Kurzwaffe auf Jagdschein!! Bitte um Ratschlag

  • Hallo

    Folgendes Problem:

    Habe mir letzte Woche eine großkalibrige Pistole gekauft auf meinen Jagdschein

    Soweit sogut...

    Will jetzt eine weitere Pistolle in .22WMR (Magnum)

    Besitze auch die Fallen-Jagdberechtigung.

    Da aber nur 2 kurzwaffen auf Jagdschein problemlos eingetragen werden will ich meine 2te waffe nicht mit der .22 verschwenden.


    Der Plan ist in Zukunft (nächstes Jahr) eine zweite großkalibrige Waffe.


    Wie mach ich das jetz am schlauesten?

    Ich weiß besser wäre erst 2 großkalibrige Pistolen und dann die .22 er mit Begründung Fallenjagd.

    Aber leider hab ich jetz ein Angebot für die .22WMR und das gibt es nicht bis nächstes Jahr.


    Bin auch aktiv im Schützenverein dabei aber wird nicht bringen weil es dort keine Diszipien in .22WMR(Magnum) gibt

    Bitte um gute Ratschläge

  • Setz Dich mit einem Büma in Deiner Nähe in Verbindung, manche lagern gegen Obolus Waffen ein, z.B. meiner für 5€ Monat, er schreibt sie in sein WHB mit Zusatz verkauft zum ... ein.

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • was um himmels willen willst du denn in deinen fallen jagen? dinosaurier? meines wissens gibt es für bau- und fallenjagd nix, wofür man eine .22WMR bräuchte - eine .22lfB müsste es eigentlich tun, zumal du ja die volle auswahl der palette hast.

    deine 2 KWs sind ja für den jäger als fangschusswaffen - die .22er ist die dritte für die bau und fallenjagd - rede doch mal mit deinem SB.
    mach ihm klar, dass dir vorerst eine fangschusswaffe ausreicht, und du die zweite lieber eine zeitlang aufsparst, aber für die bau und fallenjagd jetzt schon eine .22er brauchst.
    du weißt doch waidgerechte tötung blablabla all das was man eben vor der prüfung eingetrichtert bekam - das sollte eigentlich jedem einleuchten.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Also praktisch entweder

    1. einlagern gegen gebühr

    2. verhandeln mit Sachbearbeiter. (Wobei was ist wenn er sich irgendwann nichtmehr erinnert oder ein neuer den Posten hat dann hab ich schlechte Karten

  • Wie wäre es denn, eine Großkaliber- Kurzwaffe mit einem Wechselkaliber.22 zu kaufen oder zählt dass dann auch als zusätzliche Fangwaffe ? Ok jetzt weiss ich nicht ob es dieses auch als WMR gibt..

    Einmal editiert, zuletzt von jim (3. Oktober 2013 um 23:47)

  • Weiß ich nicht. Aber wechselsystem will ich keines.

    Vielleicht hatte das gleiche Problem schon jemand kann ich mir gut vorstellen und weiß was zu tun ist das ich am Ende mit Jagdschein und Fallen-Schein

    2 Pistolen großkaliber
    1 Pistole .22WMR (Magnum)

    ohne großen Aufwand und legal besitzen kann

  • Wie wäre es du nimmst die Pistole als Selbstschutzwaffe gegen wehrhaftes Wild falls du mal auf allen vieren kriechend irgendwo hinein musst. Dazu dann einen Revolver mit kräftigen Kaliber als reine Fangschusswaffe und dazu Fangschussgeber für die Fallenjagd?

  • Eine 3 KW bekommt man als Jäger meistens eh nur noch in absoluten Ausnahmefällen, selbst wenn man 2 KW im Fangschußtauglichen Kaliber hat und dann für die Fallenjagd noch eine .22er oder dergleichen will möchten die SBs i.d.R. eine ausführliche Begründung warum nicht eine der beiden anderen Waffen verkauft werden kann. Z.B. 2x 9mm = keine Chance die 3 Waffe zu bekommen, da wird der SB zu 99% fordern eine der 9mm zu verkaufen.
    Wenn du nun neben der Pistole noch die .22 WMR kaufst wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit keine weitere Waffe mehr bekommen.
    Besser schauts aus wenn man z.B. einen .44 Magnum Revolver hat den man zum Nachtansitz auf Sauen mitnimmt, diesen aber z.B. nicht auf Drückjagden mitschleppen will und kann, und eine 9mm Pistole die man auf Drückjagden oder Fangschüsse auf Rehwild nimmt, und man nun noch eine kleinkalibrige Waffe für die Fallenjagd benötigt (Nachweiß das man Fallenjagd betreibt bringen).

  • Oke hab gedacht das 3kurzwaffen mit Fallenjagdschein kein Problem sein dürften :(

    Dann werd ich die schöne .22magnum wohl nicht kaufen können :((


    Weiß jemand von euch wie das ist wenn ich jetzt eine kurzwaffe (SigSauer x-six) zum sportschießen als nächstes kaufe?

    Bleibt mir dann trotzdem eine 2kurzwaffe als Jäger offen oder ist die dann auch weg?

  • Am besten ist immer mit dem SB reden.Wenn dein SB normal ist, gibt es keine Probleme da die X-Six ja über ein anderes Bedürfnis bekommen hast.
    Es gibt aber auch welche die da quer treiben.
    Ich habe für beides bekommen was ich wollte, aber ich telefoniere vorher immer mit meinem SB.


    Zur 22 wmr sag ich lieber nichts...

