Hey Kingpin83!
Erkläre mir bitte die Rechtsgrundlage für Dein Vorhaben. Mir ist klar, dass Du als PB nach § 55(1)Nr. 3 WaffG hiervon ausgenommen bist - für den Dienst.
Dein Vorhaben würde aber nach § 10(4) WaffG waffenscheinpflichtig sein. Bis Du so dermaßen an Leib oder Leben gefährdet, dass dies Deine P7 (echt immernoch?) nicht kompensieren kann. Eine Ausnahme gem. § 12(3) WaffG kann ich auch nicht erkennen. Wie begründest Du dann § 19 WaffG? wenn Du eine P7 dienstl. führen darfst. (In Deinem Dienstausweis steht normalerweise die Erlaubnis zum Führen im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen)
Ich wurde u.a. auch an der P7 (aber noch M8) ausgebildet. Die eignet sich meiner Meinung nach hervorragend zum verdeckten Tragen. Jedoch dass was man nicht hat ist interessanter, als das was man hat.
Jetzt weiss ich, bei einem Einsatz bist Du erkannt worden. Das wäre ein Argument, jedoch bleibt immernoch die P7.
In freudiger Erwartung Deiner Ausführungen und
PS: ich krieg diesen blöden Smily oben nicht weg. Der hat sich eingeschlichen.