Arzt verweigert Attest über Eignung im Sinne des SprengG

  • Im Sprengstoffrecht kann ich nur finden: "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" kann die Behörde was verlangen. Und sie muss es begründen!
    Es scheint also, wenn keine entsprechende Begründung vorliegt ein neuer Vorstoß zu sein, Antragsteller rechtswidrig zu belasten. Und wie das so an der Diskussion zu ersehen ist, gibt es Einige die Ruck-Zuck die Segel streichen.
    Ich habe gerade das amtliche Forumlar nachgelesen -und habe meinen Ausführungen nichts hinzuzusetzen.
    Die können es eben ja einfach mal probieren.
    Ich würde mich beim in der Reihe bis nach ganz oben beschweren, so einfach ist das.

    Einmal editiert, zuletzt von Camen_La (12. März 2013 um 15:13)

  • ein solches attest sollte die behörde eigentlich nur verlangen, wenn sie begründete zweifel an deiner persönlichen eignung hat.

    Ist in Bayern wohl bei den meisten Landratsämtern der Fall. Mein persönlicher SB meinte auch, dass es seiner Meinung nach unnötig ist - aber wenn es so vorgeschrieben ist, dann kann ich nix machen!

    ::trenn::
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  • Mir ging es hier ja eigentlich nicht um die Tatsache, dass unsere zuständige Behörde ein Attest verlangt, damit hab ich mich bereits abgefunden. Ich hab auch kein Bedenken, dass ich die riesigen Anforderungen :hyster: für ein positives Attest erreiche. Worum es mir ging, war die Tatsache, dass dieser Arzt die Untersuchung verweigerte nur weil es dabei im weitesten Sinne um Waffen geht.

    ::trenn::
    Nicht nachgeben - Nachladen!

  • Ich müsste mal bei meinem Haus und Hof Pyrotechniker nachfragen, ob er sowas erbringen musste :think: .
    Er hat den normalen Schein und soweit ich weis vor 2 Jahren noch den Film und Bühnenpyroschein rangehängt.

    Wer nach allen Seiten offen ist,ist nicht ganz dicht.

    μολὼν λαβέ

  • Von der Geburt bis zur Bahre, Formulare, Formulare.
    Es wäre nicht das erste Mal, dass ein kritischer Bürger den Inhalt eines Formulars abwegig findet und erfolgreich eine Änderung des Textes bewirkt. Und bei Beschwerden ist es dann plötzlich so, dass es garkeinen persönlichen Verantwortlichen für den Inhalt gibt, den hat eine Formular-Kommission aufgesetzt.
    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Günther Camen

  • der Nachweis der körperlichen Eignung kann m.W. nur bei Erwerb einer Waffe zum Schießen verlangt werden ich persönlich sehe beim Wiederladelehrgang keine besonderen körperlichen Hürden/Anforderungen .. - wo sollen die auch sein ..? ich sehe das lediglich als eine Art Weiterbildungsmaßnahme ..- ich habe auch einen WL-Lehrgang gemacht, nusste kein Attest beibringen

    ich würde an deiner Stelle mal den SB fragen, wieso, was das soll und ggf. um einen schriftlichen Bescheid bitten, gegen den du Widerspruch einlegen kannst ..

    gutes Gelingen .., api


  • Die armen Franken


    Arm an Sprachfähigkeiten ? Mitnichten:

    Am achten Tag erschuf Gott die Dialekte, und fast alle waren glücklich.

    Der Berliner sagte: „Ick hab nen wahnsinns-knorke Dialekt, det kannste mir gloobn, wa“

    Der Hanseate sagte: „Hummel, Hummel, mors mors, an der Waterkant snackt man an besten!“

    Der Kölner sagte: „Kölle alaaf, du Jeck, mit Kölsch feiert man Karneval“!

    Der Hesse sagte: „Babbel net, du Aschebeschä, an die Hesse kommt keiner ran!”

    Der Sachse sagte: „Gensefleisch mol Ruhe geem, nur äs Säxsch is glosse!”

    Allein für den Franken war leider kein Dialekt mehr übrig. Da ging er fort und war sehr traurig.

    Schließlich sagte Gott: „Etz dou di hald ned oh, nou reddst hald wäi iiech!”

    ::happy2::

  • bei mir auch in Bayern wurde das nicht verlangt

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!


  • ::lachen2::

  • Ja die Österreicher, haben mit ihrem verordneten Psycho-Test für den Waffenerwerb noch nicht genug an der Backe.
    Ich habe traurige Nachrichten darüber erfahren.
    Einer der uns das in Deutschland auch gerne antun würde ist unser Freund Lars Winkelsdorf.
    Vielleicht unterstützt der jetzt auch den Test für Sprengmeister und Munitionsherstellter.

    Einmal editiert, zuletzt von Camen_La (12. März 2013 um 16:45)

  • Dass das was speziell mit Bayern zu tun glaube ich auch nicht, komme auch aus Bayern und hab eben mal auf der Seite meines Lankreises geguckt wie es aktuell ist, aber nichts dergleichen, nur Angaben zur Person und der Zweck des Antrages, das wars.

  • Ich würd den Arzt wechseln. Soll halt ein anderer deiner Krankenkasse Rechnungen stellen dürfen, wenns der eine ned nötig hat. Oder du gehst so nochmal zum Arzt und sprichst ihn direkt drauf an, und ned seine Tippse.

    De guadn Gedankn und de hingadn Rooß kemma ollawei hintnach ::bayernbew::

  • I... Oder du gehst so nochmal zum Arzt und sprichst ihn direkt drauf an, und ned seine Tippse.

    genau, vielleicht bekommt die dann erst mal was auf die Finger.

    • Offizieller Beitrag

    Klasse ::lachen2::

    soe
    ************************
    Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen.
    Platon

    Schriftfarbe Rot = Kommentar als Moderator
    Schriftfarbe Schwarz = Kommentar als User / Eigener Beitrag

    ::bayernbew::

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