Problem mit Meldung an Ordnungsbehörde

  • Hallo zusammen!

    Ich bräuchte mal euren Rat.

    Ich war neulich auf meinem LRA um meine waffenrechtlichen Belange zu regeln. Wie ihr alle wisst, muss ein Erwerb/ein Überlassen innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden. Dabei müssen auch die entspr. Daten der Waffe, resp, der Überlassers/Erwerbers an die zuständige Behörde gemeldet werden.

    Nun, ich habe eine Waffe erworben mit folgenden Daten:

    Revolver - .44-40 – Western Arms – Nr. 12345
    Überlasser
    Lieschen Müller
    Blumengasse 1
    12345 Entenhausen.

    Tag der Überlassung: 25.05.2012

    Ich habe die Waffe ordnungsgemäß gemeldet und dafür auch mein Siegel bekommen. Seltsam war nur, dass zu der genannten Transaktion keine Meldung des betreffenden LRA des Überlassers vorlag. Mein SB meinte, das kommt vor. Mir solls recht sein, so habe ich doch meinen Stempel und der Rest geht mir am A…. vorbei, dachte ich.

    Soweit alles OK.

    Jetzt war ich wie gesagt wieder auf meinem LRA und da taucht eine Meldung des LRA Plön auf. Ich hätte eine Waffe erworben mit folgenden Daten:

    Revolver - .44 – Colt Army – Nr. 3104576
    Überlasser
    Hans Müller
    Blumengasse 1
    12345 Entenhausen.

    Tag der Überlassung: 25.05.2012

    NANU!??! Ich hab also erstmal meine sämtlichten Erlaubnisse durchgekramt – nix.
    Dann meine sämtlichen eGun Transaktionen – nix.

    Irgendwann hab ich dann den mir genannten Überlasser angerufen. Dieser sagte mir, dass ich nicht von ihn, sondern seiner Frau – dem Lieschen – die Waffe (Daten siehe oben) erworben habe. Er sagte mir auch, dass er eine Waffe mit der SerienNr. 3104576 niemals besessen hat.
    Beim nachrüfen des Waffentyps ist aufgefallen, es ist ein Perkussionsrevolver, dessen Herstellungsmenge weit unter 300.00 liegt, nicht wie das LRA Plön behauptet 3 Mio irgendwas!

    Dann hat ich die „Dame“ des LRA Plön angerufen und sie über den Sachverhalt aufgeklärt. Sie versprach mir sehr freundlich, sich die Akte zu ziehen und den Fall erneut zu prüfen. (Stand letzten Montag 08.04.13).
    Heute Morgen rief ich sie wieder an und erkundigte mich nach dem Stand der Dinge. Die (jetzt nicht mehr freundlich, sondern eher schnippisch klingende) „Dame“ erklärte mir, dass sie nur das an mein LRA melden könne, was ihr gemeldet wurde. Sie sei für mich überhaupt nicht zuständig und Auskunft könne sie mir aufgrund des Datenschutzes schon gar nicht erteilen.

    OK – dachte ich mir, was denn nun?

    Rein faktisch habe ich jetzt „amtlich“ eine Waffe erworben, die ich gar nicht habe, die der Überlasser noch niemals hatte und das allerbeste ist, die es laut Seriennummernbereich für diese Waffe gar nicht gibt!
    COLT Army .44 Revolver sind Perkussionsrevolver, dessen original Produktion 1873 auslief und deren Gesamtproduktion die 300.000er Marke niemals übersprang!

    Correcting Misunderstandings: Bevor die Frage nach dem Zeitraum auftaucht, wie einige von euch wissen bin ich in Besitz einer Erlaubnis nach §18 WaffG. Diese beinhaltet u.a., dass ich z.B. einen Erwerb einer Waffe erst innerhalb einer Frist von 3 Monaten melden muss und das auch nur dann, wenn ich die Waffe behalte. Dann muss die WBK zur Korrektur (also zum Eintrag) vorgelegt werden.

    Anyway, hat einer der Fachleute hier schon mal gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Und kann mir einer einen Tipp geben was ich jetzt konkret tun kann?

    Ich meine es kann doch nicht angehen, dass eine SB’in einen Fehler begeht und am Ende der Geschichte meine Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht! Wo kommen wir den da hin?

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Die Frage, die sich mir stellt:

    Was stand denn auf der WBK/Handelsbuch bezüglich des Vorbesitzers und der Waffe?
    Ich lasse mir die zumindest vom Überlasser auch immer zeigen.

    Da muß doch zumindest die Karte/Buch ausgestellt gewesen sein auf:
    Lieschen Müller

    Und ein Eintrag ala:
    Revolver - .44-40 – Western Arms – Nr. 12345

    existiert haben, oder nicht?

  • ... Jetzt war ich wie gesagt wieder auf meinem LRA und da taucht eine Meldung des LRA Plön auf. Ich hätte eine Waffe erworben mit folgenden Daten:

    Revolver - .44 – Colt Army – Nr. 3104576
    Überlasser
    Hans Müller
    Blumengasse 1
    12345 Entenhausen.

