Kalibergleiche Einträge in WBK Gelb

  • Hallo an Alle,

    hier die Lage: Im Verlauf des dritten Eintrag´s "7,62 x 54 R" (Mosin natürlich) in die Gelbe kam von meiner SB´in die Vermutung, daß ich die Karte zum "Sammeln" nutzen würde... , und dafür gäbe es ja auch die "Rote". -Welche ich nicht habe, und die ich mir auch nicht leisten könnte! -
    Der Eintrag wurde trotzdem getätigt, jedoch unter mündlicher Ermahnung, daß "so Etwas nicht wieder gemacht wird" !!! (einen Kotau in Richtung der ansonsten wirklich netten Person habe ich mir verkniffen ..)

    Frage: Gibt es wirklich eine RECHTLICH ersichtliche / belegbare Beschränkung, auf welche sich die gute Frau beziehen kann, ---- oder war das Ganze nur ein Akt der "herrschaftlichen Willkür", um weniger Waffen in´s Volk zu lassen ?????

    Anmerkung: Bei den drei Mosin-Nagants handelt es sich um:
    1. M 39, mit ZF, gut für 250 mtr., auf 100 mtr. dem modernen Steyr kompl. überlegen !!!
    2. Dragoner-Gewehr (ähnlich M 91/30), offene Visierung, gut für konstante >85 Ringe auf 100 mtr.
    3. M 91 /59 (mit Mündungsbremse), gut für -Selbstzweifel, -Kameradenspott :wall:
    Letzterer wird auch demnächst auf dem Altar des Onkel Egon´s geopfert, falls sich jedoch HIER Jemand findet ... Bitte PN, für 80 Ocken plus P&P geht er weg ...

    Zurück zur Frage: Die o.g. Waffen werden nun wirklich aktiv und mit Ehrgeiz geschossen, jede von ihnen erfüllt einen anderen Zweck bzw, hat andere Maße. Insofern sind die Forderungen an einen aktiven Schützen erfüllt.
    Jedoch liegt aktuell die Anfrage eines älteren Kameraden an, ob ich einen langen (übrigens auch seltenen wg. des Baujahrs) M 1891 übernehmen will, zusätzlich evtl. einen polnischen M 44, der wirklich gut schiesst (selber gemerkt, konstante 86 auf 100 mtr., offne Visierung, ganz ohne Bajonett!).

    Was tun ???: - sprach Zeus, die Götter (Sachbearbeiter) sind besoffen (vernagelt) - ?????

    (habe seit Längerem gezögert, diese Frage zu stellen. Zum einen, da ich der Meinung bin, mich mit dem WaffGes. /der Verwaltungsvorschrift, gut auszukennen. Zum Anderen gibt es bei uns einige "Profis"(u.A. einen Sachverständigen, staatl. gepr.!), die ich nacheinander fragen konnte .. leider mit unterschiedlichen Ergebnissen ... ?(

    Viele Gutmenschen sind eben ZU GUT für diese Welt. Dieses ist für sie und den Rest oftmals ein Problem!
    Konsequent zum Ende gedacht, ergibt sich hieraus jedoch ein finaler Lösungsansatz ....

  • Hallo,

    die Sache ist ganz einfach:

    1.) Du kannst so viele Waffen kaufen wie du für deinen Sport brauchst. Auch im gleichen Kaliber
    2.) Meine Behörde hat mir sowas auch mal mitgeteilt, dass die so einen Fall hätten. Der Mann hatte aber versucht die 60te (!) Ordonnanzwaffe eintragen zu lassen. Da hat man ihm Sammlerei unterstellt und um eine Stellungnahme gebeten.
    3.) Wenn du für jede Waffe den sportlichen Einsatz nachweisen kannst, alles kein Problem. Bedenke auch immer, dass ggf. zukünftige Disziplinen, Ersatzwaffen, verschiedene Visierungen, usw. usw ebenfalls weitere Waffen rechtfertigen.

    Wenn du also realer Sportschütze bist, sollte sowas nie ein Problem sein und du wirst da immer ausreichend Argumentieren können.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • In der Verwaltungsvorschrift zum WaffG steht nichts drinnen, was untersagt, die zweite oder gar die achte Waffe im gleichen Kaliber eintragen zu lassen.

    Es steht auch nichts drinnen, dass diese für verschiedene Disziplinen genutzt werden müssen.

    Sollte der SB Probleme bereiten, freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen und einen beschein einfordern.

