Waffeninformationsplattform Armada

  • unbedingt mal durchlesen :
    https://biblio.parlament.ch/e-docs/365983.pdf

    Wer einen neuen Waffenerwerbschein will bekommt eventuell Probleme wenn beim Militär "verweigert" wurde...hab damals aus medizinischen sowie wirtschaftlichen Gründen(kein Arbeitsplatz nach Ausbildung, wenn tauglich) den Militärdienst nicht antreten wollen und habs damals durchgerungen...wobei auf deutsch gesagt habe ich vorallem beim psychen Test beschissen wo ich nur konnte...

    Nun bekam ich heute nen Brief in dem stand:

    Zitat

    Bei den vorgeschriebenen Überprüfungen haben wir festgestellt, dass Ihnen gemäss Eintrag in der Bundesdatenbank ARMADA das Rech auf Armeewaffen aus medizinischen Gründen verwehrt ist.Gestützt auf diesen Sachverhalt sind wir ohne weitere Abklärungen nicht in der Lage, Ihnen den gewünschten Waffenerwerbschein zu erteilen.

    Nun heisst es also zum Arzt rennen und bescheinigen lassen das inzwischen alles ok ist, sind ja immerhin 8 Jahre her seit dem ganzen.
    Hab auch schon mit dem Waffenbüro in Bern telefoniert, die meinten das sei zu regeln wenn ich durch Ärzte belegen kann das sich meine Situation verbessert hat.

    Bin nur froh habe ich den Braten vorher gerochen und bin aufgrund des Gesuches bereits vor einem halben Jahr beim Psychologen angemeldet und hab eine Bescheinigung unterschrieben von der leitenden Psychologin und einen Oberarzt das ich weder selbst- noch fremdgefährdend bin...

    nur eben allen "Jungschützen" die die Aushebung noch vor sich haben:
    Erzählt denen keinen Scheiss von wegen Kiffen und so das nicht stimmt...mir hat einer erzählt wenn ich denen sage ich würde kiffen würde ich bestimmt nicht eingezogen...
    nun eingezogen wurd ich auch nicht aber nun kostet mich der Scheiss nen Haufen Geld....muss nun beweisen das es nicht so ist (war es auch nie ;) ) das heisst zum Arzt und nen Drogentest (wahrscheinlich nen 350 Fr teuren Haartest) beilegen usw.

  • Ich hoffe ich muss mir in Zukunft keine Gedanken machen.

    Wegen einem "schlechten" Ergebnis beim Gehörtest wurde ich als Schiessuntauglich gestempelt. Diese Gehöreinbusse ist jedoch in einem derart hohen Bereich, dass dieses Urteil schon fast lächerlich ist. Jedenfalls habe ich dann auf UT gemacht, da ich schlicht und einfach keine Lust auf unbewaffneten Dienst hatte. Bis jetzt hatte ich nur anfangs Probleme zum einen militärischen Leistungsausweis zu bekommen. Das einzige was unmöglich ist, mit diesem Stempel eine Leihwaffe zu bekommen. Aber damit kann ich leben.

    Ich hoffe das ich auch in Zukunft keine Probleme beim ordern eines WES bekomme.

  • Danke für die Information, Tom. In meiner Berufsschulklasse und auch im Kollegenkreis ist es teilweise Gang und Gäbe, beim Psychotest möglichst extreme Antworten zu geben. Danach muss man ca. eine Stunde mit dem Psychologen reden und wird am Schluss "UT".
    Ich persönlich musste auch mit den Typen reden bei der Rekrutierung, wohl weil die gesehen haben dass ich schon eine registrierte Waffe besitze.

