Wer darf Standaufsicht machen ?

  • Das Um schießen zu dürfen, muss ein Schießleiter im Verein anwesend sein. Er kann aber jede sachkundige Person zur Standaufsicht benennen.
    Der Schießleiter trägt aber die Verantwortung.

    Dies ist nicht richtig. Was sein muss ist das eine verantwortliche Aufsichtsperson (§ 10 + 11 AWaffV) auf dem Stand ist. sailfan hat alles richtig formuliert. Von den Landesverbänden (egal ob DSB, BDS, BDMP) werden entsprechende Qualifikationen angeboten. Der Name der verantwortliche Aufsichtsperson ist deutlich sichtbar auszuhängen und diese Person MUSS wirklich auf dem Stand sein und darf NICHT selbst schießen. In Kaiserslautern sollen bereits Bußgelder verhängt worden sein, weil die Person den Stand verlassen hatte.

    BBF

  • Mit Meinungen ist beim Gesetz nicht geholfen.

    Führerschein ist ein gutes Beispiel:
    Wer noch die Rosa Pappe hat, mit dem alten 3er, darf knapp 20to bewegen (7,49to Zugfahrzeug, 12to Anhänger), nach Umschreibung auf den EU Führerschein sind es noch Gesamtmasse 12,5to (ohne Antrag auf Eintragungt der 19,5to).

    Hallo HansDampf,

    ich habe sogar noch einen grauen Führerschein mit allen möglichen Einträgen. :D

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Die Frage ist halt dabei dann immer noch, WAS davon nun wirklich vom Gesetz her gefordert ist,
    und was die Verbände da dann noch an zusätzlichen Hemmnissen dazugedichtet haben!
    Denn die zusätzlichen Verbandsregelungen könnten einem im Verein beim reinen Training ohne Wettkampf oder Meisterschaft etc. schlicht am A***** vorbei gehen, solange man z.B. Versicherungstechnisch unabhängig vom Verband abgesichert ist und das Gesetz einhält.

    Wie sieht es eigentlich mit gegenseitiger Anerkenntnis der verschiednenen Ausbildungen der Verbände unter einander aus? Oder muss man im schlimmsten Fall den Schießleiter dann 3 mal machen?

    Davon mal abgesehen finde ich es ehh sehr befremdlich, dass z.B. ein Sportschütze der nebenbei noch Jäger ist,
    auf einem Schießstand alleine nicht mal schießen darf, wenn er nicht noch n Schießleiterausbildung oder ähnliches etc. hat.
    Im Revier also im öffentlichen Bereich wo jeder Zeit Leute unterwegs sein könnten, aber selbst verständlich alleine n Anschuss auf eine Scheibe machen darf oder eben auch scharf auf Wild etc. schießen darf, aber nee auf einem zugelassenen Schießstand alleine auf die Pappscheibe, dass geht dann ja mal gar nicht, neh also echt, da fällt einem nichts mehr zu ein. :wall::angry_1:

  • Die Frage ist halt dabei dann immer noch, WAS davon nun wirklich vom Gesetz her gefordert ist,
    und was die Verbände da dann noch an zusätzlichen Hemmnissen dazugedichtet haben!
    Denn die zusätzlichen Verbandsregelungen könnten einem im Verein beim reinen Training ohne Wettkampf oder Meisterschaft etc. schlicht am A***** vorbei gehen, solange man z.B. Versicherungstechnisch unabhängig vom Verband abgesichert ist und das Gesetz einhält.

    Wie sieht es eigentlich mit gegenseitiger Anerkenntnis der verschiednenen Ausbildungen der Verbände unter einander aus? Oder muss man im schlimmsten Fall den Schießleiter dann 3 mal machen?

    Davon mal abgesehen finde ich es ehh sehr befremdlich, dass z.B. ein Sportschütze der nebenbei noch Jäger ist,
    auf einem Schießstand alleine nicht mal schießen darf, wenn er nicht noch n Schießleiterausbildung oder ähnliches etc. hat.
    Im Revier also im öffentlichen Bereich wo jeder Zeit Leute unterwegs sein könnten, aber selbst verständlich alleine n Anschuss auf eine Scheibe machen darf oder eben auch scharf auf Wild etc. schießen darf, aber nee auf einem zugelassenen Schießstand alleine auf die Pappscheibe, dass geht dann ja mal gar nicht, neh also echt, da fällt einem nichts mehr zu ein. :wall::angry_1:

    Hallo volker1,

    oftmals kommt es ja noch doller, wenn zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben und Verbandsregelungen auch noch gewisse Spitzfindigkeiten, aus sagen wir mal Unwissenheit des Vorstandes im Verein dazu kommen. :wall:

    So macht Schiesssport dann erst richtig Spass. :teufel:

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Zitat

    ?Dies ist nicht richtig. Was sein muss ist das eine verantwortliche Aufsichtsperson (§ 10 + 11 AWaffV) auf dem Stand ist. sailfan hat alles richtig formuliert. Von den Landesverbänden (egal ob DSB, BDS, BDMP) werden entsprechende Qualifikationen angeboten. Der Name der verantwortliche Aufsichtsperson ist deutlich sichtbar auszuhängen und diese Person MUSS wirklich auf dem Stand sein und darf NICHT selbst schießen. In Kaiserslautern sollen bereits Bußgelder verhängt worden sein, weil die Person den Stand verlassen hatte.BBF

    Ei BBF,

    ich sagte doch, dass es hier unterschiedliche Interpretationen der Begrifflichkeiten zwischen Gesetzgeber und Verband gibt.

