Wer darf Standaufsicht machen ?

  • Hallo, eine kurze Frage.

    Wer darf eigentlich Standaufsicht machen?
    Reicht die normale Sachkunde?
    Vor ca. 1 Jahr wurde bei uns im Verein durch den einen Vertreter des Württembergischen
    Schützenverband eine Schulung durchgeführt.

    Da konnten jedoch nicht alle teilnehmen.
    Nun frage ich mich ob alle anderen nun keine Aufsicht mehr machen können oder dürfen.

    Wer kann helfen?

  • Hallo zusammen, das würde mich auch mal interessieren. Ich konnte bisher auch noch keine eindeutigen Informationen finden. Es scheint aber von Verband zu Verband durchaus unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei uns (BDS Niedersachsen) ist es wohl so, dass man die WSK benötigt (logischerweise) und vom Verein bei der Behörde als Aufsicht gemeldet sein muss. Ob das irgendwo verbindlich so steht, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht kann sich da ja mal ein Rechtskundiger zu äußern.
    Weihnachtliche Grüße
    Glocki

  • Bei uns in Baden-Württemberg wird beim DSB beim Ablegen und Prüfen der Waffensachkunde immer noch der Lehrgang zur Standaufsicht mitgemacht. Alle die diesen Nachweis nicht haben, dürfen keine Standaufsichten machen.

    Wo man das nachlesen kann, kann ich leider auch nicht sagen!

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  • Ich konnte leider auch nix schriftliches finden. Selbst habe ich meine Sachkunde vor ca. 18 Jahren gemacht.

    Damals war aber keine besondere Schulung für die Standaufsicht dabei. Nur so wie mir geht's wohl einigen.

    Standaufsicht mache ich immer noch aber, was passiert jetzt bei einer Kontrolle?

  • Beim BDS dürfen es nur die BDS-Schießleiter. Eine Meldung an externe Stellen ist nicht erforderlich (zumindest beim normalen Training), bei einer Kontrolle muss der Schießleiterausweis vorliegen und die entsprechende Person muss im Schießbuch und auf dem "Aufsicht"-Täfelchen aufgeführt sein.

  • Dann scheint das von Landesverband zu Landesverband verschieden. Eine Vorausetzung den "Schießleiter" zu haben ist nach meinem letzten Kontakt und auf direkte Nachfrage mit dem BDS Hessen Mitte November nicht bestätigt worden. Richtig ist, dass zur Ausbildung zum Schießleiter die Standaufsicht nach dem WaffG zugefügt, bzw. erweitert wird. Ich kann Standaufsicht sein ohne Schießleiter zu sein aber Schießleiter ohne Standaufsicht geht nicht. Auch wird beim Schießleiter Wettkampferfahrung gewünscht. Dies ist bei der Standaufsicht nicht notwendig laut Regelwerk des BDS. Per PN nenne ich gern AP mit Telefonnummer.

    Hier noch ein Auszug vom BDS Hessen


    Im Rahmen der letzten Novellierung des WaffG und der AWaffV wurde eindeutig definiert, das ein Schießbetrieb auf zugelassenen Schießstätten für Sportschützen nur dann erfolgen darf, wenn eine qualifizierte Standaufsicht den Schießbetrieb beaufsichtigt.
    Diese Aufsichtspersonen haben die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass auf der Schießstätte die Sicherheitsbestimmungen, die Auflagen der Schießstätte und natürlich die Bestimmungen des WaffG. eingehalten werden.
    Jeglicher Schießbetrieb ohne anwesende zugelassene Aufsichtsperson ist nicht gestattet!
    Der BDS Landesverband Hessen bietet Unterweisungen für Aufsichtspersonen an. Diese Unterweisungen dauern ca. 3 Stunden und werden zu individuellen Terminen und in verschiedenen Örtlichkeiten durchgeführt. Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt die entsprechende Bestätigung und Registrierung in der Datenbank des BDS. Jeder erfolgreiche Teilnehmer erhält weiterhin einen entsprechenden Eintrag in seinem Mitgliedsausweis und eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Schießstättenbetreibern und Behörden.
    Die Termine und Informationen zu den Unterweisungsveranstaltungen werden auf der Website des Landesverbandes veröffentlicht.


