Schreckschusswaffeneinsatz an Silvester

  • Darf man seine Schreckschusswaffe an Silvester nutzen wenn man ne WS hat? :whistling:

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

    SI VIS PACEM PARA BELLUM!

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    Verband: VdRBw, BJV

    :Game: => .22lfB, 9mm Luger, .45 ACP, .223 Rem., .308Win, 7,62x54R, 8x57 IS, 12/76

  • auf deinem Grundstück (befriedetes Besitztum) ja und so gar ganzjährig wenn niemand belästigt wird. Ausserhalb brauchst du eine Schießerlaubnis. Und was ist eine WS?

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

    Einmal editiert, zuletzt von Dzilmora (8. Dezember 2011 um 22:28)

  • war mir nicht sicher weil du "ne WS" geschrieben hattest. WS spielt aber in dem Fall keine Rolle.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Sobald du auf die Straße gehst brauchst du genau genommen den kleinen WS und schießen darf man nicht (nur im Notfall).

    Wie es gehandhabt wird steht natürlich wieder auf nem anderen Blatt.

    Dieses Jahr überlege ich mir aber ernsthaft ob ich mir wieder Muni (9mm P.a.K) hole. Mich ärgerts, dass die Platzer teurer sind als 9 Para. Aber naja, Silvester ist nur einmal im Jahr. :rolleyes:

  • Echt WOW... ok teuerer als 9 Para? Hab mir überlegt vllt nen Kl WS + ne Hämmerli P26 die gefällt mir

    Gruß

    HG

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  • Moin moin


    eines noch das Geschoss also Leuchtkugel ,Pfeifer und co dürfen das Grundstück nicht verlassen !!! ::hahah::

    Seltsam nur das der ganze Rotz verkauft werden darf . ::abschi::


    Gut Schuss Thomas

    Gut Schuss Thomas :thumbup: :thumbup:

  • Das ist wenn man's eng sieht wahrscheinlich bei Silvesterraketen genauso...

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

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  • gibt es für "Grundstück nicht verlassen" auch eine offizielle Quelle? Das es Richlinien gibt wie man Pyrotechnik verschießt ist klar.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • gibt es für "Grundstück nicht verlassen" auch eine offizielle Quelle? Das es Richlinien gibt wie man Pyrotechnik verschießt ist klar.

    Die Bedingungen zum Schießen mit Schusswaffen sind im § 10 Abs. 5 i.V.m. $ 12 Abs. 4 WaffG geregelt.

    Wegen dem "nicht-verlassen des Grundstücks" kann ich im WaffG nichts finden

    ::trenn::
    Nicht nachgeben - Nachladen!

  • ... Wegen dem "nicht-verlassen des Grundstücks" kann ich im WaffG nichts finden

    nicht verlassen bezieht sich auf Geschosse z.B. Luftgewehr Diabolos. Pyrotechnische Munition ist laut WaffG (bis auf gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen und feste Körper) kein Geschoss sondern Munition.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • ist nur ne mutmaßung und überlegung von mir. was auch sicherlich in keinem der gesetze detailliert steht.
    ich nehme mal an, das es an silvester geduldet wird, das leuchtspur oder blinker aus einer sigpi auch mal das grundstück verlassen können. aus versehen natürlich. ganau so, wie das normale feuerwerk. das kann auch keiner garantieren, das es das grundstück nicht verläßt.
    einzig einige gemeinden verbieten jegliches leucht-höhen feuerwerk in der nähe von fachwerk oder auch reeetdach häusern. da ist es das eine oder andere mal zu bränden gekommen.
    vor x jahren bin ich auch noch wie wild durch die strassen und habe mit meiner schreckschuss div. gen himmel gejagt. polizei kam öfters vorbei und hat es mitbekommen. unternommen wurde aber nichts, solange es sittlich zuging.

    Ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • vor x jahren bin ich auch noch wie wild durch die strassen und habe mit meiner schreckschuss div. gen himmel gejagt. polizei kam öfters vorbei und hat es mitbekommen. unternommen wurde aber nichts, solange es sittlich zuging.