  • Dann werd ich die schöne .22magnum wohl nicht kaufen können :((

    ich will dir deine illusionen ja nicht nehmen, aber eine .22lfB gilt hierzulande als KK - eine .22WMR gilt hier als GK munition.
    da man zur bau und fallenjagd i.d.r. kein zu bejagendes wild hat, dass man mit mehr als einer .22lfB den gar aus machen müsste, wirds mit 2 KW & .22WMR eh schwer.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Auf garkeins

    siehste, da haben wirs schon. du kommst zwar aus niederbayern doch selbst dort sind die honks von den ordnungsämtern nicht behämmert. eine 3. KW für bau- und fallenjagd bekommst du NUR und ausschließlich wenn die wumme dafür auch eigesetzt werden kann. das kann (ich sage ausdrücklich kann) auch vom revier, dessen lage (lärm, gefahrenbereich etc.) und natürlich mit dem zu bejagenden stück zu tun haben. und geh mal getrost davon aus, dass dein SB eng mit dem förster und der jagdbehörde zusammenarbeitet.

    Aber wenn das in D aus großkaliber Waffe zählt dann ist mein Traum eh geplatzt :(

    was ist denn dein traum? vielleicht gehts ja auch anders?

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Oke hab gedacht das 3kurzwaffen mit Fallenjagdschein kein Problem sein dürften :(

    Dann werd ich die schöne .22magnum wohl nicht kaufen können :((


    Weiß jemand von euch wie das ist wenn ich jetzt eine kurzwaffe (SigSauer x-six) zum sportschießen als nächstes kaufe?

    Bleibt mir dann trotzdem eine 2kurzwaffe als Jäger offen oder ist die dann auch weg?


    Kauf doch die 22wmr zum sportschießen, gibt doch Dizsiplinen für das Kaliber z. B. Bei der DSU

    BDS, DSB, DSU, VdRBw, PROLEGAL, VdW

  • 2. verhandeln mit Sachbearbeiter. (Wobei was ist wenn er sich irgendwann nichtmehr erinnert oder ein neuer den Posten hat dann hab ich schlechte Karten

    naja, das kann man ja schriftlich festhalten.
    hier gibts die KW voreinträge für jäger auf die grüne WBK mit nachträglichem schriftlichem antrag.

    meint, der jäger geht zum amt, sagt er will XYZ kaufen. SB sagt, kaufen, waffe aber im laden lassen. daten vorbeibringen. waffe wird "nachträglich mit allen daten beantragt" und gleich in WBK eingetragen dann kann man das ding abholen.
    ingolstadt kann das anders sein, trotzdem würde ich einen schriftlichen antrag auf eine KW ausdrücklich zur bau und fallenjagd stellen. wenn das mal in deiner akte ist, ist es klar, dass dir für den fangschuss noch eine KW zusteht.
    allerdings muss das kaliber der fallenjagd wumme eines sein, dass nicht für fangschuss geeignet ist. ich würde auf eine .22er PP oder PPK oder sowas in der art gehen, oder einen .22er revolver.

    wobei ich für solche sachen einen .22er stutzen nutze. das ist ein einzellader und feuert zw 6mm flobert bis zu .22 lfB highspeed hohlspitz alles was irgendwie in die kammer passt. da das ding ein vollschaft stutzen ist und kein glas trägt, aber einen stecher hat ist das ding ideal für solche dinge, aber auch mal für einen schuss auf weitere distanzen. er zählt nicht zum KW kontingent und macht somit beim erwerb keine probleme. :thumbup:

    allerdings ist mein stutzen in einem wesentlich besserem zustand als der im o.g. link - und er hat nur 5€ gekostet ;)

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Nein wenn dann will ich die .22WMR einfach so für mich

    Wenn es da Disziplinen gibt dann muss ich ja in diesem Verband Mitglied extra werden und auch nachweisen das ich diese Disziplinen schießen :/(

  • ganz genau, dass müsstest Du dann für das sportliche Bedürfnis schon klar machen können, dass Du diese Disziplin wirklich schießen willst.

    Mit dem Jagdbedürfnis in Deutschland gibt es halt auch Einschränkungen (auch wenn das sonst recht weitreichende Möglichkeiten gibt) gerade bei den Kurzwaffen sind das eben nur 2 Stück für Fangschusszwecke oder zur Abwehr von wehrhaften annehmenden Wild etc. Und dafür reichen 2 verschiedene Großkaliberkurzwaffen normaler weise auch aus.
    Mit der dritten Kurzwaffe für die Fallenjagd die gibt es auf Antrag, wenn man den Fangjagdschein zusätzlich hat und klar machen kann, dass man dafür noch was kleines schwächeres braucht um eben Balg schonend und ohne unnötige Umlandgefährdung z.B. auch Raubwild etc. waidgerecht den Fangschuss geben zu können. Und da dürfte es sehr schwer sein, darzulegen, warum es hier mehr als eine .22lfB braucht, denn auf alles wo Du n .22WMR brauchen könntest, könntest Du gleich eine der anderen 2 GK Kurzwaffen nehmen. Da ist der Jagdschein eben kein wünsch dir was Dokument nur weil Du so eine Waffe gerne hättest. Was kleines in .22lfB wäre z.B. eine Walter P22, da RWS High Velocity HP rein und gut is.

  • Nein wenn dann will ich die .22WMR einfach so für mich

    gut, dann gibt es zwei möglichkeiten:

    1) eine Sachverständigen WBK, dann kannste "nur so für dich" kaufen was dein herz begehrt, oder
    2) zieh nach NL - dort ist alles frei was randfeuer ist - problem erledigt, denn (ganz ehrlich?) unsere regierung hat es noch nicht geschnallt, dass wir mündigen deutschen ebenso gefährlich oder ungefährlich sind wie unsere nachbarn in NL, I, CH, ...

    achja, - eine Sachverständigen WBK gibts nicht so einfach. :NO:

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    Ike Godsey

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