Verständnisfrage zu Rettungsmesser und Messer allgemein

  • Servus, ich würde mir mal gerne ein Messer zulegen. Also eins für den alltäglichen Gebrauch.

    Jetzt war ich neulich ein einem Laden bei uns um die Ecke und bin mit der Meinung wieder raus, dass die Mehrheit der angebotenen Messer für die Hosentasche ein Problem darstellt, sollte ich zufällig mal in eine Polizeikontrolle geraten.

    So ein Taschenmesser alla Victorinox kommt nicht in Frage wegen dem ganzen Schnickschnack dran.

    Da ich beruflich viel im Auto unterwegs bin, dachte ich jetzt eigentlich an so ein Rettungsmesser mit Gurtschneider und Glasbrecher. :thumbup:

    Aber die sind doch alle so konzipiert, dass es sich um Einhandmesser handelt. Also wieder Problem. Oder? ?(

    Wie sieht das jetzt aus? Rettungsmesser als Einhandmesser erlaubt??? Oder nicht erlaubt und muss zuhause bleiben. Dann kann das Messer natürlich niemand retten. 8| :wall:

    Gibts da eine Verständliche Regel oder nur wieder unverständlichen Gesetzeswirrwarr. ::RTFM::

    Grüße

  • Ums kurz zu machen, gibt nur unverständlichen Gesetzeswirrwar.

    Einerseits könnte man meinen das es sich bei Rettungsmessern um "Werkzeuge" handelt, aber ob das dann der Polizeibeamte/Richter genauso sieht, lässt sich wohl nur auf die schmerzhafte Art rausfinden.

    Es gibt da nur einen BKA Bescheid: http://www.bka.de/nn_205626/Shar…tungsmesser.pdf

    Aber bei dem gehts nur um Fall und Springmesser. Wie das ganze jetzt mit den Einhanddingern aussieht weiß der Teufel. Vor allem haben die meist keine abgerundete Spitze.

    Also die sichere Nummer währe:
    - Du kaufst dir ein Rettungsmesser das dem BKA Bescheid entspricht, ist aber halt für den Alltag ned wirklich zu gebrauchen.
    - Du kaufst dir ein stinknormales Klappmesser das 2händig zu öffnen ist.

    Einzige Alternative die mir einfällt sind Rettungsmesser von Eickhorn PRT. Da gibts auch Versionen wo man zwischen Einhand und Zweihand auswählen kann. Da sieht man recht schön das selbst die Hersteller ned wissen woran sie sind.

    De guadn Gedankn und de hingadn Rooß kemma ollawei hintnach ::bayernbew::

  • die Gesetzeslage mit Messern in Deutschland ist hier
    http://www.messerforum.net/initiative/pag…-und-messer.php
    sehr gut erklärt.
    Was nun aber ein Werkzeug und kein Messer in dem Sinne ist und was man genau unter einem allgemein anerkannten Zweck zu verstehen hat, ist schlicht weg nicht abschließend zu klären. Da hat unser Gesetzgeber einfach einen total schwammigen Misst produziert, der den ganz normalen Bürger im Fall der Fälle je nach dem als was dass dann gesehen wird völlig ohne Not kriminalisiert.

  • Eben, Nummer sicher gibts bloß 4 Möglichkeiten beim führen.

    Rettungsmesser mit allen Kriterien
    Zweihandmesser
    Einhandmesser ohne Verriegelung
    Feststehendes Messer unter 12cm Klingenlänge

    De guadn Gedankn und de hingadn Rooß kemma ollawei hintnach ::bayernbew::

  • Hallo Imperator,

    Die Retungsmesser von Victorinox gibt es speziell für den Markt in Deutschland auch OHNE einhand betätigung der Klinge.

    Mein Messer ( Bild ) hat die Klinge welche in DE verboten ist in CH jedoch erlaubt.

    Gruss Glocker


    Edit: die Klinge ist feststehend, aber mit 81mm (hab ausgemessen) unter der 120mm Grenze und somit erlaubt in DE.

  • Edit: die Klinge ist feststehend, aber mit 81mm (hab ausgemessen) unter der 120mm Grenze und somit erlaubt in DE.


    Sorry, dass ich dich hier verbessern muss. Aber: die Klinge an dem Messer ist nicht feststehend, da es sich um ein Messer mit einer ausklappbaren Klinge handelt. Eine feststehende Klinge ist wenn die Klinge nicht eingeklappt werden kann (z.B. Küchemesser). Was dein Messer vielleicht kann (ich kenne das Messer nicht) ist dass die Klinge arretiert werden kann - das mach daraus aber noch keine feststehende Klinge

    ::trenn::
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  • Hallo ich-bins,

    Die korrektur meiner Aussage geht voll in Ordnung bin zwar 31 Jahre alt hab aber bestimmt nicht ausgelernt, darum danke für die Antwort, ich war mir wohl der genauen definition des ausdruckes nicht bewusst.

