...genau, in der AV zum WaffG ist explizit erwähnt, dass man mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen und Schleudern nicht "schiesst" im Sinne des WaffG. Insoweit könnte man die im Prinzip beliebig schiessen (die Nutzung an der Straßenbahnhaltestelle bietet sich gleichwohl nicht wirklich an...). Dadurch, dass Armbrüste im WaffG (Anl. 1) den Schusswaffen gleichgestellt werden, ergibt sich lediglich deren Alterserfordernis ab 18 für den Erwerb (im Gegensatz zu frei erhältlichen Bögen)...
gruss
blackys