    Das kann natürlich x-mal gut gehen und beim nächsten mal kommt eine diensteifrige Streifenwagenbesatzung vorbei, die gerade auch noch schlechte Laune hat und dann wird es teuer. Wem es das wert ist, dem steht es frei es ja einfach darauf ankommen zu lassen...


    Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen am Silvesterfeiertag auf öffentlichem Grund war und ist, auch während der Knallzeiten, untersagt.


    Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.


    Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.


    Ein Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausschließlich auf einem befriedeten Grundstück ist möglich, wenn

    • das Grundstück gegen das unbefugte Betreten gesichert ist (Zäune, Hecken, etc.),
    • der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt,
    • nur zugelassene Platzpatronen verwendet werden.


    Ausnahme bilden lediglich Fälle der Notwehr oder des Notstandes.

    Silversterbrauchtum an sich ist definitv keine Ausnahme. Das sind die Fakten.

  • nicht verlassen bezieht sich auf Geschosse z.B. Luftgewehr Diabolos. Pyrotechnische Munition ist laut WaffG (bis auf gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen und feste Körper) kein Geschoss sondern Munition.

    Ob man die "Fluggeräte" nun als Munition oder im weiteren Sinn als "Geschoss" bezeichnen möchte ist müßig. Wenn so ein Dingens das Grundstück verlässt ist das durchaus als Schießen auf öffentlichem Grund auslegbar, denn der Schießvorgang, zunächst zwar begonnen im Garten auf privatem Boden endet ja letztlich beim Grenzübertritt auf öffentlichem Grund und stellt u. U. eine Gefährdung dar.

    Große Auslegbarkeitsspielräume der Gesetzestexte sind natürlich gewollt. Klar warum, oder?

  • wenn ich meine Schreckschusswaffe auf meinem Grundstück abfeure verlässt der Schall auch das Grundstück (Schiessvorgang). Will damit sagen, dass ich schon denke das es einen (gro0en) Unterschied macht ob es sich um ein Geschoss handelt oder nicht. Da man aber im Allgemeinen Pyrotechnik senkrecht nach oben abfeuert dürfte es sowieso innerhalb der Grundstückgrenzen bleiben. Die Dinger haben ja keinen Streukreis (in der Breite) von was weis ich wieviel hundert Metern.

    Gunimo,

    die Unterscheidung zwischen Geschoss und Munition ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Das WaffG macht da schon Unterschiede.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

    Einmal editiert, zuletzt von Dzilmora (9. Dezember 2011 um 22:01)

  • die Platzpatronen sind auch immer schwächer geworden im Vergleich zu früher.
    Mit meinem alten 9mm Signalrevolver und neuen Patronen fallen die Leuchtkugeln mit dem alten Aufsatz für 15mm wieder brennend zu Boden. Nicht gerade was man unter Brandschutz versteht.
    Theoretisch müsste es Helfen das Loch in dem Aufsatz ein klein wenig weiter zu bohren. Nur dass darf man leider nicht!!!

    Inzwischen habe ich eine Matritze um durch Umformung aus alten 357mag Hülsen 9mm Platzpatronen zu machen, die dann vorne zusammen gebogen werden. Gefüllt mit Jagdschwarzpulver funktioniert dass dann deutlich besser. Und günstig sind die dann auch. Nur die Matritze ist sau teuer wenn man die neu kaufen würde.

    An sonsten den kleinen Waffenschein braucht man nur wenn man eine Schreckschuss oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, sonst müsste man die in einem verschlossenen Behältnis transportieren wie sonst Sportwaffen auch. Schießen in der Öffentlichkeit darf man damit jedoch nicht, nur in Notsituationen oder entsprechenden Sportveranstaltungen z.B. als Startschuss etc.

    Schießen auch an Silvester darf man damit nur auf einem umfriedeten Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers etc. und wenn eventuelle Leuchtkugeln soweit verwendet, das Grundstück nicht verlassen können (das darf man dann aber auch so ohne kleinen Waffenschein).
    Um das auch außerhalb zu dürfen bräuchte man eine extra Schießerlaubnis, welche man i.d.R. nicht bekommt.
    Soweit das Gesetz.
    Das viele waffenrechtlichen Laien das trotzdem tun, und dass i.d.R. keiner was sagt, ist auch klar.
    ABER als legaler Waffenbesitzer würde ich dieses Risiko auf keinen Fall eingehen. Wenn einem da einer böses will, oder wenn zufällig ein 150%iger Beamter in der Nähe sein sollte, dann wäre da ganz ganz schnell die Zuverlässigkeit futsch.