    Dies ist wichtig, da man ja nur 14 Tage Zeit hat, die Waffe eintragen zu lassen.

    Das mit 60 Waffen auf der gelben Sportschützen WBK, halte ich für Schützengeschmarri, da auf die gelbe WBK in der Regel nicht mehr wie zwei Waffen pro Halbjahr, eingetragen werden dürfen.

    Dies wären im Jahr 4 Waffen. Da es die gelbe Sportschützen WBK erst seit 2004 gibt, sind 60 Waffen etwas übertrieben.

    Sollte es doch so sein, hat seit Jahren der SB, immer mehr Waffen im Jahr eingetragen, als normalerweise die Regel ist.

  • Also meine erste Gelbe ist von 2001. Gibt es die also eigentlich gar nicht, da sie -3 Jahre alt ist? Sind wir überhaupt real? Gibt es ein Universum? :think:

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.« Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

    Gesellschafter der 5 Bürger UG

    DSB, DSU, BDS und LJV SH

    Fremde Heere Mitte Waffenwart

  • Achtung du Verwechselst etwas.

    Die alte "gelbe" WBK (nur für Einzelladerlangwaffen) gibt es schon länger, aber die neue gelbe "Sportschützen" WBK (auch für Repetierlangwaffen mit gezogenen Lauf, mehrschüssige Percussionswaffen ect.), , erst seit 2003.

    Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

    Einmal editiert, zuletzt von HansDampf (24. August 2013 um 13:48)

  • Achtung, was verwechsle ich denn? Gibt es Ordonanzwaffen nicht als Einzellader?

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.« Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

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  • Was tun ???: - sprach Zeus, die Götter (Sachbearbeiter) sind besoffen (vernagelt) - ?????

    Umgehend unter Beachtung der 2/6 Regel eine weitere Waffe in diesem Kaliber erwerben. Dies ist nach meiner Meinung die einzige passende Reaktion darauf wenn man sich selbst im Spiegel anschauen können will.

    BBF

  • Alle die noch eine alte gelbe WBK haben sollten, sollten sich auch lieber eine neue zusätzlich ausstellen lassen und keinesfalls die alte umschreiben lassen, denn dass ist nicht mehr rückgängig zu machen.

  • Auf der alten gelben WBK konnte/kann man Einzelladerlangwaffen erwerben.

    Hört sich zwar schlecht an, es ist aber nicht gefordert, dass diese Waffe für eine Disziplin geeignet ist, hingegen bei der neuen gelben WBK muss die Waffe für eine Disziplin (muss nicht im eigenen Verband) geeignet sein.

    Wobei es mittlerweile soviele Disziplinen nach genehmigten Sportordnungen gibt, dass man da eigentlich keine Probleme hat.

    Eine Neuausstellung ist seit 31.03.2003 ausgeschlossen.

  • Jägermeister

    natürlich gibt es Ordonanzgewehre als Einzellader, dass sind aber in 99,9% der Fälle kastrierte Repetierer.


    Und? Deswegen sind das

    A) keine Repetierer mehr?
    B) keine Ordonanzwaffen mehr?
    C) gehören nicht auf die Gelbe?

    Und die alte gelbe WBK wird schon einige Jahre nicht mehr ausgestellt., ergo greift genau das, was ich im letzten Beitrag zitiert habe.


    Die alte gelbe WBK wird noch ausgestellt, zumindest was das Dokument an sich angeht. Was die dahinter liegende Rechtsgrundlage angeht, gilt seit dem Schulmassaker von dem Erfurter Ar$chloch ein anderes Waffenrecht, dass die gelbe WBK für Sportschützen sogar noch aufgebohrt hat. Nachteil 2/6.
    Und Dein zitiertes Zeugs aus der Verwaltungsvorschrift ist mir völlig Wumpe. Ich muss nicht nach dieser Anweisung handeln, bin kein SB.

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  • Wer eine Waffe in .50BMG will ist dankbar wenn er eine alte hat.


    Wer sich eine Fortmeier kauft, gehört geteert und gefedert. Von der Knarre kriegt man Augenkrebs. Wenn ich unbedingt einen .50 BMG-Repetierer haben will, latsche ich in den Laden, lege 10k€ plus auf den Tresen und kaufe mir eine Steyr HS50 auf Gelb Neu. Dann zur Behörde und eintragen lassen. Fertig.

