Waffe und Munition zusammen im B-Würfel

  • Moin Leute.

    Vor kurzem hatten wir einen Fall, bei dem bei der Aufbewahrungskontrolle folgende Situation in BaWü vorgefunden wurde:

    Im B-Würfel wurden Pistolen und Revolver zusammen (ohne Innefach) mit der Munition gelagert und eine Waffe war sogar geladen.
    Der Besitzer versuchte sich mit Selbstverteidigung im Falle eines Überfalls, bei dem er den Safe öffnen muss, raus zu reden.

    Ende vom Lied:
    Verstoß gegen §36 Abs. 1 WaffG
    Er hat der Behörde gegenüber bewiesen das er Unzuverlässig ist.
    Es steht noch einen Anhörung aus, aber es ist zu erwarten das die WBK gelocht wird.
    Neben der Geldbuße für die OWi hat er noch die Wahl:
    Waffe von Behörden einziehen lassen (nur dann werden die vernichtet) oder aber er überlässt sie
    die nächsten 5 Jahre einen anderen Berechtigten bzw. lagert sie im Verein.
    Nach 5 Jahren darf er dann wieder einen Antrag auf Erteilung einer WBK stellen.

    Gruß Nico

    Die Freiheit stirbt vom Rand her.

    BDMP und BDS

  • Jepp. Der hat so ziemlich alle Dummheiten gemacht, die man so machen kann.
    Wenn er nun noch die Möglichkeit bekommt, die Waffen zu übergeben oder zu verkaufen und sie nicht zwangsweise
    eingezogen werden, dann hat das Amt doch schon fair reagiert.
    Vor allem die geladene Waffe ist ja wohl ein Ding, was gar nicht geht. Was aber scheinbar öfter vorkommt, als wir
    uns das vorstellen können.


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • jo wenn er nen 0er gehabt hätte hätte er die Waffe und daneben das geladene Magzin legen können...

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

    SI VIS PACEM PARA BELLUM!

    :flagge_deutschland_animiert: ::bayernbew:: :flagge_deutschland_animiert:


    Verband: VdRBw, BJV

    :Game: => .22lfB, 9mm Luger, .45 ACP, .223 Rem., .308Win, 7,62x54R, 8x57 IS, 12/76

  • Stimmt. Aber eine geladene Waffe (egal ob unterladen oder fertiggeladen) ist auch mit einem Nuller nicht zulässig!

    Gruß
    Frank

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    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"


  • wo finde ich hierzu einen beleg?


    In den Vorgaben für eine sicher Aufbewahrung. Dort steht soetwas wie "Waffe muss entladen" aufbewahrt werden. Dass bei einer Aufbewahrung einer geladenen Waffe and er Zuverlässigkeit des WBK Inhabers gezweifelt wird, ist auch gängige
    Praxis. Hatte ich vor längeren mal aus Interesse bei einem befreundeten SB nachgefragt.

    Gruß
    Frank

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  • GESETZ IST GESETZ!

    Ohne die geladene Waffe im Fach, was ein NO GO ist (!) und der Angabe unter Zeugen eines nicht vom Bedrüfnis umfassten Zweckes, nämlich Selbstverteidigung (!!) hätte es eine Chance gegeben. Aber so: Pech gehabt! Dass er nun ein Supersicherheitsrisiko darstellt, nun ja: Ein Tresor der Stufe B hält einiges ab.

    Eine geladene Waffe im Nuller hätte wahrscheinlich ähnliche Maßnahmen eingebracht!

    Ich glaube nicht, dass die gemeinsame Aufbewahrung von Mun und Waffe die Maßnahme rechtfertigt... der Locher wird gezückt, weil eine fertig geladene, schußbereite Waffe eingelagert wurde! Na ja... ZU RECHT! Fair, dass er "nur" fünf Jahre darüber nachdenken darf. Danach darf er wieder beantragen, ist doch in diesem Fall OK.

  • reicht doch wenns Magazin daneben liegt das dauert 2 Sekunden das einzuführen.... :rolleyes:

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

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  • reicht doch wenns Magazin daneben liegt das dauert 2 Sekunden das einzuführen.... :rolleyes:


    Hallo HG B.,

    das ist eine sehr praktische und nicht zu kritisierende Auslegung. ::frinds::

    Grüsse

    czler

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Hallo,

    Hallo HG B.,

    das ist eine sehr praktische und nicht zu kritisierende Auslegung. ::frinds::

    In den Gesetzen würde ICh jetzt auch nichts finden, was dagegen sprechen würde, wenn der Schrank wenigstens ein Nuller ist. Aber ich weiß, dass
    einige SB's das anders sehen. Ich glaube bei einer Kontrolle würde das sicherlich eine längere Diskussion mit den meisten SB's geben.

    Gruß
    Frank

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  • Hallo Frank1000,

    man kann das Magazin ja auch etwas weg von der Pistole legen, so dass kein direkter Zusammenhang mit der Pistole auffällt, zusätzlich kann man das Magazin ja auch so legen dass man die geladenen Patronen nicht sieht. Gegen ein aufmunitioniertes Magazin das man nicht sieht und keinerlei Zusammenhang mit der Pistole darstellt, dürfte es auch keinerlei Bedenken geben.

