Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal euren Rat.
Ich war neulich auf meinem LRA um meine waffenrechtlichen Belange zu regeln. Wie ihr alle wisst, muss ein Erwerb/ein Überlassen innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden. Dabei müssen auch die entspr. Daten der Waffe, resp, der Überlassers/Erwerbers an die zuständige Behörde gemeldet werden.
Nun, ich habe eine Waffe erworben mit folgenden Daten:
Revolver - .44-40 – Western Arms – Nr. 12345
Überlasser
Lieschen Müller
Blumengasse 1
12345 Entenhausen.
Tag der Überlassung: 25.05.2012
Ich habe die Waffe ordnungsgemäß gemeldet und dafür auch mein Siegel bekommen. Seltsam war nur, dass zu der genannten Transaktion keine Meldung des betreffenden LRA des Überlassers vorlag. Mein SB meinte, das kommt vor. Mir solls recht sein, so habe ich doch meinen Stempel und der Rest geht mir am A…. vorbei, dachte ich.
Soweit alles OK.
Jetzt war ich wie gesagt wieder auf meinem LRA und da taucht eine Meldung des LRA Plön auf. Ich hätte eine Waffe erworben mit folgenden Daten:
Revolver - .44 – Colt Army – Nr. 3104576
Überlasser
Hans Müller
Blumengasse 1
12345 Entenhausen.
Tag der Überlassung: 25.05.2012
NANU!??! Ich hab also erstmal meine sämtlichten Erlaubnisse durchgekramt – nix.
Dann meine sämtlichen eGun Transaktionen – nix.
Irgendwann hab ich dann den mir genannten Überlasser angerufen. Dieser sagte mir, dass ich nicht von ihn, sondern seiner Frau – dem Lieschen – die Waffe (Daten siehe oben) erworben habe. Er sagte mir auch, dass er eine Waffe mit der SerienNr. 3104576 niemals besessen hat.
Beim nachrüfen des Waffentyps ist aufgefallen, es ist ein Perkussionsrevolver, dessen Herstellungsmenge weit unter 300.00 liegt, nicht wie das LRA Plön behauptet 3 Mio irgendwas!
Dann hat ich die „Dame“ des LRA Plön angerufen und sie über den Sachverhalt aufgeklärt. Sie versprach mir sehr freundlich, sich die Akte zu ziehen und den Fall erneut zu prüfen. (Stand letzten Montag 08.04.13).
Heute Morgen rief ich sie wieder an und erkundigte mich nach dem Stand der Dinge. Die (jetzt nicht mehr freundlich, sondern eher schnippisch klingende) „Dame“ erklärte mir, dass sie nur das an mein LRA melden könne, was ihr gemeldet wurde. Sie sei für mich überhaupt nicht zuständig und Auskunft könne sie mir aufgrund des Datenschutzes schon gar nicht erteilen.
OK – dachte ich mir, was denn nun?
Rein faktisch habe ich jetzt „amtlich“ eine Waffe erworben, die ich gar nicht habe, die der Überlasser noch niemals hatte und das allerbeste ist, die es laut Seriennummernbereich für diese Waffe gar nicht gibt!
COLT Army .44 Revolver sind Perkussionsrevolver, dessen original Produktion 1873 auslief und deren Gesamtproduktion die 300.000er Marke niemals übersprang!
Correcting Misunderstandings: Bevor die Frage nach dem Zeitraum auftaucht, wie einige von euch wissen bin ich in Besitz einer Erlaubnis nach §18 WaffG. Diese beinhaltet u.a., dass ich z.B. einen Erwerb einer Waffe erst innerhalb einer Frist von 3 Monaten melden muss und das auch nur dann, wenn ich die Waffe behalte. Dann muss die WBK zur Korrektur (also zum Eintrag) vorgelegt werden.
Anyway, hat einer der Fachleute hier schon mal gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Und kann mir einer einen Tipp geben was ich jetzt konkret tun kann?
Ich meine es kann doch nicht angehen, dass eine SB’in einen Fehler begeht und am Ende der Geschichte meine Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht! Wo kommen wir den da hin?