    Aber es ist schon so das das Messer, bis auf die Klinge wegen des einhändigen ausstellens, in DE erlaubt währe?

    Gruss Glocker

    :flagge_schweiz_animiert:

  • Ich führe gerne (und immer in meinem Bulli in der Türablage) einen Finnen mit unter 12cm. Ist als Stiefelbesser gemacht, der Stiefelklip wurde schon von meinem Vater entfernt, sodaß es jetzt weich in der Tasche liegt. Ich kriegs mit einer Hand von der Lederscheide getrennt. Ein Tolles, rasiermesserscharfes Werkzeug, das mir oft genutzt hat.

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • Hallo ich-bins,

    Die korrektur meiner Aussage geht voll in Ordnung bin zwar 31 Jahre alt hab aber bestimmt nicht ausgelernt, darum danke für die Antwort, ich war mir wohl der genauen definition des ausdruckes nicht bewusst.

    Aber es ist schon so das das Messer, bis auf die Klinge wegen des einhändigen ausstellens, in DE erlaubt währe?

    Gruss Glocker

    Eine feststellbare Klinge ist in D erlaubt - sie darf nur nicht einhändig zu öffnen sein.

    ::trenn::
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  • Richtig, die kleine Öffnung für den Daumen oder ein kleiner Pin an der Klinge macht ein Klappmesser schon zum Einhandmesser.

    Zur Frage welche Messer man Führen kann ohne unnötigen Ärger zu riskieren muss man sich nur eins merken.
    Im WaffG steht nichts eindeutiges.
    Der allgemein annerkannte Zweck ist eine Lachnr
    Im Zweifelsfall wird die Rechtspechung mit maximaler Boshaftigkeit jede nur erdenkliche Möglichkeit missbrauchen um einem Bürger den größtmöglichen Schaden zu zu fügen.
    (Wie immer geht es dabei um den gesetzestreuen Bürger; Einen Berufskriminellen interessiert eine kleine Geldstrafe wegen Führen eines Messer nicht im geringsten)

    Die einzige Art von Messern die ich noch führen würde, sind solche mit einer durchgehenden Klinge.
    Paradoxerweise sind die auch um einiges besser als Einhandmesser geeignet um Menschen zu töten oder zu bedrohen.

  • die Gesetzeslage mit Messern in Deutschland ist hier
    http://www.messerforum.net/initiative/pag…-und-messer.php
    sehr gut erklärt.

    Hallo,
    ich bin dem Link gefolgt, aber viel schlauer bin ich nun auch nicht. Wie ist die Rechtslage bei diesem Teil?
    Wenn man sich Mühe gibt, schafft man es, die Klinge mit dem Daumen auszuklappen. Danach rastet sie
    ein. Zurückklappen durch lösen der Arretierung. Ist das nun Werkzeug, oder ist das ein verbotenes Messer ...????

    LG .535

  • bitte achtet ein wenig auf die nomenklatur:

    Zitat

    Ist das nun Werkzeug, oder ist das ein verbotenes Messer ...????


    das ist kein verbotenes messer. es geht hier auch nicht um verbotene messer, sondern um solche, die nicht geführt werden dürfen. verboten sind z.B. butterfly-messer und wurfsterne.

    Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht!

  • bitte achtet ein wenig auf die nomenklatur:


    das ist kein verbotenes messer. es geht hier auch nicht um verbotene messer, sondern um solche, die nicht geführt werden dürfen. verboten sind z.B. butterfly-messer und wurfsterne.

    Sorry,
    es war nicht meine Absicht, am Thema vorbei zu schreiben. Es hat mich halt interessiert, und ich habe es unglücklich formuliert.
    Da es mich immer noch interessiert, frage ich: Darf ich das abgebildete Teil führen, oder darf ich das nicht?

    LG .535

  • Die Retungsmesser von Victorinox gibt es speziell für den Markt in Deutschland auch OHNE einhand betätigung der Klinge.


    Was ja eigentlich schade ist und am Sinn vorbeigeht, denn Einhandmesser gibt´s ja deshalb, damit man die andere für was wichtiges frei hat :D

    Naja, mal abwarten wann die hohen Herren bei uns ein ähnliches idiotische Gesetz nachahmen....

