krone.at/1859118?fbclid=IwAR3u…92FX_nzWcFovE5hVNBFIb3010
Personen die für den Wehrdienst untauglich sind sollen in Zukunft Zivildienst leisten müssen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass jeder Zivildiener grundsätzlich ein 15 jähriges Waffenverbot auf genehmigungspflichtige Waffen (Kat. B) ausfasst und dieses per Antrag nur durch Ermessen der Behörde wieder aufgehoben werden kann. Es ist zu befürchten, dass dadurch ein großer Teil der jungen Bevölkerung das verbriefte Recht auf Waffenbesitz durch die Hintertür genommen wird.
In der Diskussion wird das Problem natürlich nicht genannt. Vielleicht ist es absicht, wer weiß...
Personen die für den Wehrdienst untauglich sind sollen in Zukunft Zivildienst leisten müssen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass jeder Zivildiener grundsätzlich ein 15 jähriges Waffenverbot auf genehmigungspflichtige Waffen (Kat. B) ausfasst und dieses per Antrag nur durch Ermessen der Behörde wieder aufgehoben werden kann. Es ist zu befürchten, dass dadurch ein großer Teil der jungen Bevölkerung das verbriefte Recht auf Waffenbesitz durch die Hintertür genommen wird.
In der Diskussion wird das Problem natürlich nicht genannt. Vielleicht ist es absicht, wer weiß...

Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005)