    Tag der Überlassung: 25.05.2012

    Nichtfachmann-Rat: Du sagst einfach, dass du diese Waffe nicht erworben hast sonder eben die andere Waffe. Und Hans Müller muß eben in Plön klären, dass er die oben genannte Waffe nie besessen hat und somit auch nicht an dich veräussern konnte. Die Krux wäre ja sonst die: will ich meine Waffe unregistriert (ergo Illegal) behalten, gehe ich einfach auf das Amt und behaupte sie verkauft zu haben an XY. Damit das so eigentlich nicht geht, muss es doch Dokumente (Kaufvertrag etc.) geben, die exakt belegen, dass ein andere die Waffe erhalten hat.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

    Einmal editiert, zuletzt von Dzilmora (15. April 2013 um 14:13)

  • Solange Du einen gültigen unterschriebenen Kaufvertrag oder eine entsprechende Meldung nach dem Waffengesetz hast, wo die Waffe welche Du erworben hast, mit der Nummer drinnen steht, welche auch auf der Waffe steht, und dies auch so in die WBK eingetragen wurde, ist das ganze Durcheinander nicht dein Problem. Du kannst ja nichts anderes machen, als Dir die WBK des Verkäufers zeigen zu lassen, die Nummer auf der Waffe zu vergleichen und n entsprechenden Kaufvertrag bzw. Meldung nach dem Waffengesetz auszufüllen etc..
    Solange das alles stimmt, bist Du rechtlich aus dem Schneider. Das wirkliche Problem dürfte Derjenige, welcher die Meldung mit den falschen Angaben gemacht hat, bekommen. So die Theorie.
    Praktisch könnte es bei so einem Sachverhalt natürlich schon passieren, dass die vielleicht eventuell sogar mit Durchsuchungsbeschluss zu Dir nach Hause kommen um mal selbst zu schauen.
    Generell hoffe Du hast für den Zweifel eine Rechtsschutzversicherung?

  • Du hast doch sicher einen Kaufvertrag mit entsprechender Nummer? Und hast jetzt die korrekte zu deiner Waffe passenden Nummer in der WBK?

    nope. die waffe die ich von Lieschen erstanden habe, damit gibt es ja kein problem. das ding ist eingetragen gesiegelt und bereits wieder ausgetragen und ebenfalls gesiegelt.

    es geht darum, dass auch der überlasser - also Lieschen Müller) nur die korrekte waffe gemeldet hat.

    die waffe des Hans Müller dafür kam von Hans Müller gar keine abmeldung an das LRA in Plön, da er diese waffe ja auch niemals hatte.
    somit bleibt in summe ein waffe (die es wahrscheilich nicht mal gibt) für die nun bei meinem LRA eine entspr. Erwerbsmeldung vorliegt.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Melde zurück, das dies eine Falschmeldung ist - das LRA Plöhn möge Herrn Müller nach dem Kaufvertrag fragen - diesen gibt es nicht mit deinem Namen - von dem her soll dich Herr Müller und / oder das LRA um den Verbleib bzw. die Existenz der Waffe kümmern...

  • jo würde ich auch so machen, dennoch solltest Du dich auf einen "persönlichen Besuch" vorsichtshalber einstellen.

  • Melde zurück, das dies eine Falschmeldung ist - das LRA Plöhn möge Herrn Müller nach dem Kaufvertrag fragen - diesen gibt es nicht mit deinem Namen - von dem her soll dich Herr Müller und / oder das LRA um den Verbleib bzw. die Existenz der Waffe kümmern...

    das ist ne idee. ;)
    mein SB ist da eh entspannt.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Bei so Sachen kriegt man immer ein "mulmiges" Gefühl! Egal wie unschuldig an dem ganzen Durcheinander ist!

    Mir ging's schon schlecht, als ich nen Eintrag machen lassen wollte:

    Hersteller: K98
    Modell: K98
    8x57 IS
    Seriennummer XXXXXX (Nummer gibt's schon, aber die zeig ich hier natürlich nicht)

    Da wurde ich auch erstmal schief angeschaut, wurde dann aber doch anstandslos so eingetragen :)

  • naja, zunächst ist es schon so, dass man selbst keinen einfluss drauf hat, was einem ordnungsamt gemeldet wird, und was dieses ordnungsamt dann an die eigene ordnungsbehörde weitermeldet.
    auf beide dinge hat man als angeblicher käufer keinen einfluss. in den 20 jahren in denen ich damit zutun habe, habe ich schon dinge erlebt, da rollen sich einem die haare weiß gott wohin.

    ich hab mal einen revolver gekauft der in der karteikarte des zuständigen ordnungsamts eingetragen war, aber die daszugehörige WBK hatte nichts drin bis auf den voreintrag, der zwar zeitlich abgelaufen, aber immer noch offen war, obwohl die waffe gekauft wurde.
    mehrfach ist es schon passiert, dass SNr. von meldung und waffe unterscheidlich waren, oder dass beschuss-datum (z.b. 10 83) als SNr. eingetragen wurde etc. etc.