    Alle Waffen sind von sich aus friedlich. Erst durch den Menschen werden sie zur tödlichen Gefahr.
    Deshalb ist es auch zwecklos Waffen zu verbieten, solange Menschen frei herumlaufen dürfen.

  • Einerseits könnte man meinen das es sich bei Rettungsmessern um "Werkzeuge" handelt, aber ob das dann der Polizeibeamte/Richter genauso sieht, lässt sich wohl nur auf die schmerzhafte Art rausfinden.

    Das Gesetz kennt den Begriff "Werkzeug" nicht. Ob ein Gegenstand als Werkzeug benutzt werden kann oder nicht, spielt für den §42a WaffG keine Rolle.
    Kann ein Messer mit Öffnungshilfe festgestellt werden, fällt es unter das Führungsverbot.


    Dieser BKA Bescheid bezieht sich darauf, Fallmesser und Springmesser mit einer Klingenlänge > 8,5 cm (die in D. verboten sind) vom Verbot aus zunehmen, da ihnen "Werkzeug Eigenschaften" und keine "Waffen Eigenschaften" zugesprochen werden; wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.
    Sie sind also nicht verboten. Sie unterliegen dennoch dem §42a WaffG und somit dem Führungsverbot wenn kein bedürfnisumfassender Zweck vorliegt.


    Aber bei dem gehts nur um Fall und Springmesser. Wie das ganze jetzt mit den Einhanddingern aussieht weiß der Teufel. Vor allem haben die meist keine abgerundete Spitze.

    Springmesser sind Einhandmesser, da der Federmechanismus eine Öffnungshilfe darstellt. Es gibt bei Springmessern lediglich eine Längenbegrenzung.


    Also die sichere Nummer währe:
    - Du kaufst dir ein Rettungsmesser das dem BKA Bescheid entspricht, ist aber halt für den Alltag ned wirklich zu gebrauchen.

    s.o.

    Einzige Alternative die mir einfällt sind Rettungsmesser von Eickhorn PRT. Da gibts auch Versionen wo man zwischen Einhand und Zweihand auswählen kann. Da sieht man recht schön das selbst die Hersteller ned wissen woran sie sind.

    Es gibt von vielen Messertypen eine sog. 42ger Version.
    Die Rettungsmesser, wie z.B. im BKA Bescheid, sind Gegenstände die z.B. Rettungskräfte im Dienst gebrauchen dürfen. So wie Soldaten ihr Bundeswehrmesser oder Polizisten ihre Schlagstöcke während ihrer Dienestzeit.
    Für Situationen ohne solche Gründe (für den Alltag) gibt es eine §42a konforme Ausführung.

  • Hallo,
    ich bin dem Link gefolgt, aber viel schlauer bin ich nun auch nicht. Wie ist die Rechtslage bei diesem Teil?
    Wenn man sich Mühe gibt, schafft man es, die Klinge mit dem Daumen auszuklappen. Danach rastet sie
    ein. Zurückklappen durch lösen der Arretierung. Ist das nun Werkzeug, oder ist das ein verbotenes Messer ...????

    LG .535

    Ich schätze mal, das es sich um das Leatherman Wave handelt.
    Da es eine Öffnungshilfe (Daumenloch) hat, und arretiert ist das "böse".

    Ein "verbotenes Messer" ist es nicht. Dazu zählen zur Zeit: Fallmesser, Faltmesser, Faustmesser und Springmesser (Letzteres ist kein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht beidseitig geschliffen ist (dann währe es ein Dolch) und die Klingenlänge, die aus dem Heft ragt, nicht länger als 8,5 cm beträgt.

  • WSG123
    "Dieser BKA Bescheid bezieht sich darauf, Fallmesser und Springmesser mit einer Klingenlänge > 8,5 cm (die in D. verboten sind) vom Verbot aus zunehmen, da ihnen "Werkzeug Eigenschaften" und keine "Waffen Eigenschaften" zugesprochen werden; wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.
    Sie sind also nicht verboten. Sie unterliegen dennoch dem §42a WaffG und somit dem Führungsverbot wenn kein bedürfnisumfassender Zweck vorliegt."
    -----------------------

    Das ist jetzt einfach schlicht und ergreifend falsch. In dem BKA Bescheid werden diese Messertypen ganz klar als Werkzeug erkannt. Und ein Werkzeug hat mit dem Waffengesetz nichts am Hut, und darf geführt werden.
    Steht übrigens auch so ganz klar in dem BKA Bescheid drinn.

    Die Dinger sind rechtlich nix anderes als ein Gabelschlüssel.

    De guadn Gedankn und de hingadn Rooß kemma ollawei hintnach ::bayernbew::

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