    Das Argument mit dem Kiffen ist an der ganzen Berufsschule weit verbreitet. Viel Spass also denen, die später einmal eine Waffe kaufen wollen.. :P

    P.S. Hoffentlich sind die St. Galler Behörden gleichschnell bei der WES-Ausstellung wie beim letzten Mal.. Heute hat mich mein Waffenhändler angerufen, mein S&W 360PD sei da! Natürlich genau vor dem Karfreitag und Ostern.. ::kotze.:: Nicht einmal einen Strafregisterauszug kann man so bestellen.

    bidenszjrc.jpg smilie_flaggeAT.gif

  • also wegen nem schlechten hörtest darf man eigentlich niemandem die waffeverweigern...hab mich auch schon erkundigt, muss einfach jetzt zu einem pyschologen der ein psychologisches profil erstellt und schriftlich bestätigen kann das ich weder für mich selbst noch andere ine gefahr darstelle und muss einen drogenhaartest machen um zu belegen das ich über einen längeren zeitraum keine drogen konsumiert habe, was ich auch nie habe...aber eben beim testbei der aushebung hab ichs dummerweise angegeben.
    kostet halt jetz einfach saumässig viel und braucht zeit aber sobald ich diese sachen dem waffenbüro zugesendet habe wird der antrag überprüfft und der wes erteillt.
    mir wurde gesagt danach ist man registriert, das der ARMADA eintrag keine bedeutung mehr hat für einen.
    werde aufgrund der armada datenbank auch zeugnisse und ärztliche berichte bzw atteste bei der lba in ittigen einreichen. habe ich schon abgeklärt ist auch möglich sogar erwünscht.

    da wir noch in einer demokratie leben, darf man niemandem aufgrund der ergebnisse beim aushebungstest einen stempfel fürs leben aufdrücken. ausserdem sind fast sämtliche gesundheitszustände welche gegen einen wes sprechen zu behandeln.
    ausserdem ist mein argument gegen diese datenbank nur das NIEMAND während der aushebung diese angaben überprüft. hätte man mir urin abgenommen, hätten die sofort gemerk das ich keine drogen nehme.

    was das "psychologische" angeht, wo ich mich beim militär rausgeredet habe, wer ich mich daraug berufen das ich in den fast 10 jahren nach meiner aushebung eine verbesserung des gesundheitszustands erreicht habe. auch da ist die aushebung ein witz...ich erinnere mich wie der psychologe mir gesagt hat er wisse genaus das ich nur scheiss erzähle aber er könne mir das nicht beweisen weil er mich zuwenig kenne usw.

    beim abschliessenden gespräch wo mir der sold übergeben wurde, hat mir der zuständige adjutant noch versichert das ich aufgrund meines auschlusses aus der armee welcher zu 80% aufs körperliche, was auch wirklich vorhanden ist, zurückzführen ist, erklärt das dies niemals konsequenzen im zivilleben haben wird.

    ich habe sogar gesagt das ich in den schützenverein will irgendwann und er meinnte nur, sie sind ja nicht kein psycho also machen sie sich keine sorgen.

    Einmal editiert, zuletzt von tom85 (29. März 2013 um 13:48)

  • sorry, aber da bist du selber Schuld.

    Das ist halt die Retourkutsche. Sei froh das du's mit nem Zeugniss beheben kannst.

    das sehe ich auch ein aber bei mir war das so das ich 8 wochen zu früh auf die welt kam und ich mit zwei jahren eine harnröherverlängerung machen musste. das heisst für mich bis heute das ich peinlicherweise im sitzen pinkeln muss, oder nochmal zu einer komplizierten operation mit einer schmerzhaften nachbehandlung muss.

    deshalb wollte ich keinen militärdienst leisten, stell dir vor ein rekrut kann im wald nich schiffen oder ein teil geht in die hose und mit 20 war mir das peinlich, da meinnte der arzt nur das ich mit dem nicht durchkomme und eben die operation kompliziert sei und mit risiken verbunden. er meinnte dann weil ich hie und da probleme mit knie, rücken und in der kindheit asthma hatte solle ich es so probieren und eben beim psycho test auch versagen...

    wenn ich 100% gesund sein könnte. hätte ich den armeedienst dafür gerne geleistet

  • habe inzwischen post erhalten und kann nun mehr zum thema sagen

    1.
    das anfordern des sanitätsdossiers des militärärtzlichen dienstes der
    logistischen basis der armee (lba) in ittigen bleibt wohl den wenigsten
    ersparrt die aus gesundheitlichen gründen nicht militärtauglich sind.
    das waffenbüro selbst sieht nur den eintrag in der datenbank armada,
    mehr aber nicht.

