Moin Leute.
Vor kurzem hatten wir einen Fall, bei dem bei der Aufbewahrungskontrolle folgende Situation in BaWü vorgefunden wurde:
Im B-Würfel wurden Pistolen und Revolver zusammen (ohne Innefach) mit der Munition gelagert und eine Waffe war sogar geladen.
Der Besitzer versuchte sich mit Selbstverteidigung im Falle eines Überfalls, bei dem er den Safe öffnen muss, raus zu reden.
Ende vom Lied:
Verstoß gegen §36 Abs. 1 WaffG
Er hat der Behörde gegenüber bewiesen das er Unzuverlässig ist.
Es steht noch einen Anhörung aus, aber es ist zu erwarten das die WBK gelocht wird.
Neben der Geldbuße für die OWi hat er noch die Wahl:
Waffe von Behörden einziehen lassen (nur dann werden die vernichtet) oder aber er überlässt sie
die nächsten 5 Jahre einen anderen Berechtigten bzw. lagert sie im Verein.
Nach 5 Jahren darf er dann wieder einen Antrag auf Erteilung einer WBK stellen.