  • Zitat

    Da man aber im Allgemeinen Pyrotechnik senkrecht nach oben abfeuert dürfte es sowieso innerhalb der Grundstückgrenzen bleiben. Die Dinger haben ja keinen Streukreis (in der Breite) von was weis ich wieviel hundert Metern.

    Da braucht nur ein bissel Wind zu gehen und schon driften die Leuchtkugeln ab ( selber schon erlebt ).
    Wer natürlich ein Grundstück hat ,das genug Fläche bietet ist fein raus.

    Zur Rechtslage ist alles gesagt, außerhalb ist es verboten.Meist sagt man in diesen Fällen " Wo kein Kläger ist , ist auch kein Richter " aber......

    Zu Volkerts Satz:

    Zitat

    ABER als legaler Waffenbesitzer würde ich dieses Risiko auf keinen Fall eingehen. Wenn einem da einer böses will, oder wenn zufällig ein 150%iger Beamter in der Nähe sein sollte, dann wäre da ganz ganz schnell die Zuverlässigkeit futsch.

    Absolut zutreffend, aber es braucht es gar keinen Beamten, dazu reicht schon ein böswilliger grünroter :D Nachbar aus der "erkannt " haben will dass ein ihn bekannter Waffennarr mit einer Pistole um sich schoß.Dessen Frau auch noch und schon sind das zwei Zeugen die aussagen.
    Noch besser wirds wenn eine dieser brennenden Leuchtdinger einen Brand verursachen oder ein Auto beschädigen, dann steht man als Legalwaffenbesitzer schnell vor dämlichen Fragen.
    Das wäre es mir nicht wert.

    Ich finde ausserdem die Preise dafür einfach zu hoch. Man kauft zweimal, nämlich Platzpatronen und Leuchtelement. Für das gleiche Geld bekommt man feines Feuerwerk das auch noch wesentlich mehr Effekt und Höhe hat.

    Habe selber eine Gaspistole im Kaliber .35 (Geco ) , (die bzw das Kaliber gibt es wohl nicht mehr ?)
    War viel zu teuer das Ganze.Ich habe das Teil eingemottet und kaufe mir nur noch fertige Feuerwerk-Batterien mit einmal anzünden und zurücklehnen....

  • Hab da mal ein Link zu:

    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=2298


    Pyrotechnische Munition der Klasse PM I darf grundsätzlich nur auf befriedetem Besitztum (z.B. eigener Garten) verwendet werden. Das gilt auch an Silvester!
    Die Verwendung auf öffentlichem Grund (Straßen, Plätze usw.) stellt
    einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar. In Deutschland darf die
    pyrotechnische Munition
    nur aus Kal. 6mm und Kal. 8mm Waffen
    verschossen werden. Der Abschuss aus Kaliber 9mm Waffen ist dagegen in
    Deutschland nicht zulässig und u.U. auch gefährlich, da die Effekte
    nicht dafür konzipiert sind. Alle Signalwaffen für pyrotechnische
    Munition müssen ein sogenanntes Beschusszeichen, das
    PTB-Zeichen, besitzen.


    Das mit der 9mm wusste ich ehrlich gesagt nicht. :whistling:

  • leider keine Quellenangabe auf der Seite vorhanden oder hab ich die übersehen? Übrigens ist sie von 2002. Und das mit dem befriedeten Besitztum ist ja geklärt (beziehts sich aber auf die Waffe ansich). Die Frage war wegen des Verlassens des Grundstückes z.B. in 10-15m Höhe. Das mit den 9mm ist meiner Ansicht nach nicht richtig da sonst auch der Verkauf von Abschussbechern in 9mm in DE verboten wäre.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

    4 Mal editiert, zuletzt von Dzilmora (13. Dezember 2011 um 08:23)

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