    Der Schießleiter im BDMP darf alleine schießen!
    Ein BDMP Schießeiter entspricht aber sinnigerweise nicht dem Schießleiter z.B. im DSB. Deswegen, das war ein Fehler von mir, gibt der BDMP mit dem Schießleiterausweis eine zusätzliche Karte aus, die den Schützen als "Verantwortliche Aufsichtsperson" ausweist und somit, so laut dem Ausbilder, auf jedem Stand gültig sein soll.

    Somit ist es richtig, dass die "Verantwortliche Aufsichtsperson" alleine schießen darf, wenn sich kein anderer Schütze auf dem Stand befindet. Die reine Standaufsicht hingegen darf das nicht.

    @ Volker1

    Ich hatte seinerzeit eine Kopie meines Schießleiterausweises und der o.g. blauen Karte an den HSV geschickt und eine Woche später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten, in der bestätigt wurde, dass ich im HSV als verantwortliche Aufsichtsperson zugelassen bin.
    Nicht aber für die Aufsicht bei Jugendlichen.

  • Mit Meinungen ist beim Gesetz nicht geholfen.
    Führerschein ist ein gutes Beispiel:
    Hallo HansDampf,
    ich habe sogar noch einen grauen Führerschein mit allen möglichen Einträgen. :D
    Grüsse
    czler :drink:

    Mit dem grauen Führerschein könnte ich keinen LKW mehr fahren!
    Da helfen auch alle möglichen Einträge nichts!
    Nur mal so als "gutes" Beispiel!

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • [quote]

    Somit ist es richtig, dass die "Verantwortliche Aufsichtsperson" alleine schießen darf, wenn sich kein anderer Schütze auf dem Stand befindet. Die reine Standaufsicht hingegen darf das nicht.

    Allgemein wird die "Verantwortliche Aufsichtsperson" auch "Standaufsicht" genannt!

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • Allgemein wird die "Verantwortliche Aufsichtsperson" auch "Standaufsicht" genannt!

    Nee, soweit ich weis nicht!
    Wie gesagt, die Standaufsicht kann jeder machen, der Sachkundig ist. Er trägt aber nicht die Verantwortung. Ohne eine/n anwesende/n "Verantwortliche Aufsichtsperson/Schieleiter (BDMP), darf die Standaufsicht keine Aufsicht führen.

    Das sind zwei paar Schuhe.

  • Der Schießleiter hat bei den Verbänden die Oberaufsicht über die verantwortlichen Aufsichtspersonen (welche eine Zusatzqualifikation benötigen).

    Vom Gesetz her benötigt man keinen Schießleiter.

    Die Quellen §10/11 AWaffV wurden schon mehrmals genannt.

  • Also bei uns im Verein (RSB), kann nur der "Standaufsicht" sein, der die "Befähigung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson gem.§§27 WaffG, 10 und 11 AWaffV für Gewehre und Pistolen" durch einen ordentlichen Lehrgang und anschließender Prüfung absolviert hat.

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • Die Frage ist halt dabei dann immer noch, WAS davon nun wirklich vom Gesetz her gefordert ist,
    und was die Verbände da dann noch an zusätzlichen Hemmnissen dazugedichtet haben!
    Denn die zusätzlichen Verbandsregelungen könnten einem im Verein beim reinen Training ohne Wettkampf oder Meisterschaft etc. schlicht am A***** vorbei gehen, solange man z.B. Versicherungstechnisch unabhängig vom Verband abgesichert ist und das Gesetz einhält.

    Der erste richtige Beitrag in diesem Thread.
    Das Wichtige ist dabei in fett und kursiv geschrieben.

    Die anderen sollten sich zunächst mal mit den Begrifflichkeiten vertraut machen.

  • hmm, komisch, das habe ich weiter hinten auch geschrieben........denn wie immer. legen die Verbände von ganz alleine, die Anforderungen und Vorgaben so hoch, dass wir uns nicht wundern müssen, dass wir ständig nur Verschärfungen zu spüren bekommen.

  • Die Verbände haben kein Eingriffsrecht in die Aufsichtenregelung des Betreibers.

    Dieser regelt deren Gesetzeskonformität mit der Behörde. Wenns kracht, ggf. mit der Versicherung, falls die Umstände beim Auftreten der Schadenssituation nicht koscher waren.

    Auf so´n Quark wie "Wer z.B. eine DSB-Schulung hat, darf nur DSB-Schützen bzw. -Schießen beaufsichtigen" , würde ich mich gar nicht erst einlassen. Der Betreiber kann festlegen, das die Bestellung für jegliches sportliche Schießen gemäß Standzulassung gilt.