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  • Wenn ich unbedingt einen .50 BMG-Repetierer haben will, latsche ich in den Laden, lege 10k€ plus auf den Tresen und kaufe mir eine Steyr HS50 auf Gelb Neu. Dann zur Behörde und eintragen lassen. Fertig.

    Nun, bitte nenne die Disziplin in einer anerkannten Sportordnung mit der du den Eintrag einer .50BMG auf der neuen Gelben WBK begründest? Nicht falsch verstehen, ich habe nix dagegen wenn dies möglich wäre.


    BBF

  • Nun, bitte nenne die Disziplin in einer anerkannten Sportordnung mit der du den Eintrag einer .50BMG auf der neuen Gelben WBK begründest?


    Kann ich nicht. Gucke in die Liste B des Sächsischen Schützenbundes, ja ihr hört richtig: bei einem DSB-Landesverband! Dort gibt es eine Disziplin, die wohl auch .50 BMG abdeckt. Ein Mitglied meines einen Schützenvereins hat sich darüber auf Neu Gelb gerade eine Steyr eintragen lassen. In Schleswig-Holstein.

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  • Hallo HansDampf,

    Das mit 60 Waffen auf der gelben Sportschützen WBK, halte ich für Schützengeschmarri, da auf die gelbe WBK in der Regel nicht mehr wie zwei Waffen pro Halbjahr, eingetragen werden dürfen.

    Dies wären im Jahr 4 Waffen. Da es die gelbe Sportschützen WBK erst seit 2004 gibt, sind 60 Waffen etwas übertrieben.

    Also erstens, ist das eine Aussage, die ICH PERSÖNLICH von meiner Behörde habe und somit kein Schützengeschmarri. Zweitens solltest du, wenn du hier schon mit Gesetzen und Vorschriften glänzen willst, auch wissen was du schreibst. Denn meine erste gelbe Sportschützen WBk ist von 1991, die zweit von 1997 und die dritte von 2007. Und ja, ich habe auch Ordonannzgewehre als Einzellader auf meiner alten WBK stehen.

    Es steht auch nichts drinnen, dass diese für verschiedene Disziplinen genutzt werden müssen.

    Sollte der SB Probleme bereiten, freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen und einen beschein einfordern.

    Nein, es steht so nicht da drin. Aber es steht drin, dass die Waffen zur Ausübung des Sportes benutzt, bzw, benötigt werden sollen/müssen. Und genau das ist der Punkt, den ich oben auch schon beschrieben hatte. Die Behörde könnte anzweifeln, dass der Waffenbesitzer die Waffen nicht als Sportschütze, sondern als Waffensammler besitzt. In diesem Fall wäre die gelbe WBK einzuziehen. Und um eine solche Frage zu beantworten, kann man beispielsweise mit unterschiedlichen Disziplinen argumentieren. Wenn seitens deiner Behörde ein solcher Zweifel nicht aufkommt, musst du ja auch gar nichts erklären.


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

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  • Zitat

    Und? Deswegen sind das

    A) keine Repetierer mehr?
    B) keine Ordonanzwaffen mehr?
    C) gehören nicht auf die Gelbe?

    Ein Einzellader (kastrierter Repetierer) ist Waffenrechtlich gesehen kein Repetierer mehr.

    Doch die gehören auf die gelbe Karte.


    Zitat

    meine erste gelbe Sportschützen WBk ist von 1991, die zweit von 1997 und die dritte von 2007.

    Deine ersten beiden gelben WBK´s sind nach dem alten Gesetz und es dürfen nur Einzellader drauf eingetragen werden.

    Deine dritte ist eine "neue" gelbe WBK, darauf dürfen auch Repetierer eingetragen werden, diese mussten vorher auf die Grüne WBK (inklusive Voreintrag).


    Zitat

    In diesem Fall wäre die gelbe WBK einzuziehen. Und um eine solche Frage zu beantworten, kann man beispielsweise mit unterschiedlichen Disziplinen argumentieren. Wenn seitens deiner Behörde ein solcher Zweifel nicht aufkommt, musst du ja auch gar nichts erklären.

    Nochmal, es ist nicht gefordert, mit den Waffen der neuen gelben WBK verschiedene Disziplinen zu schiessen, wenn ich jedes Monat ein anderes Gewehr zum regelmässigen Training (für dieselbe Disziplin)nutze, ist dem Gesetz weit mehr genüge getan, als gefordert wird.

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