Das Um schießen zu dürfen, muss ein Schießleiter im Verein anwesend sein. Er kann aber jede sachkundige Person zur Standaufsicht benennen.
Der Schießleiter trägt aber die Verantwortung.
Dies ist nicht richtig. Was sein muss ist das eine verantwortliche Aufsichtsperson (§ 10 + 11 AWaffV) auf dem Stand ist. sailfan hat alles richtig formuliert. Von den Landesverbänden (egal ob DSB, BDS, BDMP) werden entsprechende Qualifikationen angeboten. Der Name der verantwortliche Aufsichtsperson ist deutlich sichtbar auszuhängen und diese Person MUSS wirklich auf dem Stand sein und darf NICHT selbst schießen. In Kaiserslautern sollen bereits Bußgelder verhängt worden sein, weil die Person den Stand verlassen hatte.
BBF