    ich kaufe und verkaufe resp. verarbeite ca. 100 - 200 waffen im jahr - da gibts immer wieder mal was, was eingetragen wurde (vorallem bei altbesitz etc.) dass man sich denkt "OMG!" aber es ist in den letzten 20 jahren noch niemals so etwas vorgekommen das man mir vorwirft eine waffe erworben zu haben, die es gar nicht gibt. da fragt man sich doch, wer ist hier der dumme? denn wie gesagt, ich habe keinen einfluss auf das was einem amt gemeldet wird - das hat keiner von uns.

    ich werd meinen LRA melden, dass ich die waffe nicht erworben habe - sollen sich die mit dem LRA Plön herumschlagen.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Ike Godsey: Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn Du bereits so lange mit §18 unterwegs bist, sollte sich doch ein gewisses Vertrauensverhältnis mit Deiner unteren Waffenbehörde eingestellt haben. Damit sollten die Dir Deine Waffendaten dann auch glauben und entsprechend eintragen. Exakter Überlasser muss das andere LRA klären.

    Ich selbst habe schon Dutzende solche Fälle gehabt. Immer wieder kommen Waffen mit falschen Eintragungen. Speziell bei der Seriennummer waren viele Leute kreativ. Da wird auch schon einmal irgendeine interne Fertigungsnummer im Revolverrahmen hergenommen und häufig die Buchstaben bei WK2-Waffen vergessen. Eine kurze Erklärung und schon habe ich den korrekten Eintrag in der WBK. Und falls sich herausstellt, das die Überlasserdaten nicht korrekt waren, wird das halt mit TippEx korrigiert und daneben neu gestempelt.

    Erma Spezialist, ständig auf der Suche nach Informationen, Dokumenten, Unterlagen, Korrespondenz und Belegstücken von Erma - egal ob Erfurt, Dachau oder Suhl.


  • ... ich werd meinen LRA melden, dass ich die waffe nicht erworben habe - sollen sich die mit dem LRA Plön herumschlagen.

    Meiner Meinung nach muss Hans Müller beim LRA in Plön (bzw. Entenhausen) vorsprechen und versichern, dass er diese Waffe nicht besessen hat und auch nicht an dich weiter verkauft hat. Ein Blick auf den Bildschirm in Plön dürfte das in Sekunden bestätigen.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • [size=12] Diese beinhaltet u.a., dass ich z.B. einen Erwerb einer Waffe erst innerhalb einer Frist von 3 Monaten melden muss und das auch nur dann, wenn ich die Waffe behalte. Dann muss die WBK zur Korrektur (also zum Eintrag) vorgelegt werden.

    Servus !

    Bei mir sieht das so aus (bzw. der SB will das so haben): wenn ich die Waffe behalten will, dann 14 Tage, wenn ich sie nicht behalten will, dann 3 Monate !


    Das Gesetz sagt folgendes:
    "Auf den Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird."

  • Meiner Meinung nach muss Hans Müller beim LRA in Plön (bzw. Entenhausen) vorsprechen und versichern, dass er diese Waffe nicht besessen hat und auch nicht an dich weiter verkauft hat. Ein Blick auf den Bildschirm in Plön dürfte das in Sekunden bestätigen.

    UPDATE!

    der kanller! ich habe heute mit meinem SB telefoniert, der wiederum von der SB'in in plön kontaktiert wurde. er erhielt von ihr die meldung die sie erhalten hat. daraus geht tatsächlich hervor, dass ich diese waffe erworben hätte! und es steht ebenso drauf, dass die WBK Hans Müller nach austrag einbehalten wurde! jetzt frag ich mich wie die eine waffe austragen können die (laut zentr. waffenregister, in welchem mein SB nachgeforscht hat) so nicht existent ist? noch dazu gibt es im zentr. waffreg. eine waffe mit exakt dieser SNr. aber nicht als revolver .44 sondern als anschütz .22lfb einzellader. von der waffe die ich tatsächlich erworben habe ist keine rede.... sehr seltsam.

    ich habe also gerade eine mail an beide SBs losgeschickt und ihnen an eides statt erklärt, dass ich diese waffe niemals erworben habe.

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Hey, also ich habe weder eine eigene Waffe, noch habe ich Ahnung davon wie die Prozedur an sich ablaufen soll, demnach kann ich dir nur sagen was mir mein gesunder Menschenverstand sagt.
    Da dir offenbar jemand eine Waffe verkauft hat und du sie sachgemäß behandelt hast, bist du theoretisch aus dem Schneider. Ich würde, nachdem hier gerade immer mehr sonderbare Zwischenfälle auftauchen, die Sache so langsam an die Polizei weitergeben.
    Ohne Scheiss, irgendwas stinkt bei dem guten Menschen zum Himmel. Wer so viele "unglückliche Zufälle" wie der Verkäufer, von dem du die Waffe hast, proviziert, hat selber Schuld wenn die Sache an die Polizei geht.
    Wenn du alles richtig gemacht hast und du alle Verfahren wie immer eingehalten hast und dein SB das alles bezeugen kann, dann hast du deinen Teil erfüllt.
    Meine persönliche Meinung. Wie gesagt ich habe keine Ahnung wie das alles sonst abläuft.
    Benny

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