Vollautomatik Waffen Besitz

  • Ich hoffe mal keiner hält mich für verschroben, weil ich mit so einem Thema in dieses Forum einsteige.
    Mir geht es um folgendes: Ich bin angehender Ingenieur für Luft- und Raumfahrttechnik und kann mittlerweile absehen, dass ich beruflich wohl im Bereich der Kriegswaffen landen werde. Wenn man solche Waffensysteme entwickelt werden diese heutzutage auch in Kampfgebieten mit entwickelt, da in der Vergangenheit oft an der Front-Realität vorbei entwickelt wurde. Ergo kann ich damit rechnen auch in Ländern mit sehr schlechter Sicherheitslage (z.B. Afghanistan oder Irak) zu arbeiten. Wie gut der Personenschutz ist hängt aber oft vom Budget des Arbeitgebers ab und in vielen Fällen hat sich das Sparen gerächt. In der Lage würde ich für das Einsatzland auch eine Genehmigung zum Führen einer automatischen Waffe bekommen. Ich könnte mir zwar erheblich einfacher und günstiger eine M9 oder vergleichbares zulegen, aber die Vergangenheit und diverse tote Kollegen haben mich gelehrt, dass das oft nicht reicht. Um auch entsprechend geübt mit der Waffe zu sein möchte ich sie auch selbst besitzen und nicht von einer Sicherheitsfirma sein. Wenn ich diesem Stück Blech mein Leben anvertraue bin ich lieber sicher, dass es funktioniert. Mein Problem ist also folgendes:
    In welcher Form darf ich eine Reihenfeuer- oder Maschinenpistole in Deutschland lagern? Wer ist zuständig? Schießtraining kann ich ja außerhalb Deutschlands machen und Munition brauche ich ja auch nicht zu lagern.

  • Hallo Verata,

    Soweit ich informiert bin sind Vollautomaten in DE für Privatpersonen nicht zu haben, da diese unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
    Leider kenne ich ich mich mit diesem Gesetz nicht aus. Eventuell kann jemand hier im Forum weiterhelfen.

    Gruss
    Andreas

  • Man muss das etwas differenzieren:

    Vollautomaten sind nicht Zwangsläufig Kriegswaffen, sie können auch "nur" Verbotene Waffen sein. Andersrum, eine Kriegswaffe MUSS nicht Vollautomat sein, Beispiel ist da z.B. das Zastava M76 oder das SWD Dragunow, beides HALBAUTOMATISCHE KRIEGSWAFFEN.

    Vollautomaten sind einige Hundert LEGAL in Deutschland im Privat-Besitz.

    Das sind in der Regel Waffen VOR September 1945, und somit "VERBOTENE WAFFEN" und diese befinden sich im Besitz von Sammlern und Händlern.

    Moderne Kriegstwaffen, ala G36 / M16 dürfte die Zahl der Waffen in Privatbesitz sehr viel geringer sein.

    Ich halte den Threadstarter für nicht glaubhaft.
    Zum einen, lassen sich "Gefechtsbedingungen" bzw. Bedingungen im Gefecht bzw. in anderen Klimazonen relativ gut unter Laborbedingungen nachstellen.

    http://www.youtube.com/watch?v=FcsY0zaL3j4&feature=related

    Zum anderen glaube ich NICHT, das eine Firma ihre gut ausgebildeten Ing. zur Waffenentwicklung ins Kriegsgebiet schickt.-

    Das man Waffen, die dort waren untersucht, unbestritten.

    Aber, nicht vor Ort, mitten im Gefecht.

  • Kann den Benutzer mal ein Mod entsorgen?
    Ich hätte nie geglaubt, mal so etwas zu schreiben, aber das schlägt dem Fass den Boden ins Gesicht. :sdb1:

    Gruß aus dem Kraichgau


    ::bw1:: Wir lassen uns nicht beGRÜNEN, wo ist mein RoundUp?

  • Hehe, logisch. Die Bundeswehr mags bestimmt wenn jeder Mechaniker der da irgenwo rumbastelt seine eigene Maschinenpistole hat. ::hahah::
    Kauf dir eine Ballistische Weste wennst meinst, die darfst vielleicht behalten.

    De guadn Gedankn und de hingadn Rooß kemma ollawei hintnach ::bayernbew::

    Einmal editiert, zuletzt von Lus (10. Juli 2011 um 01:05)

  • In welcher Form darf ich eine Reihenfeuer- oder Maschinenpistole in Deutschland lagern? Wer ist zuständig? Schießtraining kann ich ja außerhalb Deutschlands machen und Munition brauche ich ja auch nicht zu lagern.

