereinheit angehören oder angehört haben beschränkt sich das jährliche Übungsschiessen auf: die Tafel zu treffen , sich nicht zu verletzen, den Gehörschutz zu verwenden, die Schutzbrille auzusetzen (um Dienstfähig zu bleiben) Die Ausbilder sind ein eigenes Kapitel)Alle Übungen sind vorgegeben. Von taktischen Übungen kann man daher nicht sprechen. Also Vorsicht wenns knallt! Deckung aufsuchen.
    wegen link: in Google Polizei Glock 26


    FRAGE WAR NICHT WELCHE WAFFE ODER MODELL ODER ABZUGSGEWICHT - SONDERN VERWENDUNG DER PRIVATWAFFE IM DIENST -

  • Stimmt, da kann ich ein Lied von singen. Bei einer Dienstwaffe einer Beamtin aus dem Großraum Köln ließ sich die SIG nicht laden, weil der Verschluß schlichtweg festgerostet war. Wir haben sie dann mit Öl vom Meßstab unseres Fahrzeuges wieder flottgemacht, nachdem wir mit drei Mann den Verschluß freigekloppt hatten.
    Antwort der Beamtin: Ich würde sowieso nicht schießen.
    Nacht Mattes.

  • Zitat von "guntersdorf"

    Das der Beamte schlecht ausgebildet war und andere noch sind ,war nicht Sache - sondern die Verwendung der privaten Waffe - Die Beamten sind an der Waffe ausgebildet, das hat sich in den letzten Jahren zwar gebessert, doch bei den Beamten (älteren)die keiner Sondereinheit angehören oder angehört haben beschränkt sich das jährliche Übungsschiessen auf: die Tafel zu treffen , sich nicht zu verletzen, den Gehörschutz zu verwenden, die Schutzbrille auzusetzen (um Dienstfähig zu bleiben) Die Ausbilder sind ein eigenes Kapitel)Alle Übungen sind vorgegeben. Von taktischen Übungen kann man daher nicht sprechen. Also Vorsicht wenns knallt! Deckung aufsuchen.
    wegen link: in Google Polizei Glock 26

    Habs gerade durchgelesen.
    Er hat also die G19 in der Hektik mit der G26 verwechselt, als er zum Einsatz aufbrach. Naja... sollte nicht vorkommen, kann aber schon mal passieren. Die G19 hatte ein viel höheres Abzugsgewicht, das ist unerheblich, der Finger hätte auch den schwereren Abzug locker überwunden, wenn es ein Greifreflex war.
    4x im Jahr Schießtraining, keine taktische, einsatzbezogene Schulung.
    Für DAS kann der Polizist wirklich nix, das ist Aufgabe des Dienstherren, diese Ausbildung zu stellen.

  • Ganz klar ein Ausbildungsfehler, Glock 26 hin Glock 19 her. Finger auf dem Abzug heisst das Problem.
    Wenn man sich überlegt, das in 5 Tagen, der Ausbildungstand auf ein Optimum gebracht werden könnte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!