    Am Sichersten ist es, die Pistole liegt im vorhandenen Innenfach, das Magazin liegt im restliche Tresor. Ein aufmunitioniertes Magazin ist ja nichts verbotenes.

    Grüsse

    czler

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

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  • Hallo czler,


    Am Sichersten ist es, die Pistole liegt im vorhandenen Innenfach, das Magazin liegt im restliche Tresor. Ein aufmunitioniertes Magazin ist ja nichts verbotenes.

    ICH gebe dir da sofort Recht. Aber ich habe genau diese Frage mal gestellt und die Antwort war ziemlich eindeutig. Darum würde ich, wie oben geschrieben,
    einmal behaupten, dass soetwas sicherlich eine unschöne Diskussion bei vielen Kontrolleuren erzeugen würde.

    Du kennst doch auch die ganze Leierei: Nicht vom Bedürfnis umfasster Zweck, unsichere Lagerung, unzuverlässiger Umgang mit Munition usw. usw.
    Konstruieren kann man schnell viel, wenn man will. Das das bei Licht betrachtet lt. Gesetz nicht direkt verboten ist, da stimme ich dir zu.

    Gruß
    Frank

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  • Auch ich hab nen B-Schrank voll mit Revolver und Munition von .38 über.44mag bis zur .45acp und .30wcf.
    Allerdings achte ich streng auf die räumliche Trennung. In diesem Schrank und einem baugleichen sind nur VL-Revolver und Mun. In einem A-Schrank ist im Innenfach Mun und VL-Gewehre und in meinem AB-Schrank sind meine Kugelwaffen untergebracht...


    Erik

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Munition und Waffe zusammen wäre auch in einem B Innenfach bei einem A/B Schrank vollkommen o.k. gewesen.
    Gegen ein geladenes Magazin neben der Waffe spricht auch absolut nichts, sofern man einen Schrank mit einer Sicherheitsklasse hat, wo Munition und Waffe zusammen gelagert werden dürfen (z.B. A/B Schrank im B-Fach, 0er oder 1er Schrank) aber eben nicht in einem alleinigen B-Würfel. Eine geladene Waffe ist da schon wieder eine ganz andere Sache, Waffen werden natürlich ungeladen gelagert.
    Habe eben allerdings noch mal gesucht, wo denn jetzt genau steht dass eine Waffe nicht geladen sein darf? Im Gesetz habe ich nichts gefunden.

  • Gesetz ist Gesetz ganz klar.

    Aber ich finde wenn eine Kurzwaffe mit eingeschobenem VOLLEM Magazin aber nicht durchgeladen in einem B Tresor gelagert wird völlig Ok.

    Sicherheit ist genügend vorhanden.

    Aber Gesetz ist Gesetz und daran müssen wir uns halten

    My Rifle is my Friend :)

  • Ich hab in meinem 0er meine Glock + Magazin... no problem... der SB würde das sowieso nie sehen weil der einzige der im Schrank rumfummelt bin ICH... wenn der mal vorbeikommt aufn Kaffee dann reiche ich ihm eine nach dem anderen heraus...

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

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  • Hallo,


    Aber ich finde wenn eine Kurzwaffe mit eingeschobenem VOLLEM Magazin aber nicht durchgeladen in einem B Tresor gelagert wird völlig Ok.

    Sicherheit ist genügend vorhanden.

    naja...das sehe ich ein wenig anders. Soetwas verstößt schon gegen alle Grundregeln für einen sicherun Umgang mit Waffen.
    Wenn die Waffe geladen (teil- oder fertig, wei auch immer, kann ja auch ein Revolver sein) im Schrank liegt, dann birgt
    das schon ein gewisses Risiko. Klar kannst du sagen, dass nur du daran herumfummelst, okay, aber vielleicht hast du die
    geladene Waffe 7 Monate nicht in der Hand gehabt und das dann auf einmal vergessen?

    Du legst doch auf dem Schießstand auch keine Waffe mit vollem Magazin ab und gehts Kaffeetrinken?
    Du gibst doch auch dem Schießstand auch keinem anderen Deine Waffe im geschlossenen Zustand mit Magazin drin
    am besten noch mit der Mündung voraus?
    ODER?
    Nach deiner Argumentation wären doch diese Sicherheitsmaßnahmen alle überflüssig. Denn DU weißt ja, dass deine Waffe
    sicher ist....


    Also das finde ich ein wenig kurz gedacht.
    ICH finde die Regeln zur Sicherheit bei Umgang mit Waffen schon gut. Die geben mir ein sicheres Gefühl. Und das war auch
    schon mal nicht so,....und da war ich nicht entspannt und glücklich, das kannst du mri glauben!

    Gruß
    Frank

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  • Da gebe ich Dir Recht.
    Eine Waffe wird nur auf dem Schützenplatz oder bei der Jagd geladen...

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