    Wende dich mit deinem Anliegen ans BKA. Ausnahmegemigungen für VA werden aber vermutlich nie für solche Gründe ausgestellt. Und ich habe beruflich mit einem Sammler zu tun, der hat eine, allerdings für VA vor 1945. Die Auflagen sind auch nicht einfach zu erfüllen, hier wird dir als Privatperson, ganz hübsche Auflagen aufgeladen:
    Eine nach VDS Richtlinien erstellte Einbruchsmeldeanlage (kurz EMA genannt), diese muss direkt zur Polzei per überwachter Standleitung aufgeschalten sein, selbst Banken schalten hier eine Überwachungsunternehmen dazwischen, denn die Kosten sind schon mehr als heftig. Dazu ist es erforderlich, das für die EMA ein Wartungsvertrag nachgewiesen wird.
    Und wenn man als Ing, dürfte man dies selbst, nein dafür sind VDS Zertifizierung nach DIN 2264 sowie die Herstellerzertifizierung z.B. Telenot (der Hersteller ist mit Marktführer) nachzuweisen. Ja und die EMA muss auch selbst nach dieser Norn zuglassen sein, eine VDS Anerkennung reicht da nicht aus (denn Anerkennung bedeutet nichts anderes, wie das der VDS sag: Ja das sollte eine EMA sein, jedoch nichts über die Funktionssicherheit).
    Ein Haus nach unter der Berücksichtigung der VDS Richtlinen (welche dann auch eine SV Abnahme beinhaltet), sind Kosten von 20 bis 30 tsd € zu rechnen.
    Unabhängig davon, ob dir das BKA einen neuen VA anerkennen würde.

  • Wenn man eure Antworten liest findet man Gefallen an Euthanasie bei extrem geringer Intelligenz. Wäre das nicht für alle besser?

    Abgesehen von der moralisch/ethischen Komponente zu Euthanasie:
    In Deinem Fall wäre der Einsatz für eine Einführung entsprechender Regelungen quasi Selbstmord. ::c.o.l)

    The most fun ya can have with your clothes on - shooting a flinter!

  • Wende dich mit deinem Anliegen ans BKA. Ausnahmegemigungen für VA werden aber vermutlich nie für solche Gründe ausgestellt. Und ich habe beruflich mit einem Sammler zu tun, der hat eine, allerdings für VA vor 1945. Die Auflagen sind auch nicht einfach zu erfüllen, hier wird dir als Privatperson, ganz hübsche Auflagen aufgeladen:
    Eine nach VDS Richtlinien erstellte Einbruchsmeldeanlage (kurz EMA genannt), diese muss direkt zur Polzei per überwachter Standleitung aufgeschalten sein, selbst Banken schalten hier eine Überwachungsunternehmen dazwischen, denn die Kosten sind schon mehr als heftig. Dazu ist es erforderlich, das für die EMA ein Wartungsvertrag nachgewiesen wird.
    Und wenn man als Ing, dürfte man dies selbst, nein dafür sind VDS Zertifizierung nach DIN 2264 sowie die Herstellerzertifizierung z.B. Telenot (der Hersteller ist mit Marktführer) nachzuweisen. Ja und die EMA muss auch selbst nach dieser Norn zuglassen sein, eine VDS Anerkennung reicht da nicht aus (denn Anerkennung bedeutet nichts anderes, wie das der VDS sag: Ja das sollte eine EMA sein, jedoch nichts über die Funktionssicherheit).
    Ein Haus nach unter der Berücksichtigung der VDS Richtlinen (welche dann auch eine SV Abnahme beinhaltet), sind Kosten von 20 bis 30 tsd € zu rechnen.
    Unabhängig davon, ob dir das BKA einen neuen VA anerkennen würde.

    Wende dich mit deinem Anliegen ans BKA.
    Unabhängig davon, ob dir das BKA einen neuen VA anerkennen würde.

    Nö, da das BKA NICHT zuständig ist!

    BKA ist Zuständig für "Verbotene Waffen"---VA-vor 1945

    Kriegswaffen ist nicht BKA-Gebiet

  • BKA ist Zuständig für "Verbotene Waffen"---VA-vor 1945

    OK, wieder mal was dazugelernt,
    also Sammler mit besonders gutem Einkommen, wenn man die Klientel so betrachtet. Jedoch war dies der bisher einzige Sammler, wo ich kennenlernte (Bei der Inbetriebnahme der EMA), der so was durfte.

  • btw wer braucht nen VA? Bei nem MG sag ich ok... aber bei nem Gewehr gibts doch nix besseres als HA trifft man 10 x besser :thumbup:

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

    SI VIS PACEM PARA BELLUM!

    :flagge_deutschland_animiert: ::bayernbew:: :flagge_deutschland_animiert:


    Verband: VdRBw, BJV

    :Game: => .22lfB, 9mm Luger, .45 ACP, .223 Rem., .308Win, 7,62x54R, 8x57 IS, 12/76

  • Die Abteilung V B 8 im BMWi hilft dem Threadstarter mit Sicherheit kompetent weiter. Herr Ministerialrat Claus Warnken ist der richtige Ansprechpartner. Aber bitte gleich morgens vor dem erstan Kaffee in Berlin anrufen, damit es dem Herrn Ministerialrat nicht genauso geht, unserem lieben User HornerArms oben im Thread.....

    Erma Spezialist, ständig auf der Suche nach Informationen, Dokumenten, Unterlagen, Korrespondenz und Belegstücken von Erma - egal ob Erfurt, Dachau oder Suhl.

  • btw wer braucht nen VA? ...

    Völlig verkehrte Fragestellung, die in einem von freiheitlichen Gedanken geleiteten Forum nichts zu suchen hat! :thumbdown:

    Es muss heißen: Wer braucht keinen VA? Antwort: Niemand... ::c.o.l)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.« Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

    Gesellschafter der 5 Bürger UG

    DSB, DSU, BDS und LJV SH

    Fremde Heere Mitte Waffenwart

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