    Ein bißchen Aufpassen bzw. Sonderregelungen gelten bei folgenden Punkten:

    1. Es gibt Verbände, die verbindlich festschreiben, wer nach ihren Richtlinien ausbilden darf.
    Da sollte dann nicht in der Bescheinigung bzw. der Lehrgangsbeschreibung stehen "gemäß den Richtlinien des Verbands X" , sondern nur "in Anlehnung an die Richtlinien des Verbands X" oder man läßt die Nennung ganz weg.

    Stimmt die Behörde der dokumentierten Vorgehensweise zu, bist Du im grünen Bereich. Ein gewerblicher Standbetreiber schult ja auch nicht nach Verband X.

    2. Bei offiziellen Wettkämpfen ist der Veranstalter Mieter oder kann festlegen, das eine verbandsinterne Qualifikation vorzuliegen hat, insbesondere wenn die Sportordnung Spezialschulungen für Disziplinen wie CAS, IPSC oder sportliche Flinte ausdrücklich vorschreibt.

    3. Eine Verbandsbescheinigung löst keine Bestellungspflicht des Betreibers aus. Wenn er eine Person nicht einteilen will, kann ihn niemand dazu zwingen.

  • Ich stimme Dir da zu 100% zu sailfan, nur ist die Realität meist etwas anders.

    Die meisten Vereine sind Mitglied in einem Landesverband des DSB.
    Jeder Verband bildet ihre Schießleiter/Verantwortlichen Aufsichtspersonen (egal, wie man die Personen nun nennt) in der Regel nach den Sportordnungen des jeweiligen Verbandes aus. Bedeutet sie richten die Ausbildung nach deren Disziplinen aus.
    Irgendwo in den Verordnungen des Verbandes wird dann schon drin stehen, dass nur Aufsicht führen darf, wer auch von denen ausgebildet wurde.

    Es ist nun mal leider so, dass die Verbände vieles anders oder zu ihren Gunsten auslegen wollen, ob es nun Rechtens ist oder nicht. Und der Gesetzgeber wird sich da schön raushalten.

    Wir können aber auch zusammenfassen, jedweder Schießbetieb ist von einer Verantwortlichen Aufsichtsperson zu beaufsichtigen, der selber nicht am Schießbetrieb teilnehmen darf, es sei denn es befindet sich eine weitere, verantwortliche Aufsichtsperson auf dem Stand, der die Aufsicht übernehmen kann.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob ich im BDMP, BDS, der DSU, dem DSB oder dem VdRBW Mitglied bin. Diese Regelung gilt für alle Gruppen und Vereine.

    Hier noch die aktuelle Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes, an die sich letztlich alle Vereine halten müssen, die dem DSB angehören.
    Besonders zu beachten ist hier 12.

    http://www.dsb.de/media/PDF/Schi…_Kugel_2008.pdf

    Im übrigen, in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Schießstandrichtlinie steht nur etwas von einer verantwortlichen Aufsichtsperson, nichts von einer Standaufsicht. Nur beim Thema Splitterschutz wird eine Standaufsicht erwähnt.


    http://www.dsb.de/media/PDF/Schi…_Kugel_2008.pdf

    Zitat

  • Hier noch die aktuelle Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes, an die sich letztlich alle Vereine halten müssen, die dem DSB angehören.
    Besonders zu beachten ist hier 12.

    glump, nun lies doch mal die schon mehrfach zitierten/verlinkten § 10 +11 AWaffV.

    In Nr. 12 steht nix anderes, bis auf den Halbsatz "deren Name an gut sichtbarer Stelle
    auszuhängen ist" .

    Der Betreiber gibt sich eine Standordnung. Diese hat er allenfalls mit der Behörde abzustimmen. Der DSB hat nur einen Formulierungsvorschlag serviert. Zeig mir mal, wo der für die Mitgliedsvereine verbindlich vorgeschrieben ist.

    Selbst wenn, wäre das nur im Binnenverhältnis durchsetzbar, nicht über die Wege Gesetz und Aufsichtsbehörde.

  • Wir sind ein DSB Verein mit eigener Schießstätte. Bei uns wird vom Schützenmeister die Personen an das LRA gemeldet, die Aufsicht machen dürfen, dafür gibt es eine Vereinseigene Einweisung zu Rettungsmaßnamen, Fluchtwege..., Voraussetzung ist die WSK. Beim Schießen muss eine dieser gemeldeten Aufsichten am Stand sein und das Schießen beaufsichtigen. Diese Aufsicht kann auch alleine schießen, wenn z.B. ein 2ter Schütze der anwesend ist in dieser Zeit wartet, ebenso können mehrere Aufsichten am Stand sein, die sich z.B. beim VL-Schießen abwechseln: der 1te schießt, der 2te lädt, der 3te macht Aufsicht. Wichtig ist nur das alle im Schießbuch als Aufsichten eingetragen und die Namen an der Anzeigetafel entsprechend aushängen. Ebenso muss mind. ein Ersthelfer vor Ort sein.

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

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