    2. die akten werden mit einem kurzen begleitschreiben bei der lba in ittigen bestellt. http://www.lba.admin.ch/internet/lba/d…anit/milit.html

    eine
    revision ist auch möglich, dies ist im begleitschreiben wenn die akten
    angefordert werden kurz zu erwähnen. die lba reagiert sehr schnell und
    stellt die akten innerhalb einer arbeitswoche zur verfügung.

    wird eine revision beantragt muss das dossier zuerst durch den oberkreisarzt geprüfft werden.

    zur revision der akten ist es nötig einen waffenplatzpsychiater aufzusuchen:

    eine liste findet sich hier:

    http://www.lba.admin.ch/internet/lba/d…psychiater.html

    nach
    erhalt der zeugnisse benötigt die lba ca 6-8 wochen für die revision.
    nach dieser zeit sollte DER EINTRAG AUS ARMADA DAUERHAFT VERSCHWINDEN.

    3 mehr zum thema waffenbüro:

    nachdem die akten der militärärztlichen dienstes im waffenbüro eingetroffen sind erhält der antragsteller post.

    zur weiterbehandlung des gesuches benötigt das waffenbüro ein ärztliches zeugnis welches folgendes beinhaltet:

    - keine bedenken aus ärztlicher sicht im zusammenhang mit waffenbesitz bzw -erwerb

    - bestätigung das (aktuell) keine Suchterkrankung vorliegt, die ein hinderungsgrund zum waffenerwerb darstellt

    - bestätigung das der arzt kenntnis hat von anzeige(n) im zusamhang jeglicher widerhandlung gegen das betäubungsmittelgesetz

    das
    vorgehen des arztes ist dem waffenbüro egal. der arzt kann aber einen
    nachweis verlangen das keine sucht mehr besteht wie etwa haartest oder
    regelmässigen urintest, blut usw.

    danach ist die
    angelegenheit für das waffenbüro ok, jedoch ist bei diesem vorgehen der
    eintrag in der armada datenbank immer noch aktiv.

    mir hat man jedoch mitgeteilt man sei danach beim waffenbüro registriert das ein waffenerwerb gestattet sei.

    das vorgehen mit dem waffenbüro ist eventuell kantonal unterschiedlich

    je
    nach krankenkasse und arzt bzw. waffenplatzpsychiater und deklaration
    gehen die kosten zu lasten des antragstellenden. die dauer der
    behandlung ist unterschiedlich jedoch gibt das waffenbüro ca eine frist
    von einem monat, kann eventuell gegebenenfalls um eine angemessene frist
    verlängert werden.

    es ist also weder hopfen noch malz verloren :)

  • Das erinnert mich an den Typ, der bei der Bundeswehr das erste mal ein G3 in die Hand bekam und sich spontan in die Hose gepi*** hat. Nur um Ausgemustert zu werden. Ich hab damals mit dem Kopf geschüttelt und gemeint: "Wer weiß, was Dir dieser Eintrag in wasauchimmer fü Akten noch mal im Leben vermasselt!".
    Oh, mann.
    Ich wünsche Dir, Du kriegst das hin. Und gibst Deinem Vaterland nen Ausgleich die den Beschiss... Weiß ja nicht, was Ihr Eidgenossen da so habt. Wir habe hier den Katasrophenschutz und so Dinger.

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • bei der aushebung ists eh nicht fair gelaufen...ich hätte gerne zvilischutz geleistet aber ich hab jetz jahrelang militärsteuern gezahlt und hab mich gewundert warum ich nicht in den zivilschutz gehen konnte...muss wohl mehr wegem körperlichen gewesen sein weil ich als kind asthma hatte...hab in den angeforderten akten gesehen das mich der psychiater sogar als schutzdiensttauglich eingestuft hatte deshalb verstehe ich den salat nicht...

  • Ich verstehe eh so einiges nicht, als Außenstehender. Aber wenn ich das ao aus der Distanz mitverfolge, kommt mir Euer Schweizer Recht vor, wie aus dem vorletzten Jahrhundert. Und das meine ich mit neidvoller Wertschätzung.
    Was ist denn eine "Militärsteuer", bitte?

