BaWü § 37 Abs. 2 WaldG

  • Abgesehen davon, dass du hier auch schon Antworten auf deine Frage bekommen hast; verstehe ich diese nicht so ganz.
    http://forum.waffen-online.de/index.php?/top…37-abs-2-waldg/

    Eigener Wald = Privatbesitz = keine Führerlaubnis nötig.
    Ich geh aber doch wohl mal davon aus, dass dein Grundstück gegen Betreten gesichert ist und die Stucks den Range nicht verlassen können?!

    Erlauben muss und wird dir in diesem Land niemand was in dieser Hinsicht; fürchte ich.
    Es sei denn, du hättest genug Vitamin B (eigene Verwandschaft im Stadtrat, bei Polizei; Onkel ist Innenminister etc.)
    oder verfügst über genug "Getriebeschmiermittel" monetärer Art. :D

    "Mir fällt dazu vor allem ein, dass Totalitaristen überall auf der Welt zunächst die Bürger entwaffnen.
    Und dann? Ein paar Blicke in die Geschichtsbücher genügen. Artikel 2 Grundgesetz?
    Ach was - Papier ist geduldig!"
    (Zitat: Walter Schulz, DWJ-Herausgeber und Chefredakteur / Editorial DWJ März 2012)

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