Einzellader wieder auf Mehrlader umbauen, geht das?

  • Hallo Allerseits,

    mir ist beim sehnsüchtigen stöbern durchs Netz aufgefallen das es eine ganze Reihe von Ordonanzspritzen gibt die noch, nach den alten gesetzlichen Bestimmungen, Einzellader sind.
    Diese kosten oft nicht die Welt, ich nehme an da sie jetzt keiner mehr haben will.

    Nun erinnere ich mich aber mal als jemand auf dem Schießstand erwähnte das er noch so einen habe jemand erwiderte "Jetzt kannst du doch umbauen lassen".

    Ich bin mir sicher das das gesetzlich kein Problem ist allerdings frage ich mich jetzt ob das technisch einfach so möglich ist.
    Gab es da möglicherweise verschiedene Methoden die Magazinzufuhr zu verhindern und wenn ja welche lassen sich rückgängig machen? Ist das vielleicht auch vom Gewehrtype abhängig
    Und es kommt auch hinzu die frage nach dem durch den Aufwand verursachten Preis. Nicht das es so teuer wird das ich mir auch gleich ein mit intakten Magazin kaufen kann?

    Hat da vielleicht jemand hier Erfahrung?

    Gruß

  • Bin alles andere als erfahren aber ein Händler meinte zu mir, es gibt da verschiedene Varianten bis hin zu komplett verschweißt.
    Je nachdem, wies gemacht wurde, gestaltet sich dann der Rückbau mehr oder weniger aufwendig.

    "Demokratie bedeutet: Zwei Wölfe und ein Schaf stimmen darüber ab, was es zu essen gibt.
    Freiheit bedeutet: Das Schaf ist bewaffnet."

  • Hallo Kartaune,

    ich bekam vor Jahren von einem Schützenkollegen einen FR 8 angeboten, wollte den zunächst aber nicht, weil auf Einzellader umgebaut. Nach Rücksprache mit dem Büchser, der den Umbau auf Einzellader gemacht hat, hab ich den FR 8 aber gerne genommen. Der Rückbau kostete mich, inkl. polieren der Zuführrampe 35,-- €. Waren nur zwei Schweißpunkte zu öffnen.
    Ob sich ein Rückbau lohnt kommt sicher darauf an, wie der Umbau zum Einzellader erfolgte. Im Zweifelsfall sollte der Büchser sich das Ding also vorher anschauen und den Kostenrahmen nennen.

  • Bei vielen Repetierern, die auf Einzellader umgebaut wurden, wurde der Magazinkasten in seiner Kapazität reduziert und die Systemkastenschrauben verklebt, damit man sie nicht rausnehmen kann. Das war wohl eine übliche Methode.

    Nun muss man natürlich darauf achten, wie die Waffe eingetragen ist, ob als Einzellader oder als Repetierer. Wenn als Einzellader, dann muss nach der Rückrüstung der Eintrag geändert werden.

  • Rede vorher mit deinem SB, welchen Aufwand er betreiben will. Meiner wollte eine schriftliche Bestätigung vom Büchser haben (hat mich fürn Schwedenmauser ca. 30€ gekostet, zwei Stifte aus´m Magazinkasten wegdremeln und ´ne neue Zubringerfeder). Die Änderung in der Gelben hat mich nix gekostet," Einzellader" wurde gestrichen, "Karabiner" hingeschrieben, Siegel daneben. Hab aber auch schon gehört, das einige SB´s Die Waffe komplett austragen und den Mehrlader neu eintragen...mit allen Gebühren natürlich...

    Es soll sogar SB´s geben, die stimmen zu, das der Besitzer die Änderung selber durchführt...

  • Es soll sogar SB´s geben, die stimmen zu, das der Besitzer die Änderung selber durchführt...

    Hallo WSG1,

    das kann ich mir sehr gut vorstellen, z.B. bei einer Übertragung der Waffe von einer alten Gelben WBK auf eine neue Gelbe WBK mit gleichzeitigem Besitzerwechsel. Sollte dann das Magazin noch so wie in vielen Fällen einfach durch ein z.B. Distanzstück blockiert sein, das nur eingelegt und nicht verschweisst ist, dürfte kein Büchsenmacher oder irgendwelche Bescheinigungen nötig sein.

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • WSG1 schrieb:

    Es soll sogar SB´s geben, die stimmen zu, das der Besitzer die Änderung selber durchführt...


    ... und keiner kann sich später daran erinnern, falls das mal anders gesehen wird. Besser vom Amt berichtigen lassen, mit Siegel neben er Änderung bestätigt.

    Siegel vom Amt ist in jedem Fall nötig. Ist ja nu kein Einzellader mehr.... also...
    Aber: Bei meinem Schweden ist ein Holzklozt im Magazinkasten und die Schraiben sind mit Uhu Plus zugeschmiert. Wenn ich den Zurückrüste, brauche ich keine Wesentlichen Teile spanabhebend oder thermisch bearbeiten. Ich halte einen glühenden Stift auf den Schraubenkopf, stecke einen Sraubendreher ein und mache das ganze auf... Umrüsten und wieder zu...das muß kein Büchser machen. es wird eh nirgends eingetragen, wer das gemacht hat.
    Nur muß ich VORHER die Eintragung in der WBK haben, daß das überhaupt gemacht werden darf.

    Anderer Ansatz:
    Wenn ich mir die Waffe als Mehrlader (mit defektem Magazin) eintragen lasse, und die "Reparatur" dann im Rahmen der nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten durchführe, dann ist das ja nun meine Sache.
    Nur muß das Ding VORHER als Mehrlader in meiner WBK stehen.

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • Wenn die Behörden Daten austauschen, meldet Behörde XY nen Einzellader....und du hast nen Mehrlader eintragen lassen? Das bringt fragen!


    Und wie er das im NRW dann "löst", möchte ich sehen.


    Zum Thema Büma:

    Stichwort ist "Änderung der Schussfolge".........

  • wenn ich es richtig im Kopf habe
    , wird im NWR zwischen Repetierer und Einzellader unterschieden.
    Ist das Gewehr ein Einzellader, aber als Repetierer eingetragen, ist die Welt quasi in Ordnung. Keine Änderung in der WBK erforderlich. Ist der Repetierer aber explizit als Einzellader im NWR eingetragen, muss es geändert.

  • es ist völlig bums, wie das eingetragen ist. eine änderung der schussfolge hat ein büchsenmacher zu erledigen.

    als ich meinen UHR nach dem kauf umbauen lassen wollte, habe ich das magazin zum büchser gebracht. dort ist der stift, der eingesetzt wurde, schon beim betreten des ladens herausgefallen. ich habe dann kostenlos eine bestätigung über umbau bekommen und konnte ihn dann auf dem amt richtig eintragen lassen.

    Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht!

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