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • Richtig, wer keinen Dienst leistet muss 3% des Einkommens abgeben. Und das bis 32 Jahre. Freikaufen kann man sich aber nicht.
    Wenn man nicht alle Diensttage leistet muss man auch irgendwas zahlen, aber nicht so viel.
    Die die Zivilschutz leisten, müssen meistens trotzdem etwas zahlen, weil die meist nur die Hälfte oder weniger der Diensttage leisten.

  • Geile Regelung!

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • muss wohl mehr wegem körperlichen gewesen sein weil ich als kind asthma hatte...h

    Kann mir kaum vorstellen das nur das Asthma den Ausschlag für das verweigern des Zivilschutzes war, da müssen wohl mehrere Faktoren zusammen gekommen sein, die hast du ja schon geschrieben. Finds aber trotzdem komisch das du keinen Zivilschutz machen konntest, ich kenne da auch welche mit Asthma und Gelenkproblemen im Doppelpack welche Dienst leisten dürfen. Nehme aber mal an das psychologische Problem was damit zu tun haben könnte. Wie auch immer, hoffe du hast den Bürokram bald erledigt.

    Die die Zivilschutz leisten, müssen meistens trotzdem etwas zahlen, weil die meist nur die Hälfte oder weniger der Diensttage leisten.

    Alle welche Ihre Diensttage (Militärisch oder Zivil) in einem Kalenderjahr nicht leisten, heben Wehrpflichtersatz zu leisten. Beider höhe der Abgabe kommt es auf die bereits geleisteten Tage an maximal 3% des steuerbaren Einkommens mindestens jedoch 400.- je mehr Diensttage man geleistet hat je tiefer die Einstufung. Sind alle Diensttage bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Dienst geleistet kann man die Zahlungen zurück verlangen, ist dies nicht der fall kann man sich die Kohle an die Kappe streichen.

    :flagge_schweiz_animiert:

  • Ihr Schweizer seid ja schon ein wenig "anders" und "kauzig" als Volk... Wenn ich mir das hier so durchlese, kommt es mir vor, als wäre die ganze Woge von politischer Korrektheit bis Gutmenschentum an den Bergen abgeprallt.
    Ich glaube, die Milizarmee, wie Ihr sie habt, ist sowieso die einzige legitime Form, eine Regierung zu bewaffnen. Das ist das einzige, wovor nun wirklich kein anderes Land Angst haben muß, wovor aber jeder sich fürchten muß, der feindlich eindringen will. Ich wünschte, das hätten wir in Deutschland auch.

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • Alle welche Ihre Diensttage (Militärisch oder Zivil) in einem Kalenderjahr nicht leisten, heben Wehrpflichtersatz zu leisten. Beider höhe der Abgabe kommt es auf die bereits geleisteten Tage an maximal 3% des steuerbaren Einkommens mindestens jedoch 400.- je mehr Diensttage man geleistet hat je tiefer die Einstufung. Sind alle Diensttage bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Dienst geleistet kann man die Zahlungen zurück verlangen, ist dies nicht der fall kann man sich die Kohle an die Kappe streichen.


    So ist es. Ich meinte bei den Zivilschützern, dass die eben meistens gar nicht erst die Gelegenheit bekommen, alle Diensttage zu leisten. Weil mit irgendwie 3 Wochen "RS" und 3 Tage "WK" im Jahr kommt man halt nicht auf so viele Tage.

  • So ist es. Ich meinte bei den Zivilschützern, dass die eben meistens gar nicht erst die Gelegenheit bekommen, alle Diensttage zu leisten. Weil mit irgendwie 3 Wochen "RS" und 3 Tage "WK" im Jahr kommt man halt nicht auf so viele Tage.

    da hast du absolut recht, Zivilschützer haben durch Ihre kürzeren Dienste wirklich Probleme auf die Diensttage zu kommen, dafür leisten sie auch länger Dienst bis 40-ig wenn ich mich nicht irre.

    :flagge_schweiz_animiert:

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