Zusehen beim Wiederladen

  • Hallo,
    bevor ich mich für das Absolvieren des Wl-Lehrgangs entscheide (ist ja nicht ganz ohne, drei Genehmigungen, Gebühren/Kosten, Zeit) würde ich gerne ein paar mal bei WL-Vereinskollegen zusehen. Die sagen aber, daß beim WL keiner, der nicht die WL-Lizenz habe, dabei sein dürfe. Im SprengstoffG finde ich aber nichts dazu, nur eben, daß jeder der mit dem Stoff umgeht oder die tatsächliche Gewalt/Sachherrschaft ausübt, als Verantwortlicher gilt und die Lizenz haben muß. Aber wenn ich nur dabeistehe oder sitze, also nur zuschaue, übe ich doch nicht mal die tatsächliche Gewalt aus ... Begründen können es die Kollegen nicht, aber da sie darauf beharren und die Prüfung gemacht haben, habe ich vielleicht etwas übersehen. Bitte um Nachhilfe!
    mfg, Mark

  • meinst du das jetzt ernst....

    ::hahah::::hahah::::hahah::

    Begründen können es die Kollegen nicht, aber da sie darauf beharren und die Prüfung gemacht haben, habe ich vielleicht etwas übersehen.

    du hast nix übersehenn,...du kennst nur schräge vögel. :wall:

  • Sollte doch sogar in Ihren Schein eingestempelt sein, das unter Anleitung und Aufsicht des Scheininhabers Hilfspersonen laden dürfen.

    Lass Dir einfach mal eine Wiederladeerlaubns nach §27 zeigen undschau sie Dir genau an...


    Mark: wo kommst Du her?

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • meinst du das jetzt ernst....

    Über so etwas Ernstes macht man keine Witze ... ;)

    Zitat

    du hast nix übersehenn,...du kennst nur schräge vögel. :wall:

    Nun ja, einer ist etwas ... naja ... eigen. Der andere aber die Vernunft pur, daher suche ich Rat bei anderen, die das auch wissen müßten.

  • Wende Dich da mal an Long Johns Wolf oder Lederstrumpf hier im Forum, die sind aus Deiner Ecke, Wolf ist aus Hofheim i.T., Socke aus dem Raum WB

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • die haben einen weg gefunden,..22lfb wieder zu schärfen,...


    Sag bloß du machst dir deine Match-KK nicht selber? Ich dachte eigentlich jeder kauft die billigsten die er bekommt, reißt das Geschoss runter, presst soviel Pulver rein wie möglich und verschliesst das ganze wieder mit Hornady's V-MAX Geschossen! :hyster:

  • mark,...du darfst deinen beiden künstlern gerne übermitteln,.das im gun forum,...die murmel bei ihrem seltsamen verhalten fasst aus der hose gesprungen ist.
    wetten,...wenn sie den kennen sollten,...wirst du die beiden tagelang nicht mehr sehen. da sitzen die im keller und schämen sich. erwähne aber bei fragen an die murmel niemals das wort...lee..
    dann geht er mit dir an den rhein bei worms. aber nicht zum angeln... ::hahah::::hahah::

  • Habe ich wirklich so einen üblen Ruf.

    Die sollen doch froh sein, daß sich jemand für das Wiederladen interessiert, wir werden immer weniger, zumindest die Aktiven.

    Ich muß die Jungs schon shangheien damit sie mit mir Knattern gehen, aber nicht bei unter 0° :sla: bibber.....

    Tip: Bullseye für schwere 9 Para Pillen ( 146er) geht wie die Schweinesau mit moderatem Gasdruck in der SIG und S&W TMaster)

  • Es ist rechtlich tatsächlich erst mal so, dass beim Wiederladen, sobald das Pulver auf dem Tisch ist, kein unbefugter dabei sein darf. Befugt ist erst mal nur Jemand mit einer entsprechenden Erlaubnis etc.

    Da aber in den meisten 27er Scheinen drinnen steht, dass die Erlaubnis sich auch auf Auszubildende und Hilfspersonen welche unter Aufsicht des Erlaubnisinnhabers handeln erstreckt, wäre es keine Problem einen angehenden Wiederlader da mit an die Hand zu nehmen bevor er sich zu einem Lehrgang entscheidet.

    Es gibt aber auch einige Behörden, welche diesen Satz gestrichen haben! Sollte das der Fall sein, dann wäre das nicht erlaubt! Würde ich mich als Wiederlader aber rechtlich gegen wehren und diese Erlaubnis einfordern, denn gerade z.B. beim Vorderladerschießen ist dieser Satz essenziell damit jemand auf dem Stand auch erst mal unter meiner Aufsicht, Probeschießen darf, um zu entscheiden, ob Vorderlader überhaupt was für Ihn ist. Sonst dürfte nur mit modernen Waffen und Munition auf dem Stand geschossen werden bevor Jemand n eigene Erlaubnis hat.

  • Man muß unterscheiden zwischen zuschauen und Hand anlegen lassen.

    Bei VL ähnlich und Auslegungssache.

    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge, ich sitze da in der Quelle und habe schon viele richterliche Entscheidungen gelesen wo Otto Normalo nur den Kopf schütteln kann.

    Ich selber verleihe auf dem Satnd keine Waffen mehr, nehme keine mehr mit zum Reparieren und mache keine Muni mehr für Andere.

    Früher habe ich das gerne gemacht, heute kann man sich das nicht mehr leisten, selbst wenn es rechtlich erlaubt ist.

    Mein Kumpel hat 1500€ abgedrückt obwohl er nichts dafür konnte. Der Richter hatte halt das falsche Parteibuch und eine Klage gegen den Staat bringt nichts, die machen Dich finanziell platt. Sportschützen sind halt Aussätzige und professionelle Mörder wie Günni Jauch treffend in Wetten das bemerkt hat.

    Man sollte die Waffen abgeben und Kidpornopoker und Ministrantenbowling spielen,da bekommt man mildere Strafen als bei Waffenmißbrauch. :sla:

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