    Schießleiterausbildung
    Der Landesverband benötigt aufgrund der immer größeren Starterzahlen bei den Meisterschaften auch vermehrt Schießleiter, die unsere Landessportleiter der Kurz- und Langwaffe bei der Durchführung der Bezirks- und Landesmeisterschaften unterstützen.
    Aus diesem Grund würden wir uns über Anmeldungen zur einer Schiessleiterausbildung freuen, um hier auch weiter die Basis für die Ausrichtung attraktiver Meisterschaften zu festigen.
    Die Schiessleiterausbildung nach dem Regelwerk des BDS umfasst ergänzend auch die Ausbildung zur Standaufsicht gem. §27 WaffG. Als Teilnehmer sind alle Mitglieder des BDS Hessen zugelassen, die mindestens über einen Sachkundenachweis und / oder waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. Darüber hinaus setzen wir mehrfache aktuelle Wettkampferfahrung in den beiden letzten Jahren voraus. Dieses Grundwissen als Schützen ist ein Erfordernis, um auch als Schiessleiter Veranstaltungen sicher leiten zu können.
    Es handelt sich um eine eintägige Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.
    Interessierte Schützinnen und Schützen können sich bei der Geschäftsstelle vormerken lassen und werden dann über Termin und Ort informiert. Der Ausbilder entscheidet über die Zulassung zur Veranstaltung. Folgende Teilnehmerdaten sind hierzu an unsere Geschäftsstelle zu senden:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn auf dem Stand nur Schießleiter zur Aussicht zugelassen sind ist das meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn ,warum kann man sich denken wie viele Schießleiter hat ein Verein und wie oft haben diese Personen Zeit ? .
    Das würde bedeuten kommt der Schießleiter nicht weil er aus irgend welchen Gründen nicht kann platzt das Training .....
    Bei Großen Veranstaltungen / Meisterschaften wo sich unter Umständen x Hundert Schützen aufhalten ist das eine gute Sache wenn sich da Schießleiter um den Reibungslosen Ablauf kümmern aber im Training ist das Humbug ...

  • @Rootadmin
    Vlt. darf im Verein von Denton nur der Schiessleiter die Standaufsicht führen?
    Manche Vereine sind ja strenger als das Gesetz. Soll's ja geben.

  • Hallo Marcus,
    mein Tip für dich.
    Da auch Gäste hier mitlesen würde ich an deiner Stelle deine persönlichen Daten weglassen im Scan.
    ;)

    • Offizieller Beitrag

    Rootadmin
    Vlt. darf im Verein von Denton nur der Schiessleiter die Standaufsicht führen?
    Manche Vereine sind ja strenger als das Gesetz. Soll's ja geben.

    Möglich :think: aber warum muss man sich noch mehr Hürden schaffen als ein ohnehin schon gibt ,es gibt Sachen die begreife ich nie .
    Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten das der ''Normale WBK Inhaber'' nicht unbeaufsichtigt schießen darf weil er nicht Qualifiziert genug ist mit seinen eigenen Waffen umzugehen . ::lachen2::

  • Standaufsicht mache ich immer noch aber, was passiert jetzt bei einer Kontrolle?

    das ist doch kein Problem, Aufsicht am Schützen darf jeder Sachkundige machen, Standaufsicht dafür musst du im DSB den lehrgang Standaufsicht machen, wenn du dann auf den Stand einteilst obliegt der Aufsicht, wie gesagt Aufsicht darf jeder machen, die Aufsicht für die Aufsicht ist dann die Standaufsicht welche auch in derSchießkladde als Verantwotlicher eingetragen ist und im Vorfeld der Behörde angezeigt wird.

    Wir handeln das wie folgt, wir haben ca. 20ausgebildetet Standaufsichten, Schießleiter ect. jeder ist reihum einmal als Standaufsicht eingeteilt, wie gesagt als Oberaufsicht, da unser Stand aus mehreren Teilständen besteht, teilt der Aufsichtshabenede für jeden Stand wen er genutzt wird einen Schützen als Aufsicht ein, in der regel für 1-2 Stunden dann wird gewechselt damit alle zum trainieren kommen

    “Dem klugen Schützen gleicht der höhere Mensch.
    Verfehlt dieser sein Ziel, so wendet er sich ab und sucht die Ursache seines Fehlschusses in sich selbst.”

    - Konfuzius

  • Wir handeln das wie folgt, wir haben ca. 20ausgebildetet Standaufsichten, Schießleiter ect. jeder ist reihum einmal als Standaufsicht eingeteilt, wie gesagt als Oberaufsicht, da unser Stand aus mehreren Teilständen besteht, teilt der Aufsichtshabenede für jeden Stand wen er genutzt wird einen Schützen als Aufsicht ein, in der regel für 1-2 Stunden dann wird gewechselt damit alle zum trainieren kommen

    Mein Gott ,
    so streng nach Diktat , habt ihr schon mal ärger gehabt?

    " Ich rieche die Sau und atme tief ein , dann bin ich mir sicher auf der Jagd zu sein "

  • Mag streng sein, aber falsch ist es nicht was Alaska hier beschreibt und wenn dann noch mindestens 1 Person im Schützenhaus ist, der/die eine aktuelle Ersthelfer Ausbildung hat ist alles im grünen Bereich.

  • Bei Sportschützen/Jäger ist dies durch den Gesetzgeber geregelt.
    Wer keinen zusätzlichen Nachweis seines Verbandes hat, darf keine Aufsicht durchführen.

    Zitat

    AWaffv § 11 Aufsicht
    (1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.